impuls - Soziale Arbeit - Berner Fachhochschule
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Sozialisation & Resozialisierung<br />
Wie wirksam ist das neue<br />
Jugend strafgesetz?<br />
Hält das neue Jugendstrafgesetz, was man sich davon versprochen hat? Der Bundesrat<br />
wollte es genau wissen und erteilte dem eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement<br />
den Auftrag, die Wirksamkeit der Neuerungen zu prüfen. Ein Forschungsteam des Fachbereichs<br />
<strong>Soziale</strong> <strong>Arbeit</strong> hat den Auftrag umgesetzt.<br />
Bild: Forensisches Institut Ostschweiz / Daniel Ammann<br />
Christoph Urwyler<br />
Wissenschaftlicher<br />
Mitarbeiter<br />
christoph.urwyler@bfh.ch<br />
Prof. Dr. Jachen C. Nett<br />
Dozent<br />
jachen.nett@bfh.ch<br />
Seit Januar 2007 ist das neue Jugendstrafgesetz<br />
(JStG) in Kraft. Nachdem es vom<br />
Parlament ohne grosse Debatte verabschiedet<br />
wurde, setzte schon bald Kritik an<br />
den Ergebnissen der Strafrechtsreform<br />
ein. Als Folge einiger erschütternden Einzelfälle<br />
von Jugendgewalt verschärfte sich<br />
die öffentliche Auseinandersetzung zum<br />
an gemessenen Umgang mit kriminellen<br />
Jugendlichen. Zahlreiche politische Vorstösse<br />
forderten eine Überprüfung der Art<br />
und Dauer der jugendstrafrechtlichen<br />
Sanktionen. Um der geäusserten Kritik<br />
Rechnung zu tragen, beauftragte das Bundesamt<br />
für Justiz den Fachbereich <strong>Soziale</strong><br />
<strong>Arbeit</strong>, die Wirksamkeit des neuen JStG<br />
zu überprüfen. Insbesondere sollte die<br />
Evaluation Auskunft darüber geben, ob die<br />
vom Gesetzgeber verfolgten zentralen<br />
Ziele erreicht werden:<br />
1. Der Leitgedanke der Integration durch<br />
Erziehung wird gestärkt und damit<br />
der Vorrang der Prävention vor der<br />
Repression.<br />
2. Die Rechte der jugendlichen Straftäter im<br />
Strafverfahren und Sanktionenvollzug<br />
werden gestärkt.<br />
3. Die Gesetzesänderungen tragen zur<br />
besseren Verhütung der Straftaten<br />
Jugendlicher bei oder wirken sich darauf<br />
zumindest nicht negativ aus.<br />
Zur Überprüfung dieser Ziele wurden vielfältige<br />
Methoden und Datenquellen<br />
verwendet: Es wurden Daten bei allen<br />
Jugendstrafrechtsbehörden der Schweiz<br />
erhoben, die Mitglieder der Schweizerischen<br />
Vereinigung für Jugendstrafrechtspflege<br />
online befragt, die Jugendstrafurteilsstatistik<br />
(JUSUS) 1999 – 2010 und<br />
44<br />
BFH <strong>impuls</strong> Januar 2013