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Spengler Fachjournal 06/2013

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<strong>Spengler</strong> <strong>Fachjournal</strong> <strong>06</strong>/<strong>2013</strong><br />

Die neue Förderung<br />

1.000 Euro Prämie für Lehrlinge aus einer überbetrieblichen Einrichtung<br />

„Ausbildungsunternehmen erhalten<br />

jetzt für Lehrlinge aus überbetrieblichen<br />

Einrichtungen eine Einmalprämie<br />

in der Höhe von 1.000 Euro,“ weiß<br />

Martina Kvarda, Förderberaterin der<br />

Lehrlingsstelle Wien.<br />

Eine Lehrstelle zu finden ist oft nicht<br />

leicht. Deshalb nutzen Jugendliche<br />

die Möglichkeit, eine Ausbildung in<br />

überbetrieblichen Einrichtungen zu<br />

beginnen. Natürlich bleibt es aber<br />

immer deren Ziel, doch noch einen<br />

geeigneten Betrieb zu finden, um<br />

die Ausbildung erfolgreich abzuschließen.<br />

Für Ausbildungsunternehmen können<br />

Lehrlinge aus diesen überbetrieblichen<br />

Einrichtungen durchaus<br />

interessant sein, bringen die<br />

Jugendlichen doch bereits einiges<br />

an Erfahrung mit. Einen zusätzlichen<br />

Anreiz Lehrlinge aus solchen<br />

Einrichtungen zu übernehmen, bietet<br />

nun auch noch eine neue Fördermaßnahme,<br />

die eine einmalige<br />

Prämie in der Höhe von 1.000 Euro<br />

pro Lehrling und Lehrbetrieb bietet.<br />

Ausbezahlt wird dieser Betrag nach<br />

Absolvierung des ersten Jahres im<br />

Unternehmen.<br />

Wer kann diese neue Förderung<br />

beantragen?<br />

Unternehmen, die berechtigt sind<br />

Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz<br />

(BAG) oder dem Landund<br />

forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz<br />

(LFBAG) auszubilden.<br />

Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften,<br />

politische Parteien und<br />

Ausbildungseinrichtungen.<br />

Welche Voraussetzungen müssen<br />

erfüllt sein?<br />

Die in einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung<br />

gemäß §§ 30,<br />

30b oder 8c BAG begonnene Ausbildung<br />

muss im Lehrbetrieb im selben<br />

Lehrberuf oder in einem verwandten<br />

Lehrberuf mit Anrechnung der<br />

gesamten bereits zurückgelegten<br />

Ausbildungsdauer fortgesetzt werden.<br />

Weiters verbleibt der Lehrling<br />

mindestens ein Jahr ab Beginn des<br />

(neuen) Lehrverhältnisses, beziehungsweise<br />

bis zum Ablauf der Weiterverwendungspflicht<br />

gemäß § 18<br />

BAG, im Lehrbetrieb.<br />

Voraussetzung ist auch, dass keine<br />

andere AMS-Förderung von Ausbildungsverhältnissen,<br />

ausgenommen<br />

sind Förderungen für Mädchen in<br />

Lehrberufen mit geringem Frauenanteil,<br />

in Anspruch genommen werden.<br />

Die Förderung kann für Lehrlinge<br />

mit Übertrittsdatum (Beginn des<br />

neuen Lehrverhältnisses) ab 1. August<br />

<strong>2013</strong> bis vorerst 31. Dezember<br />

2015 genutzt werden.<br />

Wie wird die Förderung beantragt?<br />

Der Förderantrag inklusive aller<br />

relevanten Beilagen ist durch den<br />

Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte<br />

Person einzubringen. Die<br />

Antragstellung erfolgt durch die<br />

Übermittlung eines korrekt und vollständig<br />

ausgefüllten Formulars per<br />

Post (ausreichend frankiert) oder per<br />

Fax an die zuständige Lehrlingsstelle<br />

bei der Wirtschaftskammer des jeweiligen<br />

Bundeslandes.<br />

Das Formular für den Förderantrag<br />

kann man natürlich jederzeit bei<br />

der zuständigen Lehrlingsstelle im<br />

Bundesland anfordern oder ganz<br />

bequem über die Homepage www.<br />

lehre-foerdern.at downloaden.<br />

Abteilung Bildungspolitik und Berufsausbildung<br />

Lehrlingsstelle-Förderungen<br />

Ansprechpartnerinnen:<br />

Frau Elisabeth Hainzl<br />

Frau Martina Kvarda<br />

Rudolf Sallinger-Platz 1<br />

1030 Wien<br />

Tel.: 01/514 50-2460<br />

E-Mail: lehre.foerdern@wkw.at<br />

www.wko.at/wien/lehrling<br />

www.lehre-foerdern.at<br />

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