Tango Korrupti? - Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag
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Entschließungsantrag<br />
der <strong>Fraktion</strong>en <strong>DIE</strong> <strong>LINKE</strong> und BÜNDNIS 90/<strong>DIE</strong> GRÜNEN<br />
Am Ende der Legislaturperiode des 4. Sächsischen <strong>Landtag</strong>s brachten die<br />
<strong>Fraktion</strong>en BÜNDNIS 90/<strong>DIE</strong> GRÜNEN und <strong>DIE</strong> <strong>LINKE</strong> am 26. Juni 2009 einen<br />
gemeinsamen Entschließungsantrag ein.<br />
zur <strong>Landtag</strong>s-Drucksache Nummer 4/ 15777<br />
UNTERRICHTUNG durch den 2. Untersuchungsausschuss der 4. Wahlperiode<br />
Bericht des 2. Untersuchungsausschusses der 4. Wahlperiode zum Antrag<br />
von 31 Abgeordneten der <strong>Fraktion</strong> <strong>DIE</strong> <strong>LINKE</strong>, 7 Abgeordneten der FDP-<strong>Fraktion</strong><br />
sowie 6 Abgeordneten der <strong>Fraktion</strong> BÜNDNIS 90/<strong>DIE</strong> GRÜNEN zur Einsetzung<br />
eines Untersuchungsausschusses (Drs 4/9265 und Drs 4/9422):<br />
„Untersuchung der Verantwortung von Mitgliedern der Staatsregierung für<br />
etwaige schwerwiegende Mängel bei der Aufdeckung und Verfolgung kr<strong>im</strong>ineller<br />
und korruptiver Netzwerke unter Beteiligung von Vertretern aus Politik<br />
und Wirtschaft, von Richtern, Staatsanwälten und sonstigen Bediensteten<br />
der sächsischen Justiz, Polizei, von Landes- und kommunalen Behörden<br />
sowie für das Versagen rechtsstaatlicher Informations-, Kontroll- und Vorbeugungsmechanismen<br />
in Sachsen (Kr<strong>im</strong>inelle und korruptive Netzwerke in<br />
Sachsen)’ sowie abweichende Berichte“<br />
Der <strong>Landtag</strong> möge beschließen:<br />
I. Der <strong>Landtag</strong> stellt fest:<br />
1. Die Staatsregierung blockierte in verfassungswidriger Weise die Arbeit<br />
des 2. Untersuchungsausschusses, indem sie Beweisbeschlüsse nicht erfüllte<br />
(vgl. Urteil des SächsVerfGH vom 29. August 2008, Vf. 154-I-07) und<br />
damit die Beweisaufnahme erst <strong>im</strong> September 2008 beginnen konnte.<br />
2. Der vorliegende Abschlussbericht enthält keine abschließenden und vollständigen<br />
Feststellungen und Bewertungen, die es rechtfertigen würden,<br />
von der Erledigung des Untersuchungsgegenstandes auszugehen.<br />
3. Die bisherigen Untersuchungen haben erhebliche Anhaltspunkte dafür <br />
ergeben, dass es kr<strong>im</strong>inelle und korruptive Personennetzwerke unter <br />
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