Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung - Bundesministerium ...
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Bund, Län<strong>der</strong> und Kommunen haben<br />
bei <strong>der</strong> Herstellung barrierefreier<br />
Bauten eine Vorbildfunktion. Die <strong>Bundesregierung</strong><br />
setzt sich dafür ein, dass<br />
sowohl Neu- und Umbauten als auch<br />
die große Anzahl <strong>der</strong> Bestandsbauten<br />
– langfristig – weitgehend barrierefrei<br />
werden. Vollständige Barrierefreiheit<br />
ist in Bestandsbauten aus bautechnischen<br />
Gründen und auch aus Kostengründen<br />
in <strong>der</strong> Regel nicht möglich.<br />
Die <strong>Bundesregierung</strong> wirkt darauf hin, dass<br />
Barrierefreiheit fester Bestandteil <strong>der</strong> Aus- und<br />
Weiterbildung im Bereich Bauen und Wohnen<br />
wird. Sie wird ein Konzept erarbeiten, wie<br />
das Thema „Barrierefreiheit“ bei <strong>der</strong> Aus- und<br />
Weiterbildung <strong>der</strong> Architektinnen und Architekten<br />
stärker berücksichtigt werden kann.<br />
Im Rahmen des Dachprogramms „Soziales<br />
Wohnen im Alter“ werden von 2010 bis 2014<br />
mit 3,85 Millionen Euro neben den Aspekten<br />
<strong>der</strong> baulichen (Um-)Gestaltung und technischen<br />
Ausstattung von Wohnungen auch<br />
Hilfenetze und Dienstleistungsangebote im<br />
sozialen Nahraum geför<strong>der</strong>t.<br />
Vision aus <strong>der</strong> Zivilgesellschaft :<br />
Barrierefreiheit und wesentliche Merkmale<br />
des „Designs für Alle“ sind fester Bestandteil<br />
<strong>der</strong> Aus- und Weiterbildung im Bereich<br />
Bauen und Wohnen.<br />
3.7.2 Wohnen<br />
Mit <strong>der</strong> Reform des Mietrechts zum 1. September<br />
2001 wurde eine neue Vorschrift zu<br />
Gunsten behin<strong>der</strong>ter Menschen eingeführt.<br />
Sie regelt die Ansprüche behin<strong>der</strong>ter Menschen<br />
gegenüber Vermietern, um barrierefreies<br />
Wohnen zu ermöglichen.<br />
Die Bauordnungen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> sehen zudem<br />
beim Neubau von Wohngebäuden mit mehreren<br />
Wohnungen die Verpflichtung zur Schaffung<br />
von barrierefreien Wohnungen vor.<br />
Barrierefreies Wohnen bzw. <strong>der</strong> barrierefreie<br />
Bau/Umbau von Wohnungen werden<br />
auf vielfältige Weise finanziell geför<strong>der</strong>t:<br />
Die alters- und behin<strong>der</strong>tengerechte Anpassung<br />
des Wohnungsbestands wird von <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesregierung</strong> auch im Rahmen <strong>der</strong> im<br />
Zuge <strong>der</strong> Fö<strong>der</strong>alismusreform I ab 2007 vollständig<br />
auf die Län<strong>der</strong> übertragenen sozialen<br />
Wohnraumför<strong>der</strong>ung unterstützt. Der Bund<br />
leistet gemäß Art. 143c Grundgesetz bis 2019<br />
Kompensationszahlungen für investive Maßnahmen<br />
an die Län<strong>der</strong>, bis 2013 zweckgebunden<br />
für die Wohnraumför<strong>der</strong>ung in Höhe von<br />
jährlich 518,2 Millionen Euro. Über die Fortführung<br />
ab 2014 sowie die Angemessenheit<br />
und Erfor<strong>der</strong>lichkeit <strong>der</strong> Zahlungen soll nach<br />
<strong>der</strong> Koalitionsvereinbarung in dieser Legislaturperiode<br />
entschieden werden. Die Verteilung<br />
<strong>der</strong> Mittel in den Län<strong>der</strong>n differiert nach<br />
politischer Schwerpunktsetzung. Geför<strong>der</strong>t<br />
werden u. a. Maßnahmen zur Barrierereduzierung<br />
im Bestand, <strong>der</strong> barrierefreie Mietwohnungs-<br />
und Eigenheimneubau für ältere und<br />
behin<strong>der</strong>te Menschen o<strong>der</strong> die Mo<strong>der</strong>nisierung<br />
von Altenwohn- und Pflegeheimen.<br />
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