22.03.2014 Aufrufe

IKZ Haustechnik Trinkwasserhygiene (Vorschau)

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

UNTERNEHMENSFÜHRUNG<br />

Vergütung<br />

fen. Denn: Kommt es zu einer verdeckten<br />

Gewinnausschüttung, lässt sie sich nicht<br />

mehr korrigieren.<br />

Strenge Kontrollen der<br />

Finanzbehörden<br />

Die Finanzbehörden prüfen die Angemessenheit<br />

der Vergütung durch einen<br />

Fremdvergleich. Damit gehen sie der Frage<br />

nach, ob die Vereinbarungen in dieser<br />

Form auch unter fremden Dritten zustande<br />

gekommen wären. Häufig führen<br />

Betriebsprüfer einen externen Betriebsvergleich<br />

durch und ziehen Vergleichszahlen<br />

von Fremdgeschäftsführern aus<br />

dem Marktumfeld heran. Oder sie nehmen<br />

einen betriebsinternen Abgleich vor<br />

und analysieren das Gehaltsgefüge in der<br />

Leitungsebene. Zeigen sich übergroße Gehaltsabweichungen<br />

zu leitenden Angestellten<br />

oder anderen Geschäftsführern, geraten<br />

Unternehmen leicht in Erklärungsnot.<br />

Weitere Munition bieten aktuelle Gehaltsstudien,<br />

sogenannte empirische Gehaltsstrukturuntersuchungen,<br />

auf die sich Prüfer<br />

bei Bedarf berufen.<br />

Je mehr Anteile Geschäftsführer am Unternehmen<br />

besitzen, desto strenger sind<br />

tendenziell die Kontrollen. Beim beherrschenden<br />

Gesellschafter-Geschäftsführer,<br />

der mit mehr als 50 % an der GmbH beteiligt<br />

ist, beinhaltet der Fremdvergleich<br />

auch formelle Kriterien. Vergütungsvereinbarungen<br />

erfordern die Schriftform<br />

und müssen im Voraus klar und eindeutig<br />

abgeschlossen werden. Zuständig für<br />

den Abschluss und die Änderungen von<br />

Geschäftsführeranstellungsverträgen ist<br />

die Gesellschafterversammlung der GmbH.<br />

Alle Vereinbarungen sollten auch für Außenstehende<br />

plausibel sein. Von häufigen<br />

Gehaltsschwankungen, mehrfachen Steigerungen<br />

oder sehr großzügigen Zusagen<br />

ist möglichst abzusehen. In diesen Fällen<br />

werden Betriebsprüfer kritische Nachfragen<br />

stellen (siehe Kasten „Was sollte bei der<br />

Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers<br />

beachtet werden?“).<br />

Betriebsprüfer führen grundsätzlich<br />

einen materiellen Fremdvergleich durch.<br />

Die Prüfung erstreckt sich über drei Stufen:<br />

Stufe 1: Sind einzelne Vergütungsbestandteile<br />

dem Grunde nach als verdeckte<br />

Gewinnausschüttung zu qualifizieren?<br />

Dazu zählen z. B. Vereinbarungen<br />

über Umsatztantiemen.<br />

Stufe 2: Sind einzelne Vergütungsbestandteile<br />

der Höhe nach als verdeckte<br />

Gewinnausschüttung zu qualifizieren?<br />

Dazu zählen Tantiemen von über 50 %<br />

WAS SOLLTE BEI DER VERGÜTUNG DES GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRERS BEACHTET<br />

WERDEN?<br />

Betriebsprüfer hinterfragen oft, ob die Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers angemessen<br />

ist. Folgende Fälle betrachten Prüfer besonders kritisch:<br />

● Häufige Gehaltsschwankungen. Die Höhe der Vergütung darf nicht von der wirtschaftlichen<br />

Entwicklung abhängen. Eine Vielzahl von Gehaltsveränderungen wirkt willkürlich<br />

und ist grundsätzlich zu vermeiden.<br />

● Mehrfache Gehaltssteigerungen. Wenn die Geschäfte besser laufen, wächst die Verlockung<br />

das Geschäftsführergehalt aufzustocken. Wiederholte Gehaltssteigerungen in kurzer<br />

zeitlicher Abfolge bringen Geschäftsführer in Erklärungsnot.<br />

● Viele Geschäftsführergehälter. Wenn eine kleine GmbH mehrere Geschäftsführer bezahlt<br />

oder ein Gesellschafter mehrere Gehälter bekommt, werden Prüfer sehr kritisch nachfragen.<br />

● Großzügige Zusagen. Prüfer nehmen meist spezielle oder zusätzliche Vereinbarungen besonders<br />

genau unter die Lupe. Überstundenvergütungen, Pensionszusagen, Tantiemen<br />

oder Beraterhonorare erfordern eine besonders gründliche vertragliche Ausgestaltung.<br />

des GmbH-Gewinns und überhöhte Pensionszusagen.<br />

Stufe 3: Ist die Gesamtvergütung in der<br />

Summe unangemessen? Dabei bleiben<br />

die verdeckten Gewinnausschüttungen<br />

aus Stufe 1 außen vor.<br />

Laut Bundesfinanzhof können einzelne<br />

variable Vergütungsbestandteile nicht allein<br />

aufgrund ihrer Höhe (gemäß Stufe 2) als unangemessen<br />

beurteilt werden. Maßgeblich<br />

ist immer die Gesamtvergütung. Faustregel:<br />

Die variable Vergütung sollte maximal ein<br />

Viertel der Gesamtvergütung ausmachen.<br />

Andernfalls gehen Prüfer schnell von einer<br />

verdeckten Gewinnausschüttung aus.<br />

Erhöhte Vorsicht geboten<br />

Unternehmen sollten genau darauf achten,<br />

dass die formalen Kriterien bei Abschluss<br />

und Änderung von Geschäftsführerverträgen<br />

eingehalten werden. Besonders<br />

tückisch sind die Konsequenzen bei beherrschenden<br />

Gesellschafter-Geschäftsführern:<br />

Werden formale Kriterien verletzt, so wird<br />

die gesamte Vergütung als verdeckte Gewinnausschüttung<br />

gewertet. Die Finanzverwaltung<br />

muss dann nicht mehr diskutieren,<br />

ob die Vergütung angemessen ist.<br />

Unternehmen sollten darüber hinaus<br />

die Vergütungsbestandteile sorgsam auswählen<br />

und zusammenstellen, immer mit<br />

Blick auf eine angemessene Höhe. Es empfiehlt<br />

sich, empirische Gehaltsstrukturuntersuchungen<br />

wie etwa die Kienbaum Vergütungsstudien<br />

zurate zu ziehen. So kann<br />

in Eigenregie der materielle Fremdvergleich<br />

durchgeführt werden. Gut zu wissen:<br />

Laut geltender Rechtsprechung dürfen<br />

Werte aus dem oberen Drittel einer strukturierten<br />

Vergütungsstudie herangezogen<br />

werden. Obendrein darf ein Zuschlag von<br />

bis zu 20 % erfolgen. Bleibt die Vergütung<br />

des Gesellschafter-Geschäftsführers innerhalb<br />

dieses Korridors, dürfen die Finanzbehörden<br />

keine Umqualifizierung in<br />

eine verdeckte Gewinnausschüttung vornehmen.<br />

Höhere Vergütungen sind nicht generell<br />

tabu. Allerdings müssen Unternehmen<br />

dann mit starken Argumenten vorbauen.<br />

Hierzu zählt eine individuelle gutachterliche<br />

Stellungnahme, die den erhöhten Gehaltsspielraum<br />

rechtfertigt. Das Gutachten<br />

berücksichtigt Art und Umfang der<br />

Geschäftsführertätigkeit, die Ertragsaussichten<br />

der Gesellschaft und eine angemessene<br />

Kapitalverzinsung. Wenn unter diesen<br />

Voraussetzungen noch Luft für ein höheres<br />

Gehalt bleibt, müssen dies auch die<br />

Finanzbehörden akzeptieren. ■<br />

Autor: Andreas Stamm, Wirtschaftsprüfer,<br />

Steuerberater und Gesellschafter-Geschäftsführer<br />

der Kanzlei DHPG, Gummersbach<br />

www.dhpg.de<br />

solar-rapid ®<br />

Schwimmbad-Heizung<br />

Leichte Montage<br />

Paßt an vorhandene<br />

Schwimmbad-Technik<br />

Direkt vom Hersteller<br />

Infos:<br />

www.roos-system.com<br />

ROOS Freizeitanlagen GmbH<br />

<br />

Tel.: 06047-2393<br />

Fax: 06047-160332<br />

Vertriebspartner<br />

gesucht<br />

6/2014 <strong>IKZ</strong>-HAUSTECHNIK 53

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!