Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung - Bundesministerium ...
Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung - Bundesministerium ...
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Die Umsetzung <strong>der</strong> UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention<br />
in Deutschland erfor<strong>der</strong>t deshalb<br />
auch, dass sich in Zukunft alle politischen<br />
Maßnahmen an den Vorgaben und Zielen <strong>der</strong><br />
UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention orientieren.<br />
Bestehende Lücken zwischen Gesetzeslage<br />
und Praxis werden geschlossen. Die beson<strong>der</strong>en<br />
Belange und Bedürfnisse behin<strong>der</strong>ter<br />
Menschen werden von Anfang an bei allen politischen<br />
Vorhaben und Gesetzesinitiativen verstärkt<br />
beachtet („Disability Mainstreaming“).<br />
Der Nationale <strong>Aktionsplan</strong><br />
Um den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention<br />
heute und in Zukunft<br />
gerecht zu werden, hat die <strong>Bundesregierung</strong><br />
den vorliegenden Nationalen <strong>Aktionsplan</strong><br />
erarbeitet: Neben einer Bestandsaufnahme<br />
fasst <strong>der</strong> Nationale <strong>Aktionsplan</strong> die Ziele und<br />
Maßnahmen <strong>der</strong> <strong>Bundesregierung</strong> zur Umsetzung<br />
<strong>der</strong> UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention<br />
in einer Gesamtstrategie für die nächsten<br />
zehn Jahre zusammen, die auf <strong>der</strong> Grundlage<br />
<strong>der</strong> Eckwerte für den Finanzplan bis 2015 im<br />
Rahmen <strong>der</strong> zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel<br />
finanziert werden. 1<br />
Der Nationale <strong>Aktionsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Bundesregierung</strong><br />
ist kein abgeschlossenes Dokument: Er<br />
wird in den nächsten Jahren weiterentwickelt<br />
und auf den Prüfstand gestellt werden.<br />
Mit ihm wird erstmals Behin<strong>der</strong>tenpolitik<br />
aus einer „sozialpolitischen Nische“ geholt<br />
und als Aufgabe aller Ressorts verankert.<br />
Wir verstehen Inklusion von Menschen mit<br />
Behin<strong>der</strong>ungen als gesamtgesellschaftliche<br />
Aufgabe. Deshalb werden wir den Austausch<br />
sowie die Unterstützung <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, <strong>der</strong><br />
Kommunen, <strong>der</strong> Verbände, <strong>der</strong> Sozialpartner<br />
und <strong>der</strong> Medien weiter ausbauen. Der<br />
Nationale <strong>Aktionsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Bundesregierung</strong><br />
ist deshalb als Initialzündung für eine breite<br />
Umsetzung <strong>der</strong> UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention<br />
zu sehen.<br />
Die Verwirklichung <strong>der</strong> UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention<br />
erfor<strong>der</strong>t weitere staatliche<br />
und private Initiativen, weil sie alle<br />
Bereiche des politischen, wirtschaftlichen,<br />
kulturellen und gesellschaftlichen Lebens<br />
anspricht und betrifft. Deshalb sollen neben<br />
dem Nationalen <strong>Aktionsplan</strong> Initiativen<br />
und Aktionspläne <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, Kommunen,<br />
Unternehmen, Verbände, Institutionen und<br />
Einrichtungen entwickelt werden. So kann<br />
eine inklusive Gesellschaft Schritt für Schritt<br />
erreicht werden.<br />
Wegen <strong>der</strong> überragenden Bedeutung von<br />
Inklusion und Teilhabe behin<strong>der</strong>ter Menschen<br />
für die Behin<strong>der</strong>tenpolitik <strong>der</strong> <strong>Bundesregierung</strong><br />
sind Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen<br />
selbst Gestaltende und Handelnde.<br />
Deshalb hat die <strong>Bundesregierung</strong> sie von<br />
Anfang an bei <strong>der</strong> Erstellung des Nationalen<br />
<strong>Aktionsplan</strong>s beteiligt. Eine Vielzahl ihrer<br />
Visionen und Leitgedanken sowie Vorschläge<br />
für Maßnahmen wurden mit aufgenommen<br />
o<strong>der</strong> diskutiert. 2<br />
1 Vgl. Artikel 4 Absatz 2 <strong>der</strong> UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention: „Hinsichtlich <strong>der</strong> wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte verpflichtet sich<br />
je<strong>der</strong> Vertragsstaat, unter Ausschöpfung seiner verfügbaren Mittel […] Maßnahmen zu treffen, um nach und nach die volle Verwirklichung dieser<br />
Rechte zu erreichen, unbeschadet <strong>der</strong>jenigen Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen, die nach dem Völkerrecht sofort anwendbar sind.“<br />
2 Ausführliche Informationen zu den Veranstaltungen finden Sie in Kapitel 5.1.<br />
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