IKZ Haustechnik Trinkwasserhygiene (Vorschau)
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Unternehmen sollten genau darauf achten, dass die formalen Kriterien bei Abschluss und Änderung von Geschäftsführerverträgen eingehalten<br />
werden.<br />
Geschäftsführervergütung –<br />
Was akzeptiert der Fiskus?<br />
Bei Betriebsprüfungen droht nicht selten vielen GmbHs eine böse Überraschung. Schnell ist das Gehalt des Geschäftsführer-Gesellschafters<br />
nicht angemessen und es drohen erhebliche steuerliche Nachzahlungen. Was Firmenlenker und Gründer beachten sollten.<br />
Betriebsprüfer konzentrieren sich gerne<br />
auf Bereiche, die sehr fehlerträchtig<br />
sind. So entdecken sie häufiger Unstimmigkeiten<br />
und können unter Umständen<br />
hohe Mehrsteuern für die Staatskasse erzielen.<br />
Ein besonders lohnendes Prüfungsgebiet<br />
ist weiterhin die Vergütung von Gesellschafter-Geschäftsführern<br />
von GmbHs.<br />
Der niedrige Körperschaftssteuersatz hat<br />
nicht dazu geführt, dass die Relevanz bei<br />
Prüfungen abgenommen hat, registriert<br />
die Gummersbacher Wirtschaftskanzlei<br />
DHPG 1 ). Denn unabhängig von der Höhe<br />
des persönlichen Einkommensteuersatz<br />
des Gesellschafters lösen Fehler in jedem<br />
Fall Mehrsteuern aus.<br />
1<br />
) Die multidisziplinäre Kanzlei DHPG ist mit über 400 Beschäftigten<br />
bundesweit an zehn Standorten vertreten.<br />
Das Unternehmen ist eine der führenden Wirtschaftsprüfungs-<br />
und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland.<br />
Für den Rechtsberatungszweig sind rund 25 Anwälte<br />
an sechs Standorten tätig.<br />
Steuerlicher Hintergrund<br />
Gesellschafter-Geschäftsführer können<br />
über Gehaltszahlungen oder Gewinnausschüttungen<br />
am wirtschaftlichen Erfolg<br />
der GmbH teilhaben. Während Gehaltszahlungen<br />
die Gewerbe- und Körperschaftssteuer<br />
mindern, bleiben Gewinnausschüttungen<br />
ohne Auswirkungen auf die<br />
GmbH-Steuern, die sich auf immerhin 30 %<br />
summieren. Deshalb ist die Versuchung<br />
groß, über das Geschäftsführer-Gehalt einen<br />
Großteil der GmbH-Gewinne zu entnehmen,<br />
um die GmbH-Steuern zu minimieren.<br />
Das wissen auch die Finanzbehörden.<br />
Betriebsprüfer untersuchen somit oft besonders<br />
kritisch, ob die Vergütung von<br />
Gesellschafter-Geschäftsführern angemessen<br />
ist. Die Vergütung für den Chef<br />
muss insgesamt im Rahmen bleiben. Es<br />
geht also nicht allein um das Gehalt, sondern<br />
auch um Tantiemen, Firmenwagen<br />
oder die Altersversorgung. Entdecken<br />
Prüfer unangemessene Vergütungen,<br />
qualifizieren sie diese Vergütung bis zu<br />
einer gewissen Grenze in eine verdeckte<br />
Gewinnausschüttung um. Da Fehler<br />
meist erst Jahre später im Rahmen von<br />
Betriebsprüfungen aufgedeckt werden,<br />
werden Unternehmen vielfach mit erheblichen<br />
Steuernachzahlungen konfrontiert.<br />
Obendrein lässt sich das Finanzamt<br />
diese Summen noch mit üppigen<br />
6 % verzinsen. Die Verzinsung beginnt,<br />
wenn mehr als 15 Monate nach Ablauf<br />
des Steuerjahres vorbei sind. Rechtliche<br />
Gegenwehr bietet nur geringe Erfolgsaussichten,<br />
da mit der Thematik viele Unwegsamkeiten<br />
verbunden sind. Die Folge: Betroffene<br />
Unternehmen müssen oft zähneknirschend<br />
zahlen und können unter<br />
Umständen sogar in eine gefährliche finanzielle<br />
Schieflage geraten.<br />
Gesellschafter-Geschäftsführer möchten<br />
über die Höhe ihrer Vergütung naturgemäß<br />
selbst bestimmen und nicht das Finanzamt<br />
entscheiden lassen. Genau darin<br />
liegt eine große Gefahr. Maßgeblich ist<br />
beim Thema verdeckte Gewinnausschüttung<br />
allein die Angemessenheit im steuerlichen<br />
Sinne. Selbstverständlich darf die<br />
GmbH mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />
dem Gesellschafter-Geschäftsführer<br />
eine selbstbestimmte Vergütung<br />
zahlen. Steuerlich geht es jedoch darum,<br />
diese Zahlungen zu qualifizieren. Ist<br />
es tatsächlich eine Vergütung für die Geschäftsführung<br />
oder liegt nicht, zumindest<br />
in Teilen, eine Gewinnausschüttung vor?<br />
Steuerberater sollten den Gesellschafter-<br />
Geschäftsführer hierüber aufklären und<br />
Szenarien „durchrechnen“. Die Angemessenheit<br />
einer Vergütung ist sehr sorgfältig<br />
und grundsätzlich im Vorfeld zu prü-<br />
52 <strong>IKZ</strong>-HAUSTECHNIK 6/2014