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Tango Korrupti? - Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag

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Entschließungsantrag<br />

der <strong>Fraktion</strong>en <strong>DIE</strong> <strong>LINKE</strong> und BÜNDNIS 90/<strong>DIE</strong> GRÜNEN<br />

Am Ende der Legislaturperiode des 4. Sächsischen <strong>Landtag</strong>s brachten die<br />

<strong>Fraktion</strong>en BÜNDNIS 90/<strong>DIE</strong> GRÜNEN und <strong>DIE</strong> <strong>LINKE</strong> am 26. Juni 2009 einen<br />

gemeinsamen Entschließungsantrag ein.<br />

zur <strong>Landtag</strong>s-Drucksache Nummer 4/ 15777<br />

UNTERRICHTUNG durch den 2. Untersuchungsausschuss der 4. Wahlperiode<br />

Bericht des 2. Untersuchungsausschusses der 4. Wahlperiode zum Antrag<br />

von 31 Abgeordneten der <strong>Fraktion</strong> <strong>DIE</strong> <strong>LINKE</strong>, 7 Abgeordneten der FDP-<strong>Fraktion</strong><br />

sowie 6 Abgeordneten der <strong>Fraktion</strong> BÜNDNIS 90/<strong>DIE</strong> GRÜNEN zur Einsetzung<br />

eines Untersuchungsausschusses (Drs 4/9265 und Drs 4/9422):<br />

„Untersuchung der Verantwortung von Mitgliedern der Staatsregierung für<br />

etwaige schwerwiegende Mängel bei der Aufdeckung und Verfolgung kr<strong>im</strong>ineller<br />

und korruptiver Netzwerke unter Beteiligung von Vertretern aus Politik<br />

und Wirtschaft, von Richtern, Staatsanwälten und sonstigen Bediensteten<br />

der sächsischen Justiz, Polizei, von Landes- und kommunalen Behörden<br />

sowie für das Versagen rechtsstaatlicher Informations-, Kontroll- und Vorbeugungsmechanismen<br />

in Sachsen (Kr<strong>im</strong>inelle und korruptive Netzwerke in<br />

Sachsen)’ sowie abweichende Berichte“<br />

Der <strong>Landtag</strong> möge beschließen:<br />

I. Der <strong>Landtag</strong> stellt fest:<br />

1. Die Staatsregierung blockierte in verfassungswidriger Weise die Arbeit<br />

des 2. Untersuchungsausschusses, indem sie Beweisbeschlüsse nicht erfüllte<br />

(vgl. Urteil des SächsVerfGH vom 29. August 2008, Vf. 154-I-07) und<br />

damit die Beweisaufnahme erst <strong>im</strong> September 2008 beginnen konnte.<br />

2. Der vorliegende Abschlussbericht enthält keine abschließenden und vollständigen<br />

Feststellungen und Bewertungen, die es rechtfertigen würden,<br />

von der Erledigung des Untersuchungsgegenstandes auszugehen.<br />

3. Die bisherigen Untersuchungen haben erhebliche Anhaltspunkte dafür <br />

ergeben, dass es kr<strong>im</strong>inelle und korruptive Personennetzwerke unter <br />

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