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Leitlinien für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der ... - EmK

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soll <strong>die</strong> sachlichen Gründe, <strong>die</strong> ihn o<strong>der</strong> sie zu e<strong>in</strong>em Verbot bewogen haben,<br />

transparent machen, so dass H<strong>in</strong>weise <strong>und</strong> Verbote nicht als »Befehle« empf<strong>und</strong>en<br />

werden. Nur so ist auch e<strong>in</strong>e Beachtung <strong>und</strong> Befolgung gewährleistet.<br />

Pflicht, <strong>die</strong> Aufsicht auszuführen<br />

H<strong>in</strong>weise, Belehrungen <strong>und</strong> Verbote werden aber <strong>in</strong> den meisten Fällen nicht<br />

ausreichen. Der Leiter o<strong>der</strong> <strong>die</strong> Leiter<strong>in</strong> hat sich daher stets zu vergewissern, ob<br />

<strong>die</strong>se von den Aufsichtsbedürftigen auch befolgt werden. Dies ist <strong>die</strong> Verpflichtung<br />

zur tatsächlichen Aufsichtsführung. E<strong>in</strong>e ständige Anwesenheit kann dabei<br />

nicht <strong>in</strong> jedem Fall, wohl aber bei <strong>K<strong>in</strong><strong>der</strong>n</strong> bis zu 5-6 Jahren gefor<strong>der</strong>t werden.<br />

Der Leiter o<strong>der</strong> <strong>die</strong> Leiter<strong>in</strong> muss aber ständig wissen, wo <strong>die</strong> Gruppe ist<br />

<strong>und</strong> was <strong>die</strong> Teilnehmer gerade tun. Hierüber muss er o<strong>der</strong> sie sich <strong>in</strong> regelmäßigen<br />

Abständen versichern.<br />

Im Bedarfsfall muss er o<strong>der</strong> sie e<strong>in</strong>schreiten <strong>und</strong> verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n, dass Gruppen<strong>mit</strong>glie<strong>der</strong><br />

sich gegen <strong>die</strong> vere<strong>in</strong>barten Regeln verhalten. Er bzw. sie muss stets<br />

nachweisen können, dass er o<strong>der</strong> sie im Bedarfsfall e<strong>in</strong>gegriffen hat bzw. dass<br />

es ke<strong>in</strong>e Situation gab, <strong>in</strong> <strong>der</strong> er o<strong>der</strong> sie nicht e<strong>in</strong>gegriffen hat.<br />

Im Allgeme<strong>in</strong>en kommt e<strong>in</strong> Leiter o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Leiter<strong>in</strong> dann se<strong>in</strong>er bzw. ihrer<br />

Aufsichtspflicht nach, wenn er o<strong>der</strong> sie <strong>die</strong> »nach den Umständen des E<strong>in</strong>zelfalles<br />

gebotene Sorgfalt e<strong>in</strong>es durchschnittlichen Jugendleiters« walten lässt.<br />

Das Maß <strong>der</strong> tatsächlichen Aufsichtsführung hängt also von vielen Faktoren<br />

ab, z.B.: Alter <strong>und</strong> persönliche Verhältnisse <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong> o<strong>der</strong> <strong>Jugendlichen</strong>,<br />

Gruppengröße, örtliche Verhältnisse, Anzahl, Beherrschbarkeit <strong>und</strong> E<strong>in</strong>schätzbarkeit<br />

<strong>der</strong> vorhandenen Gefahrenquellen, objektive Gefährlichkeit <strong>der</strong> Aktivität,<br />

Anzahl <strong>der</strong> Mitbetreuer <strong>und</strong> Mitbetreuer<strong>in</strong>nen.<br />

Der Leiter o<strong>der</strong> <strong>die</strong> Leiter<strong>in</strong> sollte stets folgende Fragen <strong>mit</strong> Ja beantworten<br />

können:<br />

• B<strong>in</strong> ich darüber <strong>in</strong>formiert, wo sich <strong>die</strong> mir anvertrauten K<strong>in</strong><strong>der</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Jugendlichen</strong> bef<strong>in</strong>den <strong>und</strong> was sie tun?<br />

• Habe ich generell alle Vorkehrungen zum Schutze<br />

<strong>der</strong> mir Anvertrauten <strong>und</strong> Dritter getroffen?<br />

• Habe ich <strong>die</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>und</strong> <strong>Jugendlichen</strong> über<br />

mögliche Gefahren <strong>in</strong>formiert <strong>und</strong> habe ich<br />

sie über geltende Regeln belehrt?<br />

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