Ãffentlich geförderte Beschäftigung nach - Jobcenter Kreis Unna
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Öffentlich geförderte Beschäftigung <strong>nach</strong> dem SGB II im <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong><br />
Zudem werden Zusatzjobs, die nicht wettbewerbsneutral sind, nicht anerkannt.<br />
Die Anzahl von Einsatzstellen im Garten- und Landschaftsbaubereich darf 10% aller<br />
anerkannten Einsatzstellen kreisweit nicht überschreiten.<br />
4. Anforderungen / Leistungen an "Zusatzjobber"<br />
4.1 Eingliederungsvereinbarung<br />
Die Teilnahme an einem Zusatzjob erfolgt grundsätzlich auf der Basis des<br />
Integrationsplanes und einer individuell mit dem Teilnehmer vor Maßnahmeeintritt<br />
abgestimmten Eingliederungsvereinbarung, sofern es sich auf dem Weg der<br />
Integration in den ersten Arbeitsmarkt oder in eine Berufsausbildung als das auf den<br />
Einzelfall bezogene adäquate Angebot handelt. Die maximal erforderliche<br />
Zuweisungsdauer ist in diesem Gespräch auf der Grundlage des Profilings<br />
festzustellen und in der Eingliederungsvereinbarung zu dokumentieren. Unter<br />
Umständen wird sie im Einzelfall um längere (nicht unbedingt zusammenhängende)<br />
Fehlzeiten außerhalb eines genehmigten Urlaubs verlängert. Auch darauf ist der eHb<br />
im Rahmen der Eingliederungsvereinbarung hinzuweisen.<br />
4.2 Mehraufwandsentschädigung für die Teilnehmer<br />
Die unter 25-jährigen Teilnehmer erhalten eine Mehraufwandsentschädigung von 1,00<br />
€ je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde. Teilnehmern, die bei Beginn der Zuweisung<br />
das 25. Lebensjahr bereits vollendet haben, wird eine Mehraufwandsentschädigung<br />
von 1,25 € je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde gezahlt. Sie wird<br />
• nicht auf die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (z.B.<br />
Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizung) angerechnet,<br />
• nur für tatsächlich geleistete Beschäftigungsstunden gezahlt (also z.B. nicht für<br />
Krankheitszeiten, Urlaubstage oder an Wochenenden / Feiertagen),<br />
• allerdings für die Teilnahme an allen Bestandteilen einer Arbeitsgelegenheit<br />
(also z.B. auch Profiling, Qualifizierung, Praktikum) erbracht.<br />
Die Mehraufwandsentschädigung ist eine pauschale Leistung und deckt alle Arten von<br />
Mehraufwand im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Zusatzjob (z.B. auch<br />
Fahrtkosten) ab. Der Träger der Maßnahme ist jedoch nicht gehindert, ggf. aus seiner<br />
Pauschale einen Zuschuss zu den Fahrkosten zu leisten.<br />
Die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist<br />
im Rahmen der Weiterzahlung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Sicherung des<br />
Lebensunterhalts) gewährleistet.<br />
Die Mehraufwandsentschädigung ist vom Träger unverzüglich sowie ohne Abzug an<br />
den Teilnehmer weiterzugeben.<br />
Ein Anspruch auf die Teilnahme an einem Zusatzjob und damit auf die Gewährung der<br />
Mehraufwandsentschädigung besteht nur, sofern Hilfebedürftigkeit i. S. des SGB II<br />
tatsächlich vorliegt.<br />
7 Stand: 01.01.2011