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impuls - Soziale Arbeit - Berner Fachhochschule

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nal vereinbartes Monitoring die Kontinuität<br />

und Qualität dieser Angebote sicherzustellen<br />

(siehe Empfehlung 9).<br />

2. Empfehlung:<br />

Einrichtung von Kindeswohlausschüssen<br />

In neuen, kantonalen Kindeswohlausschüssen<br />

sind alle im Bereich des Kindesschutzes<br />

tätigen Leistungserbringer eines<br />

Kantons zu vereinen, also auch Anbieter<br />

des Dritten und des privaten Sektors.<br />

Diese Kindeswohlausschüsse sind in erster<br />

Linie mit der Umsetzung des in der<br />

1. Empfehlung erwähnten nationalen Regelwerks<br />

zu betrauen. Im Weiteren haben sie<br />

vor allem für den Informationsaustausch,<br />

die Koordination der Aktivitäten innerhalb<br />

des jeweiligen Kantons zu sorgen und<br />

Aufsichtsaufgaben zu übernehmen. Dazu<br />

gehört auch, dass Angebotslücken iden tifiziert<br />

und, falls erforderlich, mit Unterstützung<br />

des nationalen ständigen<br />

Ausschusses kantonsübergreifende Sonderarrangements<br />

getroffen werden.<br />

Ebene 2: Anforderungen für Personen und<br />

Stellen, die sich mit Fragen des Kindesschutzes<br />

befassen<br />

3. Empfehlung:<br />

Sozialarbeiterteams<br />

Für die praktische Umsetzung der Kindesschutzbestimmungen<br />

sind in allen Kantonen<br />

professionell ausgebildete Teams von<br />

Fachpersonen der <strong>Soziale</strong>n <strong>Arbeit</strong> einzusetzen.<br />

Diese haben sich in erster Linie mit<br />

der Abklärung von Familien mit Misshandlungsindikation<br />

und/oder Bedarf an therapeutischen<br />

oder präventiven Massnahmen<br />

sowie mit der Einberufung von Fallbesprechungsmeetings<br />

zu befassen (siehe<br />

Empfehlung 4).<br />

4. Empfehlung:<br />

Fall besprechungsmeetings<br />

Mit Verweis auf Stärken des Systems mit<br />

Kindesschutzfallbesprechungen im Vereinigten<br />

Königreich ist ein System von<br />

interdisziplinären Fallbesprechungsmeetings<br />

einzurichten. Dieses sieht regelmässige<br />

Treffen aller Fachleute vor, die mit<br />

einer Familie arbeiten, in denen Kindesschutzprobleme<br />

vorkommen. Dabei wird<br />

betont, dass der Informationsaustausch<br />

im besten Interesse des Kindes zu erfolgen<br />

hat und nicht durch Berufsgeheimnis-<br />

Überlegungen behindert werden soll.<br />

5. Empfehlung:<br />

Professionelle Kindesschutzausbildung<br />

In der Ausbildung an <strong>Fachhochschule</strong>n<br />

und Universitäten für Professionen, die mit<br />

Kindern oder Familien arbeiten, ist das<br />

Fach «Kindesschutz» obligatorisch anzubieten.<br />

Ausserdem sind Standard-Weiterbildungen<br />

zu definieren. Damit erhalten<br />

alle entsprechenden Berufsleute Grundwissen<br />

über den Kindesschutz. Ziel ist,<br />

dass sie effizienten Kindesschutz als eine<br />

kollektive Verantwortung wahrnehmen.<br />

6. Empfehlung:<br />

Förderung der <strong>Soziale</strong>n<br />

<strong>Arbeit</strong><br />

In der Auswahl der Kandidatinnen und<br />

Kandidaten für ein Studium der <strong>Soziale</strong>n<br />

<strong>Arbeit</strong> sind solide Auswahlverfahren<br />

an zuwenden, um sicherzustellen, dass die<br />

bestmöglichen ausgewählt werden. Die<br />

Absolventinnen und Absolventen des<br />

Studiums sind für die Komplexität und die<br />

gesellschaftlichen Anforderungen, die<br />

insbesondere der Bereich des Kindesschutzes<br />

stellt, vorzubereiten.<br />

7. Empfehlung:<br />

Familien partizipation<br />

Familien, d.h. Eltern und Kinder, sind in<br />

allen Abläufen der Beurteilung und Entscheidungsfindung<br />

im Rahmen von interdisziplinären<br />

Fallbesprechungsmeetings<br />

einzubeziehen (siehe Empfehlung 4).<br />

Ebene 3: Massnahmen zur Gewährleis tung<br />

eines bedarfs gerechten Angebots<br />

8. Empfehlung:<br />

Überprüfung der Angebote<br />

und Massnahmen<br />

Es sind eine nationale Bestandsaufnahme<br />

und eine Evaluation aller im Bereich<br />

Kindes schutz bereits verfügbaren Angebote<br />

zu erstellen. Diese dienen als Basis<br />

für Bedarfsanalysen auf kantonaler Ebene.<br />

Die Bedarfsanalysen erlauben den kantonalen<br />

Kindesschutzausschüssen (siehe<br />

Empfehlung 2) wiederum, Angebotslücken<br />

fest zustellen, allenfalls erforderliche<br />

Schritte zum Ausbau der Angebote einzuleiten<br />

und Prioritäten zu setzen.<br />

9. Empfehlung:<br />

Begleitende Unterstützung<br />

für Kindesschutzaufgaben<br />

Fachpersonen der <strong>Soziale</strong>n <strong>Arbeit</strong> und<br />

andere Fachpersonen sind in ihrem<br />

<strong>Arbeit</strong>salltag zu unterstützen, damit die<br />

Anwendung des methodischen Instrumentariums<br />

für die <strong>Arbeit</strong> mit Familien und<br />

Kindern entsprechend dem internationalen<br />

Forschungsstand sichergestellt ist.<br />

10. Empfehlung:<br />

Zweistufiges Beurteilungssystem<br />

Es ist ein zweistufiges Beurteilungssystem<br />

für die Abklärungsprozedere einzuführen,<br />

das durch die kantonalen Kindeswohlausschüsse<br />

(siehe Empfehlung 2) implementiert<br />

und betrieben wird. Die erste allgemeinere<br />

Stufe der Abklärung wird von allen<br />

Fachpersonen angewandt, die mit Kindern<br />

arbeiten, während die zweite Stufe spezifischer<br />

auf das Handlungsfeld der <strong>Soziale</strong>n<br />

<strong>Arbeit</strong> zugeschnitten ist.<br />

11. Empfehlung:<br />

Überprüfung der Methoden<br />

Unterstützungs- und Therapieangebote,<br />

die im Bereich der Sozialpädagogik zum<br />

Einsatz kommen, können eine wissenschaftlich<br />

gestützte Wirksamkeit für sich<br />

beanspruchen.<br />

12. Empfehlung:<br />

Überprüfung<br />

der staatlichen Obhut<br />

Im Rahmen der Vorbereitung eines nationalen<br />

Regelwerks zum Kindesschutz in der<br />

Schweiz (siehe Empfehlung 1) ist eine<br />

Überprüfung der staatlich angeordneten<br />

Obhut vom nationalen ständigen Ausschuss<br />

zu veranlassen. Die kantonalen<br />

Kindesschutzausschüsse (siehe Empfehlung<br />

2) führen diese Überprüfung durch.<br />

13. Empfehlung:<br />

Kindes- und Jugendschutzregister<br />

Um sicherzustellen, dass gegen Kinder<br />

straffällig gewordene Betreuungspersonen<br />

weder in Heimen noch in anderen Einrichtungen<br />

eingestellt werden, ist ein effizientes<br />

schweizweites System für die<br />

Sicherheitsüberprüfung aller, die mit Kindern<br />

arbeiten, einzurichten.<br />

14. Empfehlung:<br />

Messen der Leistungen<br />

und Ergebnisse<br />

Im Hinblick auf die Erstellung eines nationalen<br />

Regelwerks zum Schutz von Kindern<br />

in der Schweiz (siehe Empfehlung 1) ist<br />

eine nationale Datenbank einzurichten, bei<br />

der jedes Kind beim Eintritt ins System<br />

eine persönliche ID erhält, damit das ganze<br />

Spektrum von Interventionen nachverfolgt<br />

werden kann. Auf diese Weise können<br />

Erkenntnisse über die Wirksamkeit des<br />

Systems bzw. einzelner seiner Komponenten<br />

erlangt werden, wodurch gezielte Verbesserungen<br />

eingeleitet werden können.<br />

Ausführliche Informationen zu den Empfehlungen finden<br />

Sie im Schlussbericht, der in vier Sprachen erschienen ist.<br />

www.soziale-arbeit.bfh.ch/forschung > Publikationen ><br />

Sozialisation und Resozialisierung<br />

BFH <strong>impuls</strong> Januar 2013<br />

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