Tango Korrupti? - Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag
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Den einsetzenden <strong>Fraktion</strong>en Linksfraktion, FDP und Grüne wurde eingeräumt,<br />
den Entwurf für einen 2. Teil über die getroffenen Feststellungen<br />
bis zum 2. Juni 2009 vorzulegen, wovon diese drei <strong>Fraktion</strong>en unter<br />
Zeichnung des eingebrachten Entwurfs durch die drei Obleute Caren Lay, <br />
Dr. Jürgen Martens und Johannes Lichdi auch Gebrauch machten. In der<br />
36. und letzten Sitzung des 2. Untersuchungsausschusses am 9. Juni<br />
2009 unmittelbar <strong>im</strong> Anschluss an die Einvernahme des Zeugen Dr. Sommer,<br />
wurde dann der von der einsetzenden Minderheit vorgelegte Entwurf<br />
des betreffenden Teils des Abschlussberichts eingebracht, woraufhin die<br />
Koalitionsfraktionen beantragten, einen von ihnen vorgelegten „Gegenentwurf“<br />
zu diesem Teil 2 des Abschlussberichts als ersetzenden Änderungsantrag<br />
zu behandeln.<br />
Mit einem St<strong>im</strong>mergebnis von 11 zu 7 zu 0 wurde beschlossen, dass die<br />
von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Entwurfsfassung zum Teil 2 bestätigt<br />
wird. Damit war eine Abst<strong>im</strong>mung über den ursprünglichen Entwurf der<br />
<strong>Fraktion</strong>en <strong>DIE</strong> <strong>LINKE</strong>, FDP und Grüne hinfällig. Die Sprecher dieser <strong>Fraktion</strong><br />
erklärten nach dieser Abst<strong>im</strong>mung, dass sie von dem ihnen nach § 23 <br />
Abs. 2 Untersuchungsausschussgesetz eingeräumten Recht, eigene Berichte<br />
vorzulegen, Gebrauch machen werden.<br />
Hiernach wurde in der Gesamtabst<strong>im</strong>mung zu den Teilen 1 und 2 des Abschlussberichts<br />
ein St<strong>im</strong>mergebnis von 10 zu 7 zu 1 festgestellt. Ein Mitglied<br />
der CDU-<strong>Fraktion</strong> erklärte seine St<strong>im</strong>menthaltung damit, dass es ohne<br />
vorherige Kenntnisnahme der Minderheitenvoten eine Abst<strong>im</strong>mung zu dem <br />
Abschlussbericht für nicht akzeptabel halte.<br />
Die <strong>Fraktion</strong>en <strong>DIE</strong> <strong>LINKE</strong> und Bündnis 90/Die Grünen legten innerhalb der<br />
dann vom Ausschuss best<strong>im</strong>mten Frist den in Band III von III dem <strong>Landtag</strong><br />
vorliegenden „Abweichenden Bericht“ mit entsprechenden Anlagen vor.<br />
Einen eigenständigen Abweichenden Bericht überreichten des Weiteren die<br />
<strong>Fraktion</strong> der FDP und die <strong>Fraktion</strong> der NPD. Auch diese beiden Abweichenden<br />
Berichte befinden sich <strong>im</strong> Band III von III.<br />
In Band I von III ist der Teil 1 respektive der Berichtsteil der Verwaltung, den<br />
der Ausschuss mit Änderungen bestätigt hat, enthalten sowie zu Teilen in<br />
diesem Band und zu Teilen in Band II von III der Bericht der Koalitionsfraktionen.<br />
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