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Friedhofsordnung - Portal Kirche-Uelzen.de

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d) Für die Dauer <strong>de</strong>r Ruhezeit wer<strong>de</strong>n alle notwendigen Arbeiten regelmäßig nach <strong>de</strong>m Ermessen <strong>de</strong>r<br />

Friedhofsverwaltung wie die Pflege <strong>de</strong>r Grabstätte, das Bewässern in Trockenperio<strong>de</strong>n, das Mähen <strong>de</strong>s Rasens, das<br />

Auffüllen mit Er<strong>de</strong> bei eingefallenen Grabstätten incl. Neuinstandsetzungen <strong>de</strong>r Grabanlage vom Ev.-luth.<br />

Friedhofsverband übernommen.<br />

e) Eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Grabanlagen und das Aufstellen von Schalen auf o<strong>de</strong>r neben <strong>de</strong>n Grabstätten ist<br />

nicht zulässig.<br />

f) Das Aufstellen von Steckvasen o<strong>de</strong>r Gestecken wird vorübergehend gedul<strong>de</strong>t. Sträuße wer<strong>de</strong>n bei anfallen<strong>de</strong>n<br />

Pflegearbeiten nach <strong>de</strong>m Ermessen <strong>de</strong>r Friedhofsverwaltung abgeräumt.<br />

Gestaltung <strong>de</strong>r Grabmale<br />

(1) Grabmale dürfen nicht so gestaltet wer<strong>de</strong>n, dass sie eine Verunstaltung <strong>de</strong>s Friedhofes bewirken o<strong>de</strong>r die<br />

Friedhofsbesucher in ihrer Andacht stören. Sie dürfen sich ferner in ihrer Gestaltung nicht gegen <strong>de</strong>n christlichen<br />

Glauben richten.<br />

(2) Werkstattbezeichnungen sind nur an <strong>de</strong>r Seite o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Rückseite <strong>de</strong>s Grabmales in unauffälliger Weise gestattet.<br />

(3) Das einzelne Grabmal soll sich harmonisch in das Gesamtbild einglie<strong>de</strong>rn. Bei <strong>de</strong>r Größe <strong>de</strong>r Grabmale ist auf die Größe<br />

<strong>de</strong>r Grabstätte Rücksicht zu nehmen. Maße für die Grabmale sind in einer beson<strong>de</strong>ren Aufstellung am En<strong>de</strong> dieser<br />

Richtlinien angegeben.<br />

(4) Das Grabmal erhält seinen Wert und seine Wirkung<br />

a) durch gute und werkgerechte Bearbeitung <strong>de</strong>s Werkstoffes,<br />

b) durch schöne Form,<br />

c) durch gute Fassung <strong>de</strong>s Textes, <strong>de</strong>r das An<strong>de</strong>nken <strong>de</strong>s Toten würdig bewahren soll,<br />

d) durch gute Schriftform und Schriftverteilung.<br />

(5) Bei schlichtem Werkstoff wirken die Bearbeitung und die Schrift klarer und schöner. Deshalb sollen alle in <strong>de</strong>r Farbe<br />

auffallen<strong>de</strong>n und unruhigen Gesteinsarten vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Die Bearbeitung und Schrift sind <strong>de</strong>r Gesteinsart<br />

anzupassen. Die Grabmale sollen in <strong>de</strong>r Regel auf allen Seiten einheitlich bearbeitet sein. Hochglanzpolitur und<br />

Feinschliff sind möglichst zu vermei<strong>de</strong>n.<br />

(6) Grabmale bei Reihengräbern sollen möglichst aus einem Stück hergestellt und sockellos aufgestellt wer<strong>de</strong>n. Bei<br />

Wahlgräbern sollen Grabmale möglichst nur dann einen Sockel haben, wenn dies wegen <strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>s Grabmales nötig<br />

ist. Wenn ein Sockel verwandt wird, soll er nicht aus einem an<strong>de</strong>ren Werkstein als <strong>de</strong>m <strong>de</strong>s Grabmales sein.<br />

(7) Nicht gestattet sind:<br />

a) Grabmale aus Kunststein, gegossener Zementmasse, Terrazzo, Glas, Porzellan, Emaille, Blech<br />

o<strong>de</strong>r ähnlichem Material<br />

b) das Anstreichen von Grabmalen.<br />

(8) Nicht erwünscht sind Silber - und Goldschrift.<br />

(9) Die "Richtlinien für das Fundamentieren und Versetzen von Grab<strong>de</strong>nkmälern" <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sinnungsverban<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s<br />

Deutschen Steinmetz-, Stein - und Holzbildhauerhandwerkes sind in <strong>de</strong>r jeweils gültigen Fassung zu beachten.<br />

(10) Beim Herstellen eines Fundamentes für eine Steineinfassung ist eine Trennung zur Nachbargrabstätte herzustellen. Es<br />

darf keine feste Verbindung mit <strong>de</strong>m Nachbargrab entstehen.<br />

Für Grabsteine, die über die nachgenannten Maße hinausgehen, kann im Einzelfall rechtzeitig ein<br />

Son<strong>de</strong>rgenehmigungsantrag an die Friedhofskommission gestellt wer<strong>de</strong>n. Die Friedhofkommission entschei<strong>de</strong>t<br />

über <strong>de</strong>n Son<strong>de</strong>rgenehmigungsantrag endgültig.

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