Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung - Bundesministerium ...
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148<br />
Titel<br />
Maßnahme<br />
Einführung einer<br />
neuen, differenzierterenDefinition<br />
<strong>der</strong> Pflegebedürftigkeit<br />
Beschreibung Verantwortlich<br />
Laufzeit<br />
Pflege<br />
Die Pflegeversicherung bleibt ein wichtiges Element<br />
<strong>der</strong> sozialen Sicherung. Die Pflege soll sich<br />
zukünftig noch mehr an den Bedürfnissen <strong>der</strong><br />
Pflegebedürftigen orientieren, beispielsweise<br />
durch mehr Transparenz bei Preis und Qualität<br />
von Leistungsangeboten. Dadurch erhalten Pflegebedürftige<br />
und ihre Angehörigen die Möglichkeit,<br />
Leistungen und Leistungserbringer flexibler<br />
auszuwählen.<br />
Auch für eine neue, differenziertere Definition<br />
<strong>der</strong> Pflegebedürftigkeit liegen bereits gute<br />
Ansätze vor, um die Pflegebedürftigkeit so zu<br />
klassifizieren, dass nicht nur körperliche Beeinträchtigungen,<br />
son<strong>der</strong>n auch an<strong>der</strong>weitiger Betreuungsbedarf<br />
(z. B. auf Grund von Demenz) berücksichtigt<br />
werden kann. Diese Ansätze sowie<br />
<strong>der</strong>en Auswirkungen auf die zukünftige Gestaltung<br />
<strong>der</strong> Pflegeversicherung und auch die Zusammenhänge<br />
mit an<strong>der</strong>en Leistungssystemen<br />
werden zur Zeit mit dem Ziel überprüft, eine – angesichts<br />
umfangreicher Vorarbeiten – möglichst<br />
reibungslose Umsetzung zu gewährleisten.<br />
BMG