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Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung - Bundesministerium ...

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Ein zweiter Kongress fand unter dem<br />

Motto „Teilhabe braucht Maßnahmen“ am<br />

4. November 2010 statt. Rund 300 Teilnehmerinnen<br />

und Teilnehmer aus Bundes- und<br />

Landesministerien, den Kommunen, den<br />

Behin<strong>der</strong>tenverbänden sowie <strong>der</strong> weiteren<br />

Zivilgesellschaft hatten das Ziel, konkrete<br />

Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung<br />

<strong>der</strong> Leitgedanken und Ziele in den Mittelpunkt<br />

<strong>der</strong> Diskussionen zu stellen. Auch hier<br />

gab es zusätzliche Beteiligungsmöglichkeiten<br />

über das Internetportal.<br />

All dies sollte sicherstellen, dass <strong>der</strong> Nationale<br />

<strong>Aktionsplan</strong> unter Einbindung möglichst vieler<br />

betroffener Akteurinnen und Akteure, darunter<br />

insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Verbände behin<strong>der</strong>ter<br />

Menschen, transparent und partizipativ<br />

entwickelt wurde. Zusätzlich gab es zahlreiche<br />

Gespräche zwischen Vertreter/innen <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesregierung</strong> und nicht-staatlichen Verbänden<br />

und Organisationen. Die verschiedenen<br />

Positions- und For<strong>der</strong>ungspapiere aus<br />

<strong>der</strong> Zivilgesellschaft, von denen <strong>der</strong> umfangreiche<br />

For<strong>der</strong>ungskatalog des Deutschen Behin<strong>der</strong>tenrates<br />

beson<strong>der</strong>s hervorzuheben ist,<br />

wurden ausgewertet und diskutiert.<br />

Aus den Ergebnissen des genannten Beteiligungsprozesses<br />

entstand <strong>der</strong> Entwurf des<br />

Nationalen <strong>Aktionsplan</strong>s, <strong>der</strong> im Frühjahr<br />

2011 innerhalb <strong>der</strong> <strong>Bundesregierung</strong> abgestimmt<br />

und mit dem Ausschuss zum Nationalen<br />

<strong>Aktionsplan</strong> zur Umsetzung <strong>der</strong> UN-<br />

Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention (vgl. Kapitel<br />

5.2.4), den Behin<strong>der</strong>tenverbänden, weiteren<br />

Akteuren <strong>der</strong> Zivilgesellschaft sowie den Län<strong>der</strong>n<br />

diskutiert wurde.<br />

Der Nationale <strong>Aktionsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Bundesregierung</strong><br />

zur Umsetzung <strong>der</strong> UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention<br />

wurde in <strong>der</strong> vorliegenden<br />

Fassung am 15. Juni 2011 vom Bundeskabinett<br />

verabschiedet.<br />

5.2 Die Umsetzung des Nationalen<br />

<strong>Aktionsplan</strong>s<br />

5.2.1 Die Rolle des <strong>Bundesministerium</strong>s<br />

für Arbeit und Soziales<br />

(BMAS) als staatliche Anlaufstelle<br />

(„Focal Point“)<br />

Zur Umsetzung <strong>der</strong> angekündigten und beschriebenen<br />

Maßnahmen, um die oben beschriebenen<br />

Leitgedanken zu verwirklichen,<br />

die Ziele zu erreichen und den formulierten<br />

Visionen näher zu kommen, bedarf es einer<br />

leistungsstarken Organisation und Vernetzung<br />

aller Akteure.<br />

Verantwortlich für die Umsetzung <strong>der</strong> einzelnen<br />

Maßnahmen sind zunächst die zuständigen<br />

Bundesministerien. Ihnen obliegt<br />

es, die im nachfolgenden Kapitel 6 aufgeführten<br />

Projekte und Maßnahmen in den<br />

vorgesehenen Fristen und ggf. unter Einbeziehung<br />

weiterer Partner zu realisieren. Sie<br />

binden dabei auch die Verbände <strong>der</strong> Zivilgesellschaft<br />

ein.<br />

Das BMAS übernimmt als staatliche Anlaufstelle<br />

die Verantwortung für die Umsetzung<br />

<strong>der</strong> ressortübergreifenden Maßnahmen, wie<br />

die Information und Repräsentation, Evaluation<br />

und Fortschreibung, Neukonzeption des<br />

Behin<strong>der</strong>tenberichts und die Betreuung des<br />

Ausschusses für den Nationalen <strong>Aktionsplan</strong>.<br />

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