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Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung - Bundesministerium ...

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Die Umsetzung <strong>der</strong> UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention<br />

in Deutschland erfor<strong>der</strong>t deshalb<br />

auch, dass sich in Zukunft alle politischen<br />

Maßnahmen an den Vorgaben und Zielen <strong>der</strong><br />

UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention orientieren.<br />

Bestehende Lücken zwischen Gesetzeslage<br />

und Praxis werden geschlossen. Die beson<strong>der</strong>en<br />

Belange und Bedürfnisse behin<strong>der</strong>ter<br />

Menschen werden von Anfang an bei allen politischen<br />

Vorhaben und Gesetzesinitiativen verstärkt<br />

beachtet („Disability Mainstreaming“).<br />

Der Nationale <strong>Aktionsplan</strong><br />

Um den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention<br />

heute und in Zukunft<br />

gerecht zu werden, hat die <strong>Bundesregierung</strong><br />

den vorliegenden Nationalen <strong>Aktionsplan</strong><br />

erarbeitet: Neben einer Bestandsaufnahme<br />

fasst <strong>der</strong> Nationale <strong>Aktionsplan</strong> die Ziele und<br />

Maßnahmen <strong>der</strong> <strong>Bundesregierung</strong> zur Umsetzung<br />

<strong>der</strong> UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention<br />

in einer Gesamtstrategie für die nächsten<br />

zehn Jahre zusammen, die auf <strong>der</strong> Grundlage<br />

<strong>der</strong> Eckwerte für den Finanzplan bis 2015 im<br />

Rahmen <strong>der</strong> zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel<br />

finanziert werden. 1<br />

Der Nationale <strong>Aktionsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Bundesregierung</strong><br />

ist kein abgeschlossenes Dokument: Er<br />

wird in den nächsten Jahren weiterentwickelt<br />

und auf den Prüfstand gestellt werden.<br />

Mit ihm wird erstmals Behin<strong>der</strong>tenpolitik<br />

aus einer „sozialpolitischen Nische“ geholt<br />

und als Aufgabe aller Ressorts verankert.<br />

Wir verstehen Inklusion von Menschen mit<br />

Behin<strong>der</strong>ungen als gesamtgesellschaftliche<br />

Aufgabe. Deshalb werden wir den Austausch<br />

sowie die Unterstützung <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, <strong>der</strong><br />

Kommunen, <strong>der</strong> Verbände, <strong>der</strong> Sozialpartner<br />

und <strong>der</strong> Medien weiter ausbauen. Der<br />

Nationale <strong>Aktionsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Bundesregierung</strong><br />

ist deshalb als Initialzündung für eine breite<br />

Umsetzung <strong>der</strong> UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention<br />

zu sehen.<br />

Die Verwirklichung <strong>der</strong> UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention<br />

erfor<strong>der</strong>t weitere staatliche<br />

und private Initiativen, weil sie alle<br />

Bereiche des politischen, wirtschaftlichen,<br />

kulturellen und gesellschaftlichen Lebens<br />

anspricht und betrifft. Deshalb sollen neben<br />

dem Nationalen <strong>Aktionsplan</strong> Initiativen<br />

und Aktionspläne <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, Kommunen,<br />

Unternehmen, Verbände, Institutionen und<br />

Einrichtungen entwickelt werden. So kann<br />

eine inklusive Gesellschaft Schritt für Schritt<br />

erreicht werden.<br />

Wegen <strong>der</strong> überragenden Bedeutung von<br />

Inklusion und Teilhabe behin<strong>der</strong>ter Menschen<br />

für die Behin<strong>der</strong>tenpolitik <strong>der</strong> <strong>Bundesregierung</strong><br />

sind Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen<br />

selbst Gestaltende und Handelnde.<br />

Deshalb hat die <strong>Bundesregierung</strong> sie von<br />

Anfang an bei <strong>der</strong> Erstellung des Nationalen<br />

<strong>Aktionsplan</strong>s beteiligt. Eine Vielzahl ihrer<br />

Visionen und Leitgedanken sowie Vorschläge<br />

für Maßnahmen wurden mit aufgenommen<br />

o<strong>der</strong> diskutiert. 2<br />

1 Vgl. Artikel 4 Absatz 2 <strong>der</strong> UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention: „Hinsichtlich <strong>der</strong> wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte verpflichtet sich<br />

je<strong>der</strong> Vertragsstaat, unter Ausschöpfung seiner verfügbaren Mittel […] Maßnahmen zu treffen, um nach und nach die volle Verwirklichung dieser<br />

Rechte zu erreichen, unbeschadet <strong>der</strong>jenigen Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen, die nach dem Völkerrecht sofort anwendbar sind.“<br />

2 Ausführliche Informationen zu den Veranstaltungen finden Sie in Kapitel 5.1.<br />

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