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Leitlinien für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der ... - EmK

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• an e<strong>in</strong>em K<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>/e Jugendliche/r o<strong>der</strong> bzw. e<strong>in</strong>er M<strong>in</strong><strong>der</strong>jährigen/<br />

e<strong>in</strong>em M<strong>in</strong><strong>der</strong>jährigen sexuelle Handlungen vollzogen werden, unabhängig<br />

davon, ob er o<strong>der</strong> sie dem zustimmt.<br />

Achtung <strong>der</strong> Freiheit e<strong>in</strong>es jeden Menschen<br />

Gott hat den Menschen zur Freiheit berufen. Je<strong>der</strong> Mensch hat das Recht auf<br />

Freiheit, ke<strong>in</strong> Mensch darf <strong>die</strong> Freiheit e<strong>in</strong>es an<strong>der</strong>en Menschen beschneiden, es<br />

sei denn, er schützt dadurch an<strong>der</strong>e Menschen <strong>und</strong> bewahrt sie vor Schaden<br />

(siehe auch 1.1).<br />

Diese Grenze wird beispielsweise dort überschritten, wo<br />

• jemand <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Freiheit pr<strong>in</strong>zipiell e<strong>in</strong>geschränkt wird, ohne dass dazu<br />

<strong>die</strong> Notwendigkeit besteht.<br />

• e<strong>in</strong>e Person <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Gruppe weniger Freiheiten hat, als an<strong>der</strong>e.<br />

• K<strong>in</strong><strong>der</strong> o<strong>der</strong> Jugendliche gezwungen o<strong>der</strong> überredet werden, trotz Heimweh<br />

bei e<strong>in</strong>er Freizeit zu bleiben.<br />

• jemand dazu gezwungen o<strong>der</strong> drängend dazu überredet wird, etwas zu tun,<br />

was er nicht möchte, beispielsweise vom Sprungbrett <strong>in</strong>s Wasser zu spr<strong>in</strong>gen.<br />

Das Recht auf Unversehrtheit des Körpers <strong>und</strong> <strong>der</strong> Seele<br />

Je<strong>der</strong> Mensch hat das Recht auf Unversehrtheit des Körpers <strong>und</strong> <strong>der</strong> Seele. Ke<strong>in</strong><br />

Mensch hat das Recht, e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>en Menschen Schaden an Leib o<strong>der</strong> Seele<br />

zuzufügen (siehe auch 1.1).<br />

Diese Grenze wird beispielsweise dort überschritten, wo<br />

• jemand geschlagen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>weitig absichtlich verletzt wird.<br />

• jemand zur Strafe körperliche Schmerzen erdulden muss, z.B. auf Ste<strong>in</strong>e<br />

knien.<br />

• jemand <strong>mit</strong> Worten gedemütigt wird.<br />

• K<strong>in</strong><strong>der</strong> o<strong>der</strong> Jugendliche auf Veranlassung e<strong>in</strong>es Erwachsenen Me<strong>die</strong>n<br />

konsumieren, <strong>die</strong> für Menschen ihres Alters ungeeignet<br />

o<strong>der</strong> gar schädlich s<strong>in</strong>d.<br />

• K<strong>in</strong><strong>der</strong> o<strong>der</strong> Jugendliche an sexuellen Handlungen<br />

beteiligt s<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> ihnen beiwohnen.<br />

• jemand gemobbt o<strong>der</strong> gegenüber an<strong>der</strong>en<br />

ungerecht behandelt wird.<br />

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