Friedhofsordnung - Portal Kirche-Uelzen.de
Friedhofsordnung - Portal Kirche-Uelzen.de
Friedhofsordnung - Portal Kirche-Uelzen.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
X. Schlussvorschriften<br />
§ 32<br />
Übergangsvorschriften<br />
(1) Nutzungsrechte, die unbefristet o<strong>de</strong>r auf Friedhofsdauer eingeräumt sind, en<strong>de</strong>n am<br />
31. Dezember 2012, jedoch nicht vor Ablauf <strong>de</strong>r Ruhezeit <strong>de</strong>r letzten Bestattung. Nach<br />
Ablauf dieser Frist können diese Nutzungsrechte an solche Grabstellen nach Maßgabe<br />
dieser Ordnung verlängert wer<strong>de</strong>n.<br />
(2) Die Friedhofsverwaltung kann im Einzelfall abweichen<strong>de</strong> Regelungen erlassen.<br />
§ 33<br />
Inkrafttreten, Außerkrafttreten<br />
(1) Diese Ordnung tritt nach <strong>de</strong>r kirchenaufsichtlichen Genehmigung am Tage nach ihrer<br />
öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig tritt die <strong>Friedhofsordnung</strong> in <strong>de</strong>r Fassung vom 09.12.2008 (veröffentlicht<br />
am 13.02.2009) außer Kraft.<br />
<strong>Uelzen</strong>, 12.04.2011<br />
Der Verbandsvorstand:<br />
gez. Bleeker<br />
L. S. Der Verbandsvorstand:<br />
gez. Waldmann<br />
Die vorstehen<strong>de</strong> <strong>Friedhofsordnung</strong> wird hiermit gemäß § 66 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5,<br />
Absätze 2 und 5 <strong>de</strong>r <strong>Kirche</strong>ngemein<strong>de</strong>ordnung kirchenaufsichtlich genehmigt.<br />
Der Verwaltungsausschuss <strong>de</strong>s <strong>Kirche</strong>nkreisvorstan<strong>de</strong>s:<br />
L. S.<br />
Vorsitzen<strong>de</strong>r: gez. Fr. Dr. Elster<br />
<strong>Kirche</strong>nkreisvorsteher: gez. Mestmäcker