21.03.2014 Aufrufe

Friedhofsordnung - Portal Kirche-Uelzen.de

Friedhofsordnung - Portal Kirche-Uelzen.de

Friedhofsordnung - Portal Kirche-Uelzen.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

X. Schlussvorschriften<br />

§ 32<br />

Übergangsvorschriften<br />

(1) Nutzungsrechte, die unbefristet o<strong>de</strong>r auf Friedhofsdauer eingeräumt sind, en<strong>de</strong>n am<br />

31. Dezember 2012, jedoch nicht vor Ablauf <strong>de</strong>r Ruhezeit <strong>de</strong>r letzten Bestattung. Nach<br />

Ablauf dieser Frist können diese Nutzungsrechte an solche Grabstellen nach Maßgabe<br />

dieser Ordnung verlängert wer<strong>de</strong>n.<br />

(2) Die Friedhofsverwaltung kann im Einzelfall abweichen<strong>de</strong> Regelungen erlassen.<br />

§ 33<br />

Inkrafttreten, Außerkrafttreten<br />

(1) Diese Ordnung tritt nach <strong>de</strong>r kirchenaufsichtlichen Genehmigung am Tage nach ihrer<br />

öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die <strong>Friedhofsordnung</strong> in <strong>de</strong>r Fassung vom 09.12.2008 (veröffentlicht<br />

am 13.02.2009) außer Kraft.<br />

<strong>Uelzen</strong>, 12.04.2011<br />

Der Verbandsvorstand:<br />

gez. Bleeker<br />

L. S. Der Verbandsvorstand:<br />

gez. Waldmann<br />

Die vorstehen<strong>de</strong> <strong>Friedhofsordnung</strong> wird hiermit gemäß § 66 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5,<br />

Absätze 2 und 5 <strong>de</strong>r <strong>Kirche</strong>ngemein<strong>de</strong>ordnung kirchenaufsichtlich genehmigt.<br />

Der Verwaltungsausschuss <strong>de</strong>s <strong>Kirche</strong>nkreisvorstan<strong>de</strong>s:<br />

L. S.<br />

Vorsitzen<strong>de</strong>r: gez. Fr. Dr. Elster<br />

<strong>Kirche</strong>nkreisvorsteher: gez. Mestmäcker

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!