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Tango Korrupti? - Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag

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Rede von MdL Klaus Bartl (<strong>DIE</strong> <strong>LINKE</strong>)<br />

als Berichterstatter des Untersuchungsausschusses<br />

am 26.06.2009 vor dem Sächs. <strong>Landtag</strong><br />

(Es gilt das gesprochene Wort!)<br />

Bericht des 2. Untersuchungsausschusses der 4. Wahlperiode zum Antrag<br />

von 31 Abgeordneten der Linksfraktion, 7 Abgeordneten der FDP-<strong>Fraktion</strong><br />

sowie 6 Abgeordneten der <strong>Fraktion</strong> Grüne zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses<br />

(Drucksache 4/9265 und 4/9422) zum Thema: „Untersuchung<br />

der Verantwortung von Mitgliedern der Staatsregierung für etwaige<br />

schwerwiegende Mängel bei der Aufdeckung und Verfolgung kr<strong>im</strong>ineller und<br />

korruptiver Netzwerke unter Beteiligung von Vertretern aus Politik und Wirtschaft,<br />

von Richtern, Staatsanwälten und sonstigen Bediensteten der sächsischen<br />

Justiz, Polizei, von Landes- und kommunalen Behörden sowie für das<br />

Versagen rechtsstaatlicher Informations-, Kontroll- und Vorbeugungsmechanismen<br />

in Sachsen (Kr<strong>im</strong>inelle und korruptive Netzwerke in Sachsen)“ sowie<br />

abweichende Berichte<br />

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren,<br />

der Sächsische <strong>Landtag</strong> der 4. Wahlperiode hat in seiner 86. Sitzung am <br />

19. Juli 2007 auf entsprechenden Antrag von Abgeordneten der Linksfraktion,<br />

der <strong>Fraktion</strong> FDP und der <strong>Fraktion</strong> Bündnis 90/Die Grünen einen Untersuchungsausschuss<br />

mit der Bezeichnung und Themenzuweisung „Kr<strong>im</strong>inelle<br />

und korruptive Netzwerke in Sachsen“ eingesetzt. Der Untersuchungsausschuss<br />

hat seither stellvertretend für das Plenum alle ihm möglichen Bemühungen<br />

unternommen, die <strong>im</strong> Einsetzungsbeschluss näher best<strong>im</strong>mte Thematik<br />

zu untersuchen.<br />

Mit dem heute vorgelegten zur Debatte gegenständlichen Abschlussbericht<br />

sowie den hierzu vorliegenden drei abweichenden Berichten kommt<br />

der Untersuchungsausschuss der ihm durch § 23 des Sächsischen Untersuchungsausschussgesetzes<br />

auferlegten Verpflichtung nach, dem <strong>Landtag</strong><br />

nach Abschluss seiner Untersuchungen Bericht zu erstatten. Um dieser<br />

Rechenschaftspflicht des Untersuchungsausschusses gegenüber dem Par-<br />

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