Spengler Fachjournal 06/2013
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<strong>Spengler</strong> <strong>Fachjournal</strong> <strong>06</strong>/<strong>2013</strong><br />
Das neue Pensionskonto<br />
Einfache und klare Pensionsberechnung ab 2014<br />
Foto: © ccvision.de<br />
Mit dem neuen Pensionskonto, welches<br />
ab 2014 zum Einsatz kommt,<br />
wird die Pensionsberechnung einfacher,<br />
klarer und vor allem transparent.<br />
Der aktuelle Ansparbetrag für<br />
die eigene Pension lässt sich dann<br />
auf einen Blick ablesen. Mit jeder<br />
weiteren Beitragszahlung erhöht<br />
sich dieser Ansparbetrag. So kennt<br />
man künftig jederzeit seine aktuelle<br />
Pensionshöhe.<br />
Und so einfach funktioniert es: Zunächst<br />
werden alle Pensionsansprüche,<br />
die man bis 31. Dezember <strong>2013</strong><br />
erworben hat, in das Pensionskonto<br />
eingetragen. Das erfolgt in Form eines<br />
Einmalerlages, der so genannten<br />
Erstgutschrift. Über die Höhe dieser<br />
Erstgutschrift erhält jeder eine Information<br />
seines Pensionsversicherungsträgers.<br />
Die SVA schickt ihren<br />
Versicherten mit der Erstgutschrift<br />
auch eine Information über die bereits<br />
gespeicherten Pensionszeiten<br />
zu. Sofern hier Zeiten fehlen, sollte<br />
man das der SVA unbedingt melden.<br />
Zu beachten ist, dass solange die Einkommensteuerbescheide<br />
der Jahre<br />
<strong>2013</strong> und früher nicht vorliegen,<br />
kann die Erstgutschrift nur vorläufig<br />
berechnet werden. Stehen dann<br />
später alle Versicherungszeiten fest<br />
und wurden alle Pensionsbeiträge<br />
bezahlt, wird die Erstgutschrift neu<br />
berechnet. Auch diese Berechnung<br />
erhält man automatisch zugesandt.<br />
Damit ist dann die Erstgutschrift<br />
für die Versicherungszeiten bis einschließlich<br />
Dezember <strong>2013</strong> endgültig<br />
definiert. Sie bildet das „Startkapital“<br />
für die eigene Pension.<br />
Ab 2014 fließen Versicherungszeiten<br />
dann jedes Jahr in Form weiterer<br />
Teilgutschriften in das Pensionskonto<br />
ein und werden zur Erstgutschrift<br />
hinzugerechnet. Auch die Berechnung<br />
dieser Teilgutschriften ist jetzt<br />
klar und transparent: Sie beträgt<br />
1,78 Prozent der Beitragsgrundlage.<br />
Diese Beitragsgrundlage entspricht<br />
im Normalfall dem eigenen Jahresbruttoverdienst.<br />
Änderungen des<br />
Geldwertes, die sich bis zur Pension<br />
ergeben, werden durch eine laufende<br />
Aufwertung der Teilgutschriften<br />
ausgeglichen.<br />
Die Erstgutschrift und alle weiteren<br />
Teilgutschriften bilden schließlich<br />
zusammen die Gesamtgutschrift, die<br />
den jeweils aktuellen Ansparbetrag<br />
für die künftige Pension darstellt.<br />
Dieser Betrag geteilt durch 14 ergibt<br />
Ab 2014 fließen Versicherungszeiten jedes Jahr in Form von Teilgutschriften in das<br />
Pensionskonto ein und werden zur Erstgutschrift hinzugerechnet.<br />
„Mit dem neuen Pensionskonto kann<br />
man seine aktuelle Pensionshöhe<br />
jederzeit abrufen,“ sagt Mag. Sabine Sagasser,<br />
Leiterin der Pensionsabteilung<br />
bei der SVA.<br />
folglich den aktuellen monatlichen<br />
Pensionswert (Pensionen werden<br />
14 Mal ausgezahlt. Im April und Oktober<br />
gibt es eine Sonderzahlung).<br />
Beträgt die Gesamtgutschrift beispielsweise<br />
21.000 Euro, dann beläuft<br />
sich die monatliche Pension<br />
auf 1.500 Euro (21.000 Euro dividiert<br />
durch 14). Mit Bürgerkarte oder Handysignatur<br />
kann man in Zukunft den<br />
aktuellen Stand seines Pensionskontos<br />
jederzeit online abfragen. Auf<br />
Wunsch kann man sich von seinem<br />
Pensionsversicherungsträger den<br />
Pensionskontoauszug aber auch zusenden<br />
lassen.<br />
Mit Beginn des kommenden Jahres<br />
wird damit die bisherige und etwas<br />
komplizierte Pensionsberechnung<br />
der Vergangenheit angehören. Von<br />
da an hat man mit einem Blick in<br />
das neue Pensionskonto die aktuelle<br />
Pensionshöhe immer klar und transparent<br />
zur Verfügung.<br />
Sozialversicherungsanstalt der<br />
gewerblichen Wirtschaft (SVA)<br />
Wiedner Hauptstraße 84-86, 1051 Wien<br />
Tel.: 05 08 08, Fax: 05 08 08-9099<br />
www.svagw.at<br />
Foto: © Foto Jeschofnig<br />
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