03.04.2014 Aufrufe

impuls - Soziale Arbeit - Berner Fachhochschule

impuls - Soziale Arbeit - Berner Fachhochschule

impuls - Soziale Arbeit - Berner Fachhochschule

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Sozialisation & Resozialisierung<br />

Wie wirksam ist das neue<br />

Jugend strafgesetz?<br />

Hält das neue Jugendstrafgesetz, was man sich davon versprochen hat? Der Bundesrat<br />

wollte es genau wissen und erteilte dem eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement<br />

den Auftrag, die Wirksamkeit der Neuerungen zu prüfen. Ein Forschungsteam des Fachbereichs<br />

<strong>Soziale</strong> <strong>Arbeit</strong> hat den Auftrag umgesetzt.<br />

Bild: Forensisches Institut Ostschweiz / Daniel Ammann<br />

Christoph Urwyler<br />

Wissenschaftlicher<br />

Mitarbeiter<br />

christoph.urwyler@bfh.ch<br />

Prof. Dr. Jachen C. Nett<br />

Dozent<br />

jachen.nett@bfh.ch<br />

Seit Januar 2007 ist das neue Jugendstrafgesetz<br />

(JStG) in Kraft. Nachdem es vom<br />

Parlament ohne grosse Debatte verabschiedet<br />

wurde, setzte schon bald Kritik an<br />

den Ergebnissen der Strafrechtsreform<br />

ein. Als Folge einiger erschütternden Einzelfälle<br />

von Jugendgewalt verschärfte sich<br />

die öffentliche Auseinandersetzung zum<br />

an gemessenen Umgang mit kriminellen<br />

Jugendlichen. Zahlreiche politische Vorstösse<br />

forderten eine Überprüfung der Art<br />

und Dauer der jugendstrafrechtlichen<br />

Sanktionen. Um der geäusserten Kritik<br />

Rechnung zu tragen, beauftragte das Bundesamt<br />

für Justiz den Fachbereich <strong>Soziale</strong><br />

<strong>Arbeit</strong>, die Wirksamkeit des neuen JStG<br />

zu überprüfen. Insbesondere sollte die<br />

Evaluation Auskunft darüber geben, ob die<br />

vom Gesetzgeber verfolgten zentralen<br />

Ziele erreicht werden:<br />

1. Der Leitgedanke der Integration durch<br />

Erziehung wird gestärkt und damit<br />

der Vorrang der Prävention vor der<br />

Repression.<br />

2. Die Rechte der jugendlichen Straftäter im<br />

Strafverfahren und Sanktionenvollzug<br />

werden gestärkt.<br />

3. Die Gesetzesänderungen tragen zur<br />

besseren Verhütung der Straftaten<br />

Jugendlicher bei oder wirken sich darauf<br />

zumindest nicht negativ aus.<br />

Zur Überprüfung dieser Ziele wurden vielfältige<br />

Methoden und Datenquellen<br />

verwendet: Es wurden Daten bei allen<br />

Jugendstrafrechtsbehörden der Schweiz<br />

erhoben, die Mitglieder der Schweizerischen<br />

Vereinigung für Jugendstrafrechtspflege<br />

online befragt, die Jugendstrafurteilsstatistik<br />

(JUSUS) 1999 – 2010 und<br />

44<br />

BFH <strong>impuls</strong> Januar 2013

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!