Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung - Bundesministerium ...
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Ein zweiter Kongress fand unter dem<br />
Motto „Teilhabe braucht Maßnahmen“ am<br />
4. November 2010 statt. Rund 300 Teilnehmerinnen<br />
und Teilnehmer aus Bundes- und<br />
Landesministerien, den Kommunen, den<br />
Behin<strong>der</strong>tenverbänden sowie <strong>der</strong> weiteren<br />
Zivilgesellschaft hatten das Ziel, konkrete<br />
Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung<br />
<strong>der</strong> Leitgedanken und Ziele in den Mittelpunkt<br />
<strong>der</strong> Diskussionen zu stellen. Auch hier<br />
gab es zusätzliche Beteiligungsmöglichkeiten<br />
über das Internetportal.<br />
All dies sollte sicherstellen, dass <strong>der</strong> Nationale<br />
<strong>Aktionsplan</strong> unter Einbindung möglichst vieler<br />
betroffener Akteurinnen und Akteure, darunter<br />
insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Verbände behin<strong>der</strong>ter<br />
Menschen, transparent und partizipativ<br />
entwickelt wurde. Zusätzlich gab es zahlreiche<br />
Gespräche zwischen Vertreter/innen <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesregierung</strong> und nicht-staatlichen Verbänden<br />
und Organisationen. Die verschiedenen<br />
Positions- und For<strong>der</strong>ungspapiere aus<br />
<strong>der</strong> Zivilgesellschaft, von denen <strong>der</strong> umfangreiche<br />
For<strong>der</strong>ungskatalog des Deutschen Behin<strong>der</strong>tenrates<br />
beson<strong>der</strong>s hervorzuheben ist,<br />
wurden ausgewertet und diskutiert.<br />
Aus den Ergebnissen des genannten Beteiligungsprozesses<br />
entstand <strong>der</strong> Entwurf des<br />
Nationalen <strong>Aktionsplan</strong>s, <strong>der</strong> im Frühjahr<br />
2011 innerhalb <strong>der</strong> <strong>Bundesregierung</strong> abgestimmt<br />
und mit dem Ausschuss zum Nationalen<br />
<strong>Aktionsplan</strong> zur Umsetzung <strong>der</strong> UN-<br />
Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention (vgl. Kapitel<br />
5.2.4), den Behin<strong>der</strong>tenverbänden, weiteren<br />
Akteuren <strong>der</strong> Zivilgesellschaft sowie den Län<strong>der</strong>n<br />
diskutiert wurde.<br />
Der Nationale <strong>Aktionsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Bundesregierung</strong><br />
zur Umsetzung <strong>der</strong> UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention<br />
wurde in <strong>der</strong> vorliegenden<br />
Fassung am 15. Juni 2011 vom Bundeskabinett<br />
verabschiedet.<br />
5.2 Die Umsetzung des Nationalen<br />
<strong>Aktionsplan</strong>s<br />
5.2.1 Die Rolle des <strong>Bundesministerium</strong>s<br />
für Arbeit und Soziales<br />
(BMAS) als staatliche Anlaufstelle<br />
(„Focal Point“)<br />
Zur Umsetzung <strong>der</strong> angekündigten und beschriebenen<br />
Maßnahmen, um die oben beschriebenen<br />
Leitgedanken zu verwirklichen,<br />
die Ziele zu erreichen und den formulierten<br />
Visionen näher zu kommen, bedarf es einer<br />
leistungsstarken Organisation und Vernetzung<br />
aller Akteure.<br />
Verantwortlich für die Umsetzung <strong>der</strong> einzelnen<br />
Maßnahmen sind zunächst die zuständigen<br />
Bundesministerien. Ihnen obliegt<br />
es, die im nachfolgenden Kapitel 6 aufgeführten<br />
Projekte und Maßnahmen in den<br />
vorgesehenen Fristen und ggf. unter Einbeziehung<br />
weiterer Partner zu realisieren. Sie<br />
binden dabei auch die Verbände <strong>der</strong> Zivilgesellschaft<br />
ein.<br />
Das BMAS übernimmt als staatliche Anlaufstelle<br />
die Verantwortung für die Umsetzung<br />
<strong>der</strong> ressortübergreifenden Maßnahmen, wie<br />
die Information und Repräsentation, Evaluation<br />
und Fortschreibung, Neukonzeption des<br />
Behin<strong>der</strong>tenberichts und die Betreuung des<br />
Ausschusses für den Nationalen <strong>Aktionsplan</strong>.<br />
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