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Spengler Fachjournal 06/2013

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<strong>Spengler</strong> <strong>Fachjournal</strong> <strong>06</strong>/<strong>2013</strong><br />

Das neue Pensionskonto<br />

Einfache und klare Pensionsberechnung ab 2014<br />

Foto: © ccvision.de<br />

Mit dem neuen Pensionskonto, welches<br />

ab 2014 zum Einsatz kommt,<br />

wird die Pensionsberechnung einfacher,<br />

klarer und vor allem transparent.<br />

Der aktuelle Ansparbetrag für<br />

die eigene Pension lässt sich dann<br />

auf einen Blick ablesen. Mit jeder<br />

weiteren Beitragszahlung erhöht<br />

sich dieser Ansparbetrag. So kennt<br />

man künftig jederzeit seine aktuelle<br />

Pensionshöhe.<br />

Und so einfach funktioniert es: Zunächst<br />

werden alle Pensionsansprüche,<br />

die man bis 31. Dezember <strong>2013</strong><br />

erworben hat, in das Pensionskonto<br />

eingetragen. Das erfolgt in Form eines<br />

Einmalerlages, der so genannten<br />

Erstgutschrift. Über die Höhe dieser<br />

Erstgutschrift erhält jeder eine Information<br />

seines Pensionsversicherungsträgers.<br />

Die SVA schickt ihren<br />

Versicherten mit der Erstgutschrift<br />

auch eine Information über die bereits<br />

gespeicherten Pensionszeiten<br />

zu. Sofern hier Zeiten fehlen, sollte<br />

man das der SVA unbedingt melden.<br />

Zu beachten ist, dass solange die Einkommensteuerbescheide<br />

der Jahre<br />

<strong>2013</strong> und früher nicht vorliegen,<br />

kann die Erstgutschrift nur vorläufig<br />

berechnet werden. Stehen dann<br />

später alle Versicherungszeiten fest<br />

und wurden alle Pensionsbeiträge<br />

bezahlt, wird die Erstgutschrift neu<br />

berechnet. Auch diese Berechnung<br />

erhält man automatisch zugesandt.<br />

Damit ist dann die Erstgutschrift<br />

für die Versicherungszeiten bis einschließlich<br />

Dezember <strong>2013</strong> endgültig<br />

definiert. Sie bildet das „Startkapital“<br />

für die eigene Pension.<br />

Ab 2014 fließen Versicherungszeiten<br />

dann jedes Jahr in Form weiterer<br />

Teilgutschriften in das Pensionskonto<br />

ein und werden zur Erstgutschrift<br />

hinzugerechnet. Auch die Berechnung<br />

dieser Teilgutschriften ist jetzt<br />

klar und transparent: Sie beträgt<br />

1,78 Prozent der Beitragsgrundlage.<br />

Diese Beitragsgrundlage entspricht<br />

im Normalfall dem eigenen Jahresbruttoverdienst.<br />

Änderungen des<br />

Geldwertes, die sich bis zur Pension<br />

ergeben, werden durch eine laufende<br />

Aufwertung der Teilgutschriften<br />

ausgeglichen.<br />

Die Erstgutschrift und alle weiteren<br />

Teilgutschriften bilden schließlich<br />

zusammen die Gesamtgutschrift, die<br />

den jeweils aktuellen Ansparbetrag<br />

für die künftige Pension darstellt.<br />

Dieser Betrag geteilt durch 14 ergibt<br />

Ab 2014 fließen Versicherungszeiten jedes Jahr in Form von Teilgutschriften in das<br />

Pensionskonto ein und werden zur Erstgutschrift hinzugerechnet.<br />

„Mit dem neuen Pensionskonto kann<br />

man seine aktuelle Pensionshöhe<br />

jederzeit abrufen,“ sagt Mag. Sabine Sagasser,<br />

Leiterin der Pensionsabteilung<br />

bei der SVA.<br />

folglich den aktuellen monatlichen<br />

Pensionswert (Pensionen werden<br />

14 Mal ausgezahlt. Im April und Oktober<br />

gibt es eine Sonderzahlung).<br />

Beträgt die Gesamtgutschrift beispielsweise<br />

21.000 Euro, dann beläuft<br />

sich die monatliche Pension<br />

auf 1.500 Euro (21.000 Euro dividiert<br />

durch 14). Mit Bürgerkarte oder Handysignatur<br />

kann man in Zukunft den<br />

aktuellen Stand seines Pensionskontos<br />

jederzeit online abfragen. Auf<br />

Wunsch kann man sich von seinem<br />

Pensionsversicherungsträger den<br />

Pensionskontoauszug aber auch zusenden<br />

lassen.<br />

Mit Beginn des kommenden Jahres<br />

wird damit die bisherige und etwas<br />

komplizierte Pensionsberechnung<br />

der Vergangenheit angehören. Von<br />

da an hat man mit einem Blick in<br />

das neue Pensionskonto die aktuelle<br />

Pensionshöhe immer klar und transparent<br />

zur Verfügung.<br />

Sozialversicherungsanstalt der<br />

gewerblichen Wirtschaft (SVA)<br />

Wiedner Hauptstraße 84-86, 1051 Wien<br />

Tel.: 05 08 08, Fax: 05 08 08-9099<br />

www.svagw.at<br />

Foto: © Foto Jeschofnig<br />

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