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Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung - Bundesministerium ...

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52<br />

3.3 PRÄVENTION, REHABILITATION,<br />

GESUNDHEIT UND PFLEGE<br />

Dieses Handlungsfeld bezieht sich auf die Artikel<br />

24 Abs. 3, 25, 26 und 28 <strong>der</strong> UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention<br />

und umfasst drei Bereiche.<br />

Vision aus <strong>der</strong> Zivilgesellschaft :<br />

In Deutschland ist es selbstverständlich, dass alle<br />

Menschen einen gleichen, barrierefreien und geschlech-<br />

terorientierten Zugang zu allen individuellen, bedarfs-<br />

gerechten Leistungen <strong>der</strong> Gesundheitsversorgung,<br />

Prävention, Rehabilitation und Pflege erhalten.<br />

Die <strong>Bundesregierung</strong> setzt sich dafür ein,<br />

eine wohnortnahe, barrierefreie und flächendeckende<br />

Versorgung mit Präventions-,<br />

Gesundheits-, Rehabilitations- und Pflegedienstleistungen<br />

für Menschen mit und ohne<br />

Behin<strong>der</strong>ungen sicherzustellen. An Stelle eines<br />

bloßen Nebeneinan<strong>der</strong>s ist sowohl eine<br />

Vernetzung aller Akteure und Leistungen als<br />

auch die Information und Beratung über bestehende<br />

Angebote erfor<strong>der</strong>lich. Bei allen gesetzgeberischen<br />

Initiativen werden die Auswirkungen<br />

im Hinblick auf die beson<strong>der</strong>en<br />

Belange behin<strong>der</strong>ter Frauen und Männer und<br />

die spezifischen Folgen für die Versorgung geson<strong>der</strong>t<br />

geprüft und dargestellt.<br />

3.3.1 Prävention und<br />

Gesundheits versorgung<br />

Nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch<br />

(SGB V) haben Versicherte Anspruch auf die erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Leistungen zur Krankenbehandlung.<br />

Zu den Leistungen zählen vor allem die<br />

ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische<br />

Behandlung, die Versorgung mit Arznei-,<br />

Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln, die häusliche<br />

Krankenpflege, die Krankenhausbehandlung<br />

sowie die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,<br />

um eine Behin<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Pflegebedürftigkeit<br />

abzuwenden, zu beseitigen, zu min<strong>der</strong>n<br />

o<strong>der</strong> auszugleichen (siehe auch Kapitel 3.4).<br />

Auch die Prävention, also <strong>der</strong> Schutz vor Krankheiten,<br />

Unfällen und die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gesundheit,<br />

ist eine wichtige Aufgabe. Angesichts des<br />

steigenden Anteils chronisch-degenerativer Erkrankungen<br />

und des demografischen Wandels<br />

gewinnt dieser Bereich zusätzlich an Bedeutung.<br />

Leistungen <strong>der</strong> Prävention und Gesundheitsför<strong>der</strong>ung<br />

för<strong>der</strong>n die Lebensqualität von Menschen<br />

mit und ohne Behin<strong>der</strong>ungen und tragen<br />

dazu bei, das Auftreten chronischer Erkrankungen<br />

– die in erheblichem Maße zu Behin<strong>der</strong>ungen<br />

führen – zu verhin<strong>der</strong>n bzw. ihr Auftreten<br />

sowie ihre Verschlimmerung zu verzögern.<br />

Ebenso leistet die gesundheitliche Selbsthilfe<br />

einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung <strong>der</strong><br />

Situation von chronisch Kranken und Menschen<br />

mit Behin<strong>der</strong>ungen. Die gesetzliche<br />

Krankenversicherung ist (§ 20c SGB V) verpflichtet,<br />

Selbsthilfegruppen, -organisationen<br />

und -kontaktstellen zu för<strong>der</strong>n.

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