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Tango Korrupti? - Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag

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Chronologie der Vorgeschichte<br />

des „Sachsen-Sumpfes“<br />

Am 9.9.2003 fing alles an: Die CDU boxte gegen alle verfassungsrechtlichen<br />

Bedenken der damaligen PDS-<strong>Fraktion</strong> eine Änderung des Sächsischen<br />

Verfassungsschutzgesetzes durch. Damit wurde einer Beobachtung<br />

der organisierten Kr<strong>im</strong>inalität durch das Landesamt für Verfassungsschutz<br />

der Weg geebnet. Folgerichtig baute der Verfassungsschutz ein sogenanntes<br />

OK-Referat auf. Noch in der letzten Wahlperiode reichte die PDS-<strong>Fraktion</strong><br />

deshalb Klage be<strong>im</strong> Sächsischen Verfassungsgerichtshof ein.<br />

Am 21.7.2005 entschieden Sachsens höchste Richter und gaben der PDS-<br />

<strong>Fraktion</strong> <strong>im</strong> Wesentlichen Recht: Die Beobachtung der OK ist nur bei Gefährdung<br />

der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zulässig, sonst nicht.<br />

Einen Tag später ordnete der damalige Innenminister Thomas de Maizière<br />

(CDU) die vorläufige Einstellung der OK-Beobachtung durch den Verfassungsschutz<br />

an. Zugleich erhielt eine Fachabteilung des Innenministeriums<br />

den Auftrag, genau zu prüfen, wie das Urteil praktisch umzusetzen ist.<br />

Ergebnis der Prüfung: Es bleibt fast alles be<strong>im</strong> Alten, denn, so wurde am<br />

12.8.2005 in einem Abteilungsleiterschreiben mitgeteilt: Der vom Verfassungsgericht<br />

geforderte Bezug zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung<br />

sei bei allen Fallkomplexen gegeben. Schon drei Tage später st<strong>im</strong>mte<br />

de Maizière der Wiederaufnahme der OK-Beobachtung zu. Man muss dazu<br />

wissen, dass die sächsische Verfassung ausdrücklich eine strikte Trennung<br />

von Polizei und Gehe<strong>im</strong>dienst vorschreibt, also folgerichtig die Bekämpfung<br />

von Kr<strong>im</strong>inalität Aufgabe einer möglichst gut ausgerüsteten und personell<br />

opt<strong>im</strong>al ausgestatteten Polizei zu sein hat.<br />

Am 27.9.2005 tagte die streng gehe<strong>im</strong>e Parlamentarische Kontrollkommission<br />

(PKK). Sie wurde vom Innenministerium über die Schlussfolgerungen<br />

aus dem Verfassungsgerichtsurteil unterrichtet. Am 24.11.2005 trat der<br />

neue Innenminister Buttolo sein Amt an, de Maizière war dem Ruf der neuen<br />

Bundeskanzlerin Angela Merkel gefolgt, den Job des Chefs des Kanzleramts<br />

zu übernehmen. 1.12.2005: Die seit Herbst 2004 regierende CDU/SPD-<br />

Koalition bringt einen Gesetzentwurf ein, der das Verfassungsschutzgesetz<br />

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