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Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung - Bundesministerium ...

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Bund, Län<strong>der</strong> und Kommunen haben<br />

bei <strong>der</strong> Herstellung barrierefreier<br />

Bauten eine Vorbildfunktion. Die <strong>Bundesregierung</strong><br />

setzt sich dafür ein, dass<br />

sowohl Neu- und Umbauten als auch<br />

die große Anzahl <strong>der</strong> Bestandsbauten<br />

– langfristig – weitgehend barrierefrei<br />

werden. Vollständige Barrierefreiheit<br />

ist in Bestandsbauten aus bautechnischen<br />

Gründen und auch aus Kostengründen<br />

in <strong>der</strong> Regel nicht möglich.<br />

Die <strong>Bundesregierung</strong> wirkt darauf hin, dass<br />

Barrierefreiheit fester Bestandteil <strong>der</strong> Aus- und<br />

Weiterbildung im Bereich Bauen und Wohnen<br />

wird. Sie wird ein Konzept erarbeiten, wie<br />

das Thema „Barrierefreiheit“ bei <strong>der</strong> Aus- und<br />

Weiterbildung <strong>der</strong> Architektinnen und Architekten<br />

stärker berücksichtigt werden kann.<br />

Im Rahmen des Dachprogramms „Soziales<br />

Wohnen im Alter“ werden von 2010 bis 2014<br />

mit 3,85 Millionen Euro neben den Aspekten<br />

<strong>der</strong> baulichen (Um-)Gestaltung und technischen<br />

Ausstattung von Wohnungen auch<br />

Hilfenetze und Dienstleistungsangebote im<br />

sozialen Nahraum geför<strong>der</strong>t.<br />

Vision aus <strong>der</strong> Zivilgesellschaft :<br />

Barrierefreiheit und wesentliche Merkmale<br />

des „Designs für Alle“ sind fester Bestandteil<br />

<strong>der</strong> Aus- und Weiterbildung im Bereich<br />

Bauen und Wohnen.<br />

3.7.2 Wohnen<br />

Mit <strong>der</strong> Reform des Mietrechts zum 1. September<br />

2001 wurde eine neue Vorschrift zu<br />

Gunsten behin<strong>der</strong>ter Menschen eingeführt.<br />

Sie regelt die Ansprüche behin<strong>der</strong>ter Menschen<br />

gegenüber Vermietern, um barrierefreies<br />

Wohnen zu ermöglichen.<br />

Die Bauordnungen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> sehen zudem<br />

beim Neubau von Wohngebäuden mit mehreren<br />

Wohnungen die Verpflichtung zur Schaffung<br />

von barrierefreien Wohnungen vor.<br />

Barrierefreies Wohnen bzw. <strong>der</strong> barrierefreie<br />

Bau/Umbau von Wohnungen werden<br />

auf vielfältige Weise finanziell geför<strong>der</strong>t:<br />

Die alters- und behin<strong>der</strong>tengerechte Anpassung<br />

des Wohnungsbestands wird von <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesregierung</strong> auch im Rahmen <strong>der</strong> im<br />

Zuge <strong>der</strong> Fö<strong>der</strong>alismusreform I ab 2007 vollständig<br />

auf die Län<strong>der</strong> übertragenen sozialen<br />

Wohnraumför<strong>der</strong>ung unterstützt. Der Bund<br />

leistet gemäß Art. 143c Grundgesetz bis 2019<br />

Kompensationszahlungen für investive Maßnahmen<br />

an die Län<strong>der</strong>, bis 2013 zweckgebunden<br />

für die Wohnraumför<strong>der</strong>ung in Höhe von<br />

jährlich 518,2 Millionen Euro. Über die Fortführung<br />

ab 2014 sowie die Angemessenheit<br />

und Erfor<strong>der</strong>lichkeit <strong>der</strong> Zahlungen soll nach<br />

<strong>der</strong> Koalitionsvereinbarung in dieser Legislaturperiode<br />

entschieden werden. Die Verteilung<br />

<strong>der</strong> Mittel in den Län<strong>der</strong>n differiert nach<br />

politischer Schwerpunktsetzung. Geför<strong>der</strong>t<br />

werden u. a. Maßnahmen zur Barrierereduzierung<br />

im Bestand, <strong>der</strong> barrierefreie Mietwohnungs-<br />

und Eigenheimneubau für ältere und<br />

behin<strong>der</strong>te Menschen o<strong>der</strong> die Mo<strong>der</strong>nisierung<br />

von Altenwohn- und Pflegeheimen.<br />

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