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Richtlinien für die Strafzumessung 2014 (VBRS vom 22.11.2013)

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2.16. Geschwindigkeitsüberschreitungen (rev. per 01.01.<strong>2014</strong>)<br />

Schritt 1:<br />

In einem ersten Schritt ist zu bestimmen, ob eine Geschwindigkeitsüberschreitung einen<br />

der Tatbestände nach Art. 90 Abs. 4 (i.V.m. Art. 90 Abs. 3) SVG erfüllt („Raser“). Wenn<br />

ja, bestimmt das Gesetz <strong>die</strong> Folgen: Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren. Für<br />

<strong>die</strong>sen Fall und Strafrahmen werden keine Empfehlungen gemacht. Schritt 2 ist nicht<br />

anwendbar.<br />

Wenn keiner der Tatbestände nach Art. 90 Abs. 4 SVG erfüllt ist, wird <strong>die</strong> Ausfällung einer<br />

Strafe nach den <strong>Richtlinien</strong> unter Schritt 2 empfohlen.<br />

Schritt 2:<br />

Überschreitung der allgemeinen, fahrzeugbedingten oder signalisierten Höchstgeschwindigkeit<br />

nach Abzug der technisch bedingten Sicherheitsmarge:<br />

Tempo 30<br />

Innerorts Ausserorts/<br />

50/60 km/h Autostrasse<br />

Autobahn Sanktion<br />

Einfache Verletzung von Verkehrsregeln (SVG 90 Abs. 1, Übertretung)<br />

1 - 15 1 - 15 1 - 20 1 - 25 CHF 20.00 bis 260.00<br />

(Ordnungsbussen gemäss<br />

Bussenliste OBV Ziff. 303)<br />

16 - 17 16 - 20 21 - 25 26 - 30 CHF 400.00<br />

18 - 19 21 - 24 26 - 29 31 - 34 CHF 600.00<br />

Grobe Verletzung von Verkehrsregeln (SVG 90 Abs. 2, Vergehen)<br />

25 - 29 30 - 34 35 - 39 25 SE*<br />

20 - 24 35 - 39 40 - 44 35 SE*<br />

25 - 29 30 - 34 45 - 49 60 SE*<br />

40 - 44 50 - 54 75 SE*<br />

35 - 39 55 - 59 85 SE*<br />

30 - 34 45 - 49 60 - 64 110 SE*<br />

ab 35 ab 40 ab 50 ab 65 ab 150 SE*<br />

Wird bei einem Vergehen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Geldstrafe der bedingte Vollzug gewährt, dann soll <strong>die</strong><br />

Verbindungsbusse mindestens CHF 600.00 betragen (Art. 42 Abs. 4 StGB, Schnittstelle<br />

zu einfacher Verkehrsregelverletzung im Bereich Geschwindigkeitsüberschreitungen).<br />

* Diese Sanktionen entsprechen grundsätzlich den Empfehlungen der SSK (verabschiedet<br />

an der Delegiertenversammlung <strong>vom</strong> 22.02.2013), indessen wurden <strong>die</strong> dort in Tagessätzen<br />

(TS) und Verbindungsbussen angegebenen Empfehlungen in Strafeinheiten<br />

(SE) umgerechnet.<br />

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