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Tango Korrupti? - Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag

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ne des LfV, dann die Aufsichtsebene <strong>im</strong> Staatsministerium des Innern und<br />

schließlich die Führungsebenen <strong>im</strong> Landesamt für Verfassungsschutz und <strong>im</strong><br />

Staatsministerium des Inneren zeugenschaftlich zu vernehmen. Dies mit der<br />

Verabredung, dass dann, wenn dieser Komplex abgeschlossen sei, über die<br />

weiteren Beweiserhebungen eine Verständigung erfolgt.<br />

Am 30. September 2008 vernahm dann der Untersuchungsausschuss als<br />

ersten Zeugen den Sächsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig.<br />

Dies deshalb, weil es der Sächsische Datenschutzbeauftragte war, der mit<br />

seiner Beanstandung vom September 2006 die Existenz der entsprechenden<br />

umfänglichen Datenbestände, die während der Arbeit des Referats 33/34<br />

zur Beobachtung von vermeintlichen Strukturen der Organisierten Kr<strong>im</strong>inalität<br />

angelegt worden waren, überhaupt erst öffentlich gemacht hatte.<br />

Jenseits der vorstehend schon in Bezug genommenen grundsätzlichen Verständigung<br />

in der Ausschusssitzung vom 2. September 2008 begann dann<br />

auch relativ zeitnah die Übersendung der von verschiedenen Behörden des<br />

Freistaates Sachsen durch den 2. Untersuchungsausschuss per Beweisbeschluss<br />

zumeist Monate zuvor abgeforderten Akten und Aktenteile. Diese<br />

waren in verschiedene Gehe<strong>im</strong>haltungsstufen klassifiziert und teilweise<br />

gesperrt. Da behördlicherseits um Zeitaufschub wegen der Klassifizierung<br />

teilweise großer Aktenbestände und Gehe<strong>im</strong>haltungsstufen ersucht wurde,<br />

diskutierte der 2. Untersuchungsausschuss kontrovers, ob dies angesichts<br />

des ohnehin <strong>im</strong>mensen Zeitverlustes zu gewähren sei, allzumal die Klassifizierung<br />

bereits während der verfassungsgerichtlichen Auseinandersetzung<br />

hätte erfolgen können.<br />

Der 2. Untersuchungsausschuss hat dann <strong>im</strong> Laufe der Zeit in Realisierung<br />

von 27 Beweisbeschlüssen von verschiedenen Behörden insgesamt 788 Aktenordner,<br />

davon 500 Ordner als offene Unterlagen, 89 Ordner als Vertrauliche<br />

Verschlusssachen – Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD), 32 Ordner als<br />

Verschlusssache vertraulich (VVS), 149 Ordner als Verschlusssache gehe<strong>im</strong><br />

(VSG), in seinen Aktenbestand aufgenommen.<br />

Vom Landesamt für Verfassungsschutz wurden 125 Ordner als Verschlusssache<br />

gehe<strong>im</strong> klassifizierte und 27 Ordner als Verschlusssache vertraulich<br />

eingestuft übergeben. Adressaten von Beweisbeschlüssen, die von dort aus<br />

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