Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung - Bundesministerium ...
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Damit auch hier ein Erfahrungsaustausch<br />
und eine Vernetzung stattfinden, wird das<br />
BMAS zu regelmäßigen Treffen <strong>der</strong> entsprechenden<br />
Anlaufstellen o<strong>der</strong> sonstigen zuständigen<br />
Stellen einladen.<br />
5.2.4 Die Zusammenarbeit mit <strong>der</strong><br />
Zivilgesellschaft<br />
Der transparente und partizipative Erarbeitungsprozess<br />
des Nationalen <strong>Aktionsplan</strong>s<br />
soll bei <strong>der</strong> Umsetzung fortgeführt werden.<br />
Dies geschieht neben <strong>der</strong> Einbeziehung bei<br />
Fachtagungen und bilateralen Gesprächen<br />
auf folgende Weise:<br />
Ausschuss zum Nationalen <strong>Aktionsplan</strong><br />
zur Umsetzung <strong>der</strong> UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention<br />
Nach Artikel 4 <strong>der</strong> UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention<br />
soll die gesamte Zivilgesellschaft<br />
in den Prozess <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention<br />
und damit auch<br />
den Nationalen <strong>Aktionsplan</strong> eingebunden<br />
werden. Das Verfahren soll praktikabel und<br />
transparent sein.<br />
Der im Rahmen <strong>der</strong> Erstellung des Nationalen<br />
<strong>Aktionsplan</strong>s eingerichtete Ausschuss<br />
soll auch in Zukunft an <strong>der</strong> Umsetzung, Evaluation<br />
und Fortschreibung des Nationalen<br />
<strong>Aktionsplan</strong>s <strong>der</strong> <strong>Bundesregierung</strong> aktiv beteiligt<br />
werden. Er besteht aus Vertreterinnen<br />
und Vertretern <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ten-, Sozial und<br />
Wohlfahrtsverbände sowie <strong>der</strong> Sozialpartner<br />
und Wissenschaft. Dazu gehört auch <strong>der</strong> Beauftragte<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesregierung</strong> für die Belange<br />
behin<strong>der</strong>ter Menschen.<br />
Das geschieht durch eine ständige Information<br />
des Ausschusses, so dass dieser Stellungnahmen<br />
abgeben und damit das BMAS und<br />
die Ressorts im Umsetzungsprozess beraten<br />
kann. Gleiches gilt für die Evaluation und<br />
Fortschreibung des Nationalen <strong>Aktionsplan</strong>s.<br />
Inklusionsbeirat<br />
Zur langfristigen und strategischen Begleitung<br />
<strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> UN-Konvention wurde<br />
beim staatlichen Koordinierungsmechanismus<br />
beim Beauftragten <strong>der</strong> <strong>Bundesregierung</strong><br />
für die Belange behin<strong>der</strong>ter Menschen ein<br />
Inklusionsbeirat eingerichtet. Dieser Beirat,<br />
<strong>der</strong> Kern <strong>der</strong> Koordinierungsstelle, wird von<br />
vier Fachausschüssen unterstützt, die ihm zu<br />
unterschiedlichen Themengebieten zuarbeiten.<br />
Zwischen Beirat und den Ausschüssen findet<br />
ein regelmäßiger Informationsaustausch<br />
sowie eine aktive Zusammenarbeit statt. Der<br />
Beirat ist für die Kommunikation und Vertretung<br />
nach außen zuständig.<br />
Im Inklusionsbeirat sind mehrheitlich Menschen<br />
mit Behin<strong>der</strong>ung vertreten, sowie<br />
ein/e Vertreter/in <strong>der</strong> staatlichen Anlaufstelle,<br />
ein/e Vertreter/in <strong>der</strong> Konferenz <strong>der</strong><br />
Landesbehin<strong>der</strong>tenbeauftragten und ein/e<br />
Vertreter/in <strong>der</strong> unabhängigen Monitoring-<br />
Stelle, die Beobachterstatus hat. Aufgabe<br />
des Beirats ist nach Art. 33 Abs. 1 die Unterstützung<br />
<strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> UN-Konvention.<br />
Hierzu gewährleistet er den Informationsfluss<br />
sowohl in Richtung <strong>der</strong> staatlichen<br />
Anlaufstelle im BMAS als auch in Richtung<br />
<strong>der</strong> Zivilgesellschaft sowie soweit möglich<br />
auf die Län<strong>der</strong>ebene, betreibt aktiv Öffentlichkeitsarbeit<br />
und koordiniert die Arbeit <strong>der</strong><br />
Fachausschüsse.<br />
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