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Öffentlich geförderte Beschäftigung nach - Jobcenter Kreis Unna

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Öffentlich geförderte Beschäftigung <strong>nach</strong> dem SGB II im <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong><br />

Der Antrag ist im Original an den Bereichsleiter der zuständigen Geschäftsstelle<br />

zu richten. Dort werden zunächst die grundsätzlichen Voraussetzungen<br />

(Zweckmäßigkeit, Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse, Wettbewerbsneutralität<br />

sowie die Einhaltung des regionalen Kontingentes) geprüft. Der Antrag wird<br />

dann mit einer entsprechenden Stellungnahme an das Förderteam des <strong>Jobcenter</strong><br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> weitergeleitet.<br />

Hier wird anschließend die Wirtschaftlichkeit des Angebots überprüft und das<br />

Vorhaben mit dem Arbeitskreis Zusatzjobs des Beirats abgestimmt.<br />

Ansprechpartner für Verfahrensfragen und Abrechnungen im Förderteam des<br />

<strong>Jobcenter</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong>, Bahnhofstr. 63, 59423 <strong>Unna</strong>, sind:<br />

Herr Schönberger Tel: 02303/ 2807 - 353<br />

Frau Schulte Tel: 02303/ 2807 - 359<br />

Frau Baudach Tel: 02303/ 2807 - 350<br />

Frau Beckensträter Tel: 02303/ 2807 - 242<br />

Frau Böttinger Tel: 02303/ 2807 - 534<br />

Frau Kowert Tel: 02303/ 2807 - 352<br />

Teamleiter Herr Steimer Tel: 02303/ 2807 - 360<br />

8.3 Bewilligung<br />

Dem Träger werden per Bewilligungsbescheid die Maßnahmedurchführung und die<br />

Zahl der Maßnahmeplätze sowie damit verbundenen Förderleistungen (einschließlich<br />

der Mehraufwandsentschädigung für die Teilnehmer) bewilligt. Es können nur besetzte<br />

Teilnehmerplätze gefördert werden. Im Bewilligungsverfahren wird Ermessen<br />

ausgeübt. Auch Ablehnungsbescheide sind möglich.<br />

Beabsichtigt der Träger Änderungen gegenüber dem Bewilligungsbescheid,<br />

insbesondere hinsichtlich auszuführender Arbeiten, Arbeitsort, Arbeitszeit oder<br />

Einsatzstelle, hat er diese unverzüglich vorab dem <strong>Jobcenter</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> mitzuteilen;<br />

der Teilnehmer ist entsprechend zu informieren. Änderungen bedürfen der vorherigen<br />

Zustimmung durch das <strong>Jobcenter</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong>.<br />

Im Fall der Beschäftigung von Maßnahmeteilnehmern in Einsatzstellen außerhalb der<br />

Betriebsstätten des Maßnahmeträgers obliegt dem Maßnahmeträger die<br />

Gesamtverantwortung.<br />

8.4 Zuweisung in Zusatzjobs<br />

Die Arbeitsvermittler bzw. Fallmanager des <strong>Jobcenter</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> stellen eine<br />

rechtzeitige Teilnehmerauswahl sicher und organisieren in Absprache mit dem Träger<br />

eine termingerechte Zuweisung / Ersatzzuweisung einer entsprechenden Anzahl<br />

erwerbsfähiger Hilfebedürftiger.<br />

Diese kann nicht über den bewilligten Zeitraum des Zusatzjobs hinaus erfolgen.<br />

Der Träger informiert das <strong>Jobcenter</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> innerhalb von 48 Stunden über den<br />

Beschäftigungsbeginn des Hilfebedürftigen und sein evtl. Ausscheiden. Freiwerdende<br />

Plätze sollen sofort wieder besetzt werden. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch<br />

nicht.<br />

Ebenso wenig hat der Träger Anspruch auf die Zuweisung eines bestimmten<br />

Teilnehmers.<br />

18 Stand: 01.01.2011

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