impuls - Soziale Arbeit - Berner Fachhochschule
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nal vereinbartes Monitoring die Kontinuität<br />
und Qualität dieser Angebote sicherzustellen<br />
(siehe Empfehlung 9).<br />
2. Empfehlung:<br />
Einrichtung von Kindeswohlausschüssen<br />
In neuen, kantonalen Kindeswohlausschüssen<br />
sind alle im Bereich des Kindesschutzes<br />
tätigen Leistungserbringer eines<br />
Kantons zu vereinen, also auch Anbieter<br />
des Dritten und des privaten Sektors.<br />
Diese Kindeswohlausschüsse sind in erster<br />
Linie mit der Umsetzung des in der<br />
1. Empfehlung erwähnten nationalen Regelwerks<br />
zu betrauen. Im Weiteren haben sie<br />
vor allem für den Informationsaustausch,<br />
die Koordination der Aktivitäten innerhalb<br />
des jeweiligen Kantons zu sorgen und<br />
Aufsichtsaufgaben zu übernehmen. Dazu<br />
gehört auch, dass Angebotslücken iden tifiziert<br />
und, falls erforderlich, mit Unterstützung<br />
des nationalen ständigen<br />
Ausschusses kantonsübergreifende Sonderarrangements<br />
getroffen werden.<br />
Ebene 2: Anforderungen für Personen und<br />
Stellen, die sich mit Fragen des Kindesschutzes<br />
befassen<br />
3. Empfehlung:<br />
Sozialarbeiterteams<br />
Für die praktische Umsetzung der Kindesschutzbestimmungen<br />
sind in allen Kantonen<br />
professionell ausgebildete Teams von<br />
Fachpersonen der <strong>Soziale</strong>n <strong>Arbeit</strong> einzusetzen.<br />
Diese haben sich in erster Linie mit<br />
der Abklärung von Familien mit Misshandlungsindikation<br />
und/oder Bedarf an therapeutischen<br />
oder präventiven Massnahmen<br />
sowie mit der Einberufung von Fallbesprechungsmeetings<br />
zu befassen (siehe<br />
Empfehlung 4).<br />
4. Empfehlung:<br />
Fall besprechungsmeetings<br />
Mit Verweis auf Stärken des Systems mit<br />
Kindesschutzfallbesprechungen im Vereinigten<br />
Königreich ist ein System von<br />
interdisziplinären Fallbesprechungsmeetings<br />
einzurichten. Dieses sieht regelmässige<br />
Treffen aller Fachleute vor, die mit<br />
einer Familie arbeiten, in denen Kindesschutzprobleme<br />
vorkommen. Dabei wird<br />
betont, dass der Informationsaustausch<br />
im besten Interesse des Kindes zu erfolgen<br />
hat und nicht durch Berufsgeheimnis-<br />
Überlegungen behindert werden soll.<br />
5. Empfehlung:<br />
Professionelle Kindesschutzausbildung<br />
In der Ausbildung an <strong>Fachhochschule</strong>n<br />
und Universitäten für Professionen, die mit<br />
Kindern oder Familien arbeiten, ist das<br />
Fach «Kindesschutz» obligatorisch anzubieten.<br />
Ausserdem sind Standard-Weiterbildungen<br />
zu definieren. Damit erhalten<br />
alle entsprechenden Berufsleute Grundwissen<br />
über den Kindesschutz. Ziel ist,<br />
dass sie effizienten Kindesschutz als eine<br />
kollektive Verantwortung wahrnehmen.<br />
6. Empfehlung:<br />
Förderung der <strong>Soziale</strong>n<br />
<strong>Arbeit</strong><br />
In der Auswahl der Kandidatinnen und<br />
Kandidaten für ein Studium der <strong>Soziale</strong>n<br />
<strong>Arbeit</strong> sind solide Auswahlverfahren<br />
an zuwenden, um sicherzustellen, dass die<br />
bestmöglichen ausgewählt werden. Die<br />
Absolventinnen und Absolventen des<br />
Studiums sind für die Komplexität und die<br />
gesellschaftlichen Anforderungen, die<br />
insbesondere der Bereich des Kindesschutzes<br />
stellt, vorzubereiten.<br />
7. Empfehlung:<br />
Familien partizipation<br />
Familien, d.h. Eltern und Kinder, sind in<br />
allen Abläufen der Beurteilung und Entscheidungsfindung<br />
im Rahmen von interdisziplinären<br />
Fallbesprechungsmeetings<br />
einzubeziehen (siehe Empfehlung 4).<br />
Ebene 3: Massnahmen zur Gewährleis tung<br />
eines bedarfs gerechten Angebots<br />
8. Empfehlung:<br />
Überprüfung der Angebote<br />
und Massnahmen<br />
Es sind eine nationale Bestandsaufnahme<br />
und eine Evaluation aller im Bereich<br />
Kindes schutz bereits verfügbaren Angebote<br />
zu erstellen. Diese dienen als Basis<br />
für Bedarfsanalysen auf kantonaler Ebene.<br />
Die Bedarfsanalysen erlauben den kantonalen<br />
Kindesschutzausschüssen (siehe<br />
Empfehlung 2) wiederum, Angebotslücken<br />
fest zustellen, allenfalls erforderliche<br />
Schritte zum Ausbau der Angebote einzuleiten<br />
und Prioritäten zu setzen.<br />
9. Empfehlung:<br />
Begleitende Unterstützung<br />
für Kindesschutzaufgaben<br />
Fachpersonen der <strong>Soziale</strong>n <strong>Arbeit</strong> und<br />
andere Fachpersonen sind in ihrem<br />
<strong>Arbeit</strong>salltag zu unterstützen, damit die<br />
Anwendung des methodischen Instrumentariums<br />
für die <strong>Arbeit</strong> mit Familien und<br />
Kindern entsprechend dem internationalen<br />
Forschungsstand sichergestellt ist.<br />
10. Empfehlung:<br />
Zweistufiges Beurteilungssystem<br />
Es ist ein zweistufiges Beurteilungssystem<br />
für die Abklärungsprozedere einzuführen,<br />
das durch die kantonalen Kindeswohlausschüsse<br />
(siehe Empfehlung 2) implementiert<br />
und betrieben wird. Die erste allgemeinere<br />
Stufe der Abklärung wird von allen<br />
Fachpersonen angewandt, die mit Kindern<br />
arbeiten, während die zweite Stufe spezifischer<br />
auf das Handlungsfeld der <strong>Soziale</strong>n<br />
<strong>Arbeit</strong> zugeschnitten ist.<br />
11. Empfehlung:<br />
Überprüfung der Methoden<br />
Unterstützungs- und Therapieangebote,<br />
die im Bereich der Sozialpädagogik zum<br />
Einsatz kommen, können eine wissenschaftlich<br />
gestützte Wirksamkeit für sich<br />
beanspruchen.<br />
12. Empfehlung:<br />
Überprüfung<br />
der staatlichen Obhut<br />
Im Rahmen der Vorbereitung eines nationalen<br />
Regelwerks zum Kindesschutz in der<br />
Schweiz (siehe Empfehlung 1) ist eine<br />
Überprüfung der staatlich angeordneten<br />
Obhut vom nationalen ständigen Ausschuss<br />
zu veranlassen. Die kantonalen<br />
Kindesschutzausschüsse (siehe Empfehlung<br />
2) führen diese Überprüfung durch.<br />
13. Empfehlung:<br />
Kindes- und Jugendschutzregister<br />
Um sicherzustellen, dass gegen Kinder<br />
straffällig gewordene Betreuungspersonen<br />
weder in Heimen noch in anderen Einrichtungen<br />
eingestellt werden, ist ein effizientes<br />
schweizweites System für die<br />
Sicherheitsüberprüfung aller, die mit Kindern<br />
arbeiten, einzurichten.<br />
14. Empfehlung:<br />
Messen der Leistungen<br />
und Ergebnisse<br />
Im Hinblick auf die Erstellung eines nationalen<br />
Regelwerks zum Schutz von Kindern<br />
in der Schweiz (siehe Empfehlung 1) ist<br />
eine nationale Datenbank einzurichten, bei<br />
der jedes Kind beim Eintritt ins System<br />
eine persönliche ID erhält, damit das ganze<br />
Spektrum von Interventionen nachverfolgt<br />
werden kann. Auf diese Weise können<br />
Erkenntnisse über die Wirksamkeit des<br />
Systems bzw. einzelner seiner Komponenten<br />
erlangt werden, wodurch gezielte Verbesserungen<br />
eingeleitet werden können.<br />
Ausführliche Informationen zu den Empfehlungen finden<br />
Sie im Schlussbericht, der in vier Sprachen erschienen ist.<br />
www.soziale-arbeit.bfh.ch/forschung > Publikationen ><br />
Sozialisation und Resozialisierung<br />
BFH <strong>impuls</strong> Januar 2013<br />
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