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Leitlinien für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der ... - EmK

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§§176 a, b StGB:<br />

Strafverschärfend s<strong>in</strong>d Fälle von »schwerem«<br />

sexuellem Missbrauch: Der vollzogene<br />

Beischlaf, ges<strong>und</strong>heitliche <strong>und</strong> seelische<br />

Schädigungen o<strong>der</strong> erhebliche<br />

Schädigungen <strong>der</strong> körperlichen <strong>und</strong> seelischen<br />

Entwicklung durch <strong>die</strong> Tat, <strong>die</strong><br />

Herstellung pornographischer Schriften.<br />

§ 182 StGB:<br />

Sexueller Missbrauch liegt dann vor, wenn<br />

e<strong>in</strong>e Person über 18 Jahren unter Ausnutzung<br />

e<strong>in</strong>er Zwangslage o<strong>der</strong> gegen Entgelt<br />

sexuelle Handlungen an e<strong>in</strong>er Person unter<br />

18 Jahren vornimmt o<strong>der</strong> durch sie an sich vornehmen lässt. Sexueller Missbrauch<br />

liegt auch dann vor, wenn e<strong>in</strong>e Person über 21 Jahren sexuelle Handlungen<br />

an e<strong>in</strong>er Person unter 16 Jahren vornimmt o<strong>der</strong> durch sie an sich vornehmen<br />

lässt.<br />

§ 225 StGB<br />

Wer e<strong>in</strong>e Person unter achtzehn Jahren o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e wegen Gebrechlichkeit o<strong>der</strong><br />

Krankheit wehrlose Person, <strong>die</strong><br />

1. se<strong>in</strong>er Fürsorge o<strong>der</strong> Obhut untersteht,<br />

2. se<strong>in</strong>em Hausstand angehört,<br />

3. von dem Fürsorgepflichtigen se<strong>in</strong>er Gewalt überlassen worden o<strong>der</strong><br />

4. ihm im Rahmen e<strong>in</strong>es Dienst- o<strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>sverhältnisses untergeordnet ist,<br />

quält o<strong>der</strong> roh misshandelt, o<strong>der</strong> wer durch böswillige Vernachlässigung se<strong>in</strong>er<br />

Pflicht, für sie zu sorgen, sie an <strong>der</strong> Ges<strong>und</strong>heit schädigt, wird <strong>mit</strong> Freiheitsstrafe<br />

von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.<br />

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