Tango Korrupti? - Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag
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Nicht zuletzt gilt unser Dank und unser großer Respekt den die Tätigkeit des <br />
Ausschusses begleitenden Stenografen. Hier darf ich anmerken, dass der Bericht<br />
ausweist, dass die Sitzungen des Ausschusses <strong>im</strong>merhin insgesamt 178<br />
Stunden und 2 Minuten dauerten, wovon 108 Stunden und 45 Minuten auf <br />
Beweiserhebungen entfielen. Zumindest letztere wurden durchweg wortwörtlich<br />
mit stenografiert.<br />
Mir verbleibt als Ausschussvorsitzender und Berichterstatter, den Sächsischen<br />
<strong>Landtag</strong> zu bitten, die Unterrichtung des 2. Untersuchungsausschusses in <br />
Gestalt der vorliegenden Abschlussberichte und Abweichenden Berichte zur<br />
Kenntnis zu nehmen. Der Untersuchungsausschuss hat nach dem parlamentarischen<br />
Untersuchungsausschussrecht die Rolle des Ermittlers, das Parlament<br />
die Rolle des Entscheiders. Ungeachtet dessen befinden sich beide<br />
darüber hinaus, so jedenfalls die gesicherte Kommentierung und Rechtsprechung,<br />
in der Rolle des Bewerters. Wir haben die Hoffnung, dass das vom<br />
Ausschuss vorgelegte Material bei den Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten<br />
dieses Hohen Hauses Beachtung und eigene Resonanzen, jedenfalls<br />
auch Nachdenken in diese oder jene Richtung ausgelöst hat.<br />
Der Ausschuss hat sich, das darf ich abschließend auch mit Dank an alle Mitglieder<br />
des Ausschusses, an meinen Stellvertreter, Herrn Prof. Schneider, und<br />
die Obleuten der <strong>Fraktion</strong>en <strong>im</strong> Besonderen betonen, nach Kräften bemüht, der <br />
Aufgabenstellung des <strong>Landtag</strong>s gerecht zu werden. Dass dies nur partiell gelungen<br />
ist, ist gewiss nicht von ihm zuerst zu verantworten.<br />
Wenn mithin der Ausschuss auch bei Weitem nicht alle Sachverhalte, die<br />
als Misstandsenquete zu untersuchen ihm aufgegeben war, erhellen konnte,<br />
hat er sich jedenfalls, das darf ich in aller Bescheidenheit sagen, Verdienste<br />
für die Fortbildung der Verfassungsgerichtsrechtsprechung zur Tätigkeit von<br />
Untersuchungsausschüssen und zum Untersuchungsausschussrecht allgemein<br />
erworben.<br />
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