Ãffentlich geförderte Beschäftigung nach - Jobcenter Kreis Unna
Ãffentlich geförderte Beschäftigung nach - Jobcenter Kreis Unna
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Öffentlich geförderte Beschäftigung <strong>nach</strong> dem SGB II im <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong><br />
Der Antrag ist im Original an den Bereichsleiter der zuständigen Geschäftsstelle<br />
zu richten. Dort werden zunächst die grundsätzlichen Voraussetzungen<br />
(Zweckmäßigkeit, Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse, Wettbewerbsneutralität<br />
sowie die Einhaltung des regionalen Kontingentes) geprüft. Der Antrag wird<br />
dann mit einer entsprechenden Stellungnahme an das Förderteam des <strong>Jobcenter</strong><br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> weitergeleitet.<br />
Hier wird anschließend die Wirtschaftlichkeit des Angebots überprüft und das<br />
Vorhaben mit dem Arbeitskreis Zusatzjobs des Beirats abgestimmt.<br />
Ansprechpartner für Verfahrensfragen und Abrechnungen im Förderteam des<br />
<strong>Jobcenter</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong>, Bahnhofstr. 63, 59423 <strong>Unna</strong>, sind:<br />
Herr Schönberger Tel: 02303/ 2807 - 353<br />
Frau Schulte Tel: 02303/ 2807 - 359<br />
Frau Baudach Tel: 02303/ 2807 - 350<br />
Frau Beckensträter Tel: 02303/ 2807 - 242<br />
Frau Böttinger Tel: 02303/ 2807 - 534<br />
Frau Kowert Tel: 02303/ 2807 - 352<br />
Teamleiter Herr Steimer Tel: 02303/ 2807 - 360<br />
8.3 Bewilligung<br />
Dem Träger werden per Bewilligungsbescheid die Maßnahmedurchführung und die<br />
Zahl der Maßnahmeplätze sowie damit verbundenen Förderleistungen (einschließlich<br />
der Mehraufwandsentschädigung für die Teilnehmer) bewilligt. Es können nur besetzte<br />
Teilnehmerplätze gefördert werden. Im Bewilligungsverfahren wird Ermessen<br />
ausgeübt. Auch Ablehnungsbescheide sind möglich.<br />
Beabsichtigt der Träger Änderungen gegenüber dem Bewilligungsbescheid,<br />
insbesondere hinsichtlich auszuführender Arbeiten, Arbeitsort, Arbeitszeit oder<br />
Einsatzstelle, hat er diese unverzüglich vorab dem <strong>Jobcenter</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> mitzuteilen;<br />
der Teilnehmer ist entsprechend zu informieren. Änderungen bedürfen der vorherigen<br />
Zustimmung durch das <strong>Jobcenter</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong>.<br />
Im Fall der Beschäftigung von Maßnahmeteilnehmern in Einsatzstellen außerhalb der<br />
Betriebsstätten des Maßnahmeträgers obliegt dem Maßnahmeträger die<br />
Gesamtverantwortung.<br />
8.4 Zuweisung in Zusatzjobs<br />
Die Arbeitsvermittler bzw. Fallmanager des <strong>Jobcenter</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> stellen eine<br />
rechtzeitige Teilnehmerauswahl sicher und organisieren in Absprache mit dem Träger<br />
eine termingerechte Zuweisung / Ersatzzuweisung einer entsprechenden Anzahl<br />
erwerbsfähiger Hilfebedürftiger.<br />
Diese kann nicht über den bewilligten Zeitraum des Zusatzjobs hinaus erfolgen.<br />
Der Träger informiert das <strong>Jobcenter</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> innerhalb von 48 Stunden über den<br />
Beschäftigungsbeginn des Hilfebedürftigen und sein evtl. Ausscheiden. Freiwerdende<br />
Plätze sollen sofort wieder besetzt werden. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch<br />
nicht.<br />
Ebenso wenig hat der Träger Anspruch auf die Zuweisung eines bestimmten<br />
Teilnehmers.<br />
18 Stand: 01.01.2011