Tango Korrupti? - Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag
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ne des LfV, dann die Aufsichtsebene <strong>im</strong> Staatsministerium des Innern und<br />
schließlich die Führungsebenen <strong>im</strong> Landesamt für Verfassungsschutz und <strong>im</strong><br />
Staatsministerium des Inneren zeugenschaftlich zu vernehmen. Dies mit der<br />
Verabredung, dass dann, wenn dieser Komplex abgeschlossen sei, über die<br />
weiteren Beweiserhebungen eine Verständigung erfolgt.<br />
Am 30. September 2008 vernahm dann der Untersuchungsausschuss als<br />
ersten Zeugen den Sächsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig.<br />
Dies deshalb, weil es der Sächsische Datenschutzbeauftragte war, der mit<br />
seiner Beanstandung vom September 2006 die Existenz der entsprechenden<br />
umfänglichen Datenbestände, die während der Arbeit des Referats 33/34<br />
zur Beobachtung von vermeintlichen Strukturen der Organisierten Kr<strong>im</strong>inalität<br />
angelegt worden waren, überhaupt erst öffentlich gemacht hatte.<br />
Jenseits der vorstehend schon in Bezug genommenen grundsätzlichen Verständigung<br />
in der Ausschusssitzung vom 2. September 2008 begann dann<br />
auch relativ zeitnah die Übersendung der von verschiedenen Behörden des<br />
Freistaates Sachsen durch den 2. Untersuchungsausschuss per Beweisbeschluss<br />
zumeist Monate zuvor abgeforderten Akten und Aktenteile. Diese<br />
waren in verschiedene Gehe<strong>im</strong>haltungsstufen klassifiziert und teilweise<br />
gesperrt. Da behördlicherseits um Zeitaufschub wegen der Klassifizierung<br />
teilweise großer Aktenbestände und Gehe<strong>im</strong>haltungsstufen ersucht wurde,<br />
diskutierte der 2. Untersuchungsausschuss kontrovers, ob dies angesichts<br />
des ohnehin <strong>im</strong>mensen Zeitverlustes zu gewähren sei, allzumal die Klassifizierung<br />
bereits während der verfassungsgerichtlichen Auseinandersetzung<br />
hätte erfolgen können.<br />
Der 2. Untersuchungsausschuss hat dann <strong>im</strong> Laufe der Zeit in Realisierung<br />
von 27 Beweisbeschlüssen von verschiedenen Behörden insgesamt 788 Aktenordner,<br />
davon 500 Ordner als offene Unterlagen, 89 Ordner als Vertrauliche<br />
Verschlusssachen – Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD), 32 Ordner als<br />
Verschlusssache vertraulich (VVS), 149 Ordner als Verschlusssache gehe<strong>im</strong><br />
(VSG), in seinen Aktenbestand aufgenommen.<br />
Vom Landesamt für Verfassungsschutz wurden 125 Ordner als Verschlusssache<br />
gehe<strong>im</strong> klassifizierte und 27 Ordner als Verschlusssache vertraulich<br />
eingestuft übergeben. Adressaten von Beweisbeschlüssen, die von dort aus<br />
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