Tango Korrupti? - Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag
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Chronologie der Vorgeschichte<br />
des „Sachsen-Sumpfes“<br />
Am 9.9.2003 fing alles an: Die CDU boxte gegen alle verfassungsrechtlichen<br />
Bedenken der damaligen PDS-<strong>Fraktion</strong> eine Änderung des Sächsischen<br />
Verfassungsschutzgesetzes durch. Damit wurde einer Beobachtung<br />
der organisierten Kr<strong>im</strong>inalität durch das Landesamt für Verfassungsschutz<br />
der Weg geebnet. Folgerichtig baute der Verfassungsschutz ein sogenanntes<br />
OK-Referat auf. Noch in der letzten Wahlperiode reichte die PDS-<strong>Fraktion</strong><br />
deshalb Klage be<strong>im</strong> Sächsischen Verfassungsgerichtshof ein.<br />
Am 21.7.2005 entschieden Sachsens höchste Richter und gaben der PDS-<br />
<strong>Fraktion</strong> <strong>im</strong> Wesentlichen Recht: Die Beobachtung der OK ist nur bei Gefährdung<br />
der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zulässig, sonst nicht.<br />
Einen Tag später ordnete der damalige Innenminister Thomas de Maizière<br />
(CDU) die vorläufige Einstellung der OK-Beobachtung durch den Verfassungsschutz<br />
an. Zugleich erhielt eine Fachabteilung des Innenministeriums<br />
den Auftrag, genau zu prüfen, wie das Urteil praktisch umzusetzen ist.<br />
Ergebnis der Prüfung: Es bleibt fast alles be<strong>im</strong> Alten, denn, so wurde am<br />
12.8.2005 in einem Abteilungsleiterschreiben mitgeteilt: Der vom Verfassungsgericht<br />
geforderte Bezug zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung<br />
sei bei allen Fallkomplexen gegeben. Schon drei Tage später st<strong>im</strong>mte<br />
de Maizière der Wiederaufnahme der OK-Beobachtung zu. Man muss dazu<br />
wissen, dass die sächsische Verfassung ausdrücklich eine strikte Trennung<br />
von Polizei und Gehe<strong>im</strong>dienst vorschreibt, also folgerichtig die Bekämpfung<br />
von Kr<strong>im</strong>inalität Aufgabe einer möglichst gut ausgerüsteten und personell<br />
opt<strong>im</strong>al ausgestatteten Polizei zu sein hat.<br />
Am 27.9.2005 tagte die streng gehe<strong>im</strong>e Parlamentarische Kontrollkommission<br />
(PKK). Sie wurde vom Innenministerium über die Schlussfolgerungen<br />
aus dem Verfassungsgerichtsurteil unterrichtet. Am 24.11.2005 trat der<br />
neue Innenminister Buttolo sein Amt an, de Maizière war dem Ruf der neuen<br />
Bundeskanzlerin Angela Merkel gefolgt, den Job des Chefs des Kanzleramts<br />
zu übernehmen. 1.12.2005: Die seit Herbst 2004 regierende CDU/SPD-<br />
Koalition bringt einen Gesetzentwurf ein, der das Verfassungsschutzgesetz<br />
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