16.03.2014 Aufrufe

Richtlinien für die Strafzumessung 2014 (VBRS vom 22.11.2013)

Richtlinien für die Strafzumessung 2014 (VBRS vom 22.11.2013)

Richtlinien für die Strafzumessung 2014 (VBRS vom 22.11.2013)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

6. Verfahrenskosten der Regionalgerichte im Strafbereich (erg. per 01.01.<strong>2014</strong>)<br />

Die Verfahrenskosten der Regionalgerichte im Strafbereich richten sich nach<br />

dem Dekret betreffend <strong>die</strong> Verfahrenskosten und <strong>die</strong> Verwaltungsgebühren der<br />

Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (Verfahrenskostendekret, VKD,<br />

BSG 161.12). Die unten aufgeführten Gebühren sind bei einem Fall mit durchschnittlichem<br />

Vorbereitungsaufwand und Aktenumfang zu erheben. In umfangreicheren<br />

Fällen können <strong>die</strong> Gebühren entsprechend höher ausfallen.<br />

Spruchbehörde / Verfahren<br />

Regionalgericht in Einerbesetzung < ½ Tag<br />

Regionalgericht in Einerbesetzung ½ Tag<br />

Regionalgericht in Einerbesetzung 1 Tag<br />

Regionalgericht in Einerbesetzung<br />

abgekürztes Verfahren<br />

Regionalgericht in Einerbesetzung<br />

Rückzug Einsprache gegen Strafbefehl<br />

Regionalgericht in Dreierbesetzung pro Tag<br />

Gerichtsgebühr<br />

400 TP / Motiv ab 600 TP<br />

800 TP / Motiv ab 600 TP<br />

1‘500 TP / Motiv ab 600 TP<br />

500 TP<br />

ab 50 TP (vor ansetzen der HV)<br />

ab 150 TP (nach ansetzen der HV)<br />

3‘000 TP / Motiv ab 600 TP<br />

Regionalgericht in Fünferbesetzung pro Tag 4‘000 TP / Motiv ab 600 TP<br />

Regionalgericht in Mehrfachbesetzung<br />

abgekürztes Verfahren<br />

<strong>für</strong> jede/n weitere/n Beschuldigte/n pro Tag<br />

Widerrufsverfahren<br />

nachträgliche Verfahren<br />

einfache (z.B. Umwandlung GS in GA)<br />

übrige (z.B. Verlängerung der Massnahme)<br />

Regionalgericht in Einerbesetzung<br />

Regionalgericht in Dreierbesetzung<br />

Regionalgericht in Fünferbesetzung<br />

1‘000 TP<br />

500 TP<br />

je 150 TP / Motiv 150 TP<br />

250 TP<br />

schriftlicher Entscheid / Verhandlung<br />

500 TP / 800 TP<br />

800 TP / 1‘200 TP<br />

1‘200 TP / 1‘800 TP<br />

Zusätzlich zur Gerichtsgebühr sind folgende Beträge zu erheben:<br />

- in Verfahren nach Festhalten der Staatsanwaltschaft am Strafbefehl:<br />

o Kosten (Gebühren und Auslagen) des Strafbefehls<br />

o allfällige Mehrkosten (Gebühren und Auslagen) der Staatsanwaltschaft<br />

o Auslagen des Gerichts<br />

- in Verfahren nach Anklageerhebung:<br />

o Kosten (Gebühren und Auslagen) der Untersuchung<br />

o Aufwand der Staatsanwaltschaft <strong>für</strong> einen Auftritt vor Gericht oder einen<br />

schriftlichen Antrag<br />

o Auslagen des Gerichts<br />

6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!