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Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung - Bundesministerium ...

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148<br />

Titel<br />

Maßnahme<br />

Einführung einer<br />

neuen, differenzierterenDefinition<br />

<strong>der</strong> Pflegebedürftigkeit<br />

Beschreibung Verantwortlich<br />

Laufzeit<br />

Pflege<br />

Die Pflegeversicherung bleibt ein wichtiges Element<br />

<strong>der</strong> sozialen Sicherung. Die Pflege soll sich<br />

zukünftig noch mehr an den Bedürfnissen <strong>der</strong><br />

Pflegebedürftigen orientieren, beispielsweise<br />

durch mehr Transparenz bei Preis und Qualität<br />

von Leistungsangeboten. Dadurch erhalten Pflegebedürftige<br />

und ihre Angehörigen die Möglichkeit,<br />

Leistungen und Leistungserbringer flexibler<br />

auszuwählen.<br />

Auch für eine neue, differenziertere Definition<br />

<strong>der</strong> Pflegebedürftigkeit liegen bereits gute<br />

Ansätze vor, um die Pflegebedürftigkeit so zu<br />

klassifizieren, dass nicht nur körperliche Beeinträchtigungen,<br />

son<strong>der</strong>n auch an<strong>der</strong>weitiger Betreuungsbedarf<br />

(z. B. auf Grund von Demenz) berücksichtigt<br />

werden kann. Diese Ansätze sowie<br />

<strong>der</strong>en Auswirkungen auf die zukünftige Gestaltung<br />

<strong>der</strong> Pflegeversicherung und auch die Zusammenhänge<br />

mit an<strong>der</strong>en Leistungssystemen<br />

werden zur Zeit mit dem Ziel überprüft, eine – angesichts<br />

umfangreicher Vorarbeiten – möglichst<br />

reibungslose Umsetzung zu gewährleisten.<br />

BMG

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