Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung - Bundesministerium ...
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3.3 PRÄVENTION, REHABILITATION,<br />
GESUNDHEIT UND PFLEGE<br />
Dieses Handlungsfeld bezieht sich auf die Artikel<br />
24 Abs. 3, 25, 26 und 28 <strong>der</strong> UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention<br />
und umfasst drei Bereiche.<br />
Vision aus <strong>der</strong> Zivilgesellschaft :<br />
In Deutschland ist es selbstverständlich, dass alle<br />
Menschen einen gleichen, barrierefreien und geschlech-<br />
terorientierten Zugang zu allen individuellen, bedarfs-<br />
gerechten Leistungen <strong>der</strong> Gesundheitsversorgung,<br />
Prävention, Rehabilitation und Pflege erhalten.<br />
Die <strong>Bundesregierung</strong> setzt sich dafür ein,<br />
eine wohnortnahe, barrierefreie und flächendeckende<br />
Versorgung mit Präventions-,<br />
Gesundheits-, Rehabilitations- und Pflegedienstleistungen<br />
für Menschen mit und ohne<br />
Behin<strong>der</strong>ungen sicherzustellen. An Stelle eines<br />
bloßen Nebeneinan<strong>der</strong>s ist sowohl eine<br />
Vernetzung aller Akteure und Leistungen als<br />
auch die Information und Beratung über bestehende<br />
Angebote erfor<strong>der</strong>lich. Bei allen gesetzgeberischen<br />
Initiativen werden die Auswirkungen<br />
im Hinblick auf die beson<strong>der</strong>en<br />
Belange behin<strong>der</strong>ter Frauen und Männer und<br />
die spezifischen Folgen für die Versorgung geson<strong>der</strong>t<br />
geprüft und dargestellt.<br />
3.3.1 Prävention und<br />
Gesundheits versorgung<br />
Nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch<br />
(SGB V) haben Versicherte Anspruch auf die erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Leistungen zur Krankenbehandlung.<br />
Zu den Leistungen zählen vor allem die<br />
ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische<br />
Behandlung, die Versorgung mit Arznei-,<br />
Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln, die häusliche<br />
Krankenpflege, die Krankenhausbehandlung<br />
sowie die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,<br />
um eine Behin<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Pflegebedürftigkeit<br />
abzuwenden, zu beseitigen, zu min<strong>der</strong>n<br />
o<strong>der</strong> auszugleichen (siehe auch Kapitel 3.4).<br />
Auch die Prävention, also <strong>der</strong> Schutz vor Krankheiten,<br />
Unfällen und die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gesundheit,<br />
ist eine wichtige Aufgabe. Angesichts des<br />
steigenden Anteils chronisch-degenerativer Erkrankungen<br />
und des demografischen Wandels<br />
gewinnt dieser Bereich zusätzlich an Bedeutung.<br />
Leistungen <strong>der</strong> Prävention und Gesundheitsför<strong>der</strong>ung<br />
för<strong>der</strong>n die Lebensqualität von Menschen<br />
mit und ohne Behin<strong>der</strong>ungen und tragen<br />
dazu bei, das Auftreten chronischer Erkrankungen<br />
– die in erheblichem Maße zu Behin<strong>der</strong>ungen<br />
führen – zu verhin<strong>der</strong>n bzw. ihr Auftreten<br />
sowie ihre Verschlimmerung zu verzögern.<br />
Ebenso leistet die gesundheitliche Selbsthilfe<br />
einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung <strong>der</strong><br />
Situation von chronisch Kranken und Menschen<br />
mit Behin<strong>der</strong>ungen. Die gesetzliche<br />
Krankenversicherung ist (§ 20c SGB V) verpflichtet,<br />
Selbsthilfegruppen, -organisationen<br />
und -kontaktstellen zu för<strong>der</strong>n.