download - Langebrück
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Beschluss OR LB 143/2012 (Mittelübertragung/ Errichtung<br />
Mobilfunkmast Flurstücke 309 f, 309g und 309 h<br />
der Gemarkung Langebrück)<br />
Die finanziellen Mittel wurden durch das Amt für Stadtgrün<br />
und Abfallwirtschaft in einem investiven Projekt zur<br />
Finanzierung des Ankaufs 2012 gebunden. Aufgrund von<br />
Verzögerungen beim Ankauf der Flurstücke wurden die<br />
Mittel durch das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft<br />
zur Übertragung in den Haushalt des Jahres 2013 beantragt.<br />
Die Kämmerei folgte dem Übertragungsantrag<br />
und stellte den Mittelübertrag als Teil einer Gesamtübertragungsvorlage<br />
zur Beschlussfassung für den Stadtrat<br />
zusammen. Die Mittel waren für den Flurstückserwerb<br />
einer Sport- und Freizeitfläche vorgesehen. Aufgrund von<br />
Verhandlungen mit der Deutschen Funkturm GmbH war<br />
die Umsetzung in 2012 nicht möglich<br />
Beschluss OR LB 137/2012 (Entwässerungssituation<br />
des Oberflächenwassers im Bereich Albert-Richter-<br />
Straße/ J.-Weinheimer-Straße einschl. Dresdner Heide)<br />
Der Beigeordneten für Wirtschaft informiert, dass von den<br />
im April 2013 vorgeschlagenen Lösungsvarianten gegenwärtig<br />
die technische Realisierbarkeit einer Gewässeranbindung<br />
an den Regenwasserkanal in der Albert-Richter-<br />
Straße geprüft wird. Dazu wurde eine Medienabfrage<br />
durchgeführt und eine Vermessung beauftragt.<br />
Beschluss OR LB 01/2013 (Verkehrsbauvorhaben<br />
Hauptstraße/ Prüfung der rechtlichen Vorgaben zur<br />
Umsetzung des Stadtratsbeschlusses SR/010/2010<br />
zur Vorlage V0212/09)<br />
Antwort des Rechtsamtes vom 10.06.2013: Kernpunkt des<br />
Stadtratsbeschlusses ist die Ziffer 4: „Das Bauvorhaben<br />
soll nach Maßgabe des Haushaltsplanes der Landeshauptstadt<br />
Dresden voraussichtlich in Abschnitten ab 2011<br />
umgesetzt werden.“ Nach unserer Auffassung enthält<br />
dieser Beschlusspunkt keine verbindlichen rechtlichen<br />
Vorgaben, die Ermessensspielräume eröffnen könnten. Der<br />
Beschlusspunkt enthält vielmehr eine Absichtserklärung<br />
des Stadtrates, die bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen<br />
(Haushaltsplan) erfüllt werden könnte. Da der Stadtrat<br />
das angestrebte Bauvorhaben finanziell nicht untersetzt<br />
hat und diese Entscheidung allein in seiner Kompetenz<br />
liegt, fehlt es an einer entscheidenden Bedingung für die<br />
Umsetzung des Beschlusses V0212/09. Sofern vorhandene<br />
Mittel durch das fachlich zuständige Straßen- und<br />
Tiefbauamt in Abarbeitung einer Prioritätenliste anderweitig<br />
eingesetzt werden, geschieht dies im Rahmen der<br />
laufenden Verwaltung. Rechtsansprüche können sich aus<br />
der Prioritätenliste bzw. aus der Nicht-Aufnahme nicht<br />
ergeben. Dies gilt insbesondere, weil auch in der Anlage<br />
5 zur Eingliederungsvereinbarung zwischen der Gemeinde<br />
Langebrück und der Landeshauptstadt Dresden das Verkehrsbauvorhaben<br />
nicht geregelt ist. Es bestehen somit<br />
auch aus vertraglicher Sicht keine Vorgaben, die durch<br />
die Nichtumsetzung des Beschlusses V0212/09 verletzt<br />
werden könnten.<br />
Termine des Ortschaftsrates/<br />
Ortsvorstehers im Oktober 2013<br />
01. Oktober 2013, 10:00 Uhr,<br />
Bürgersprechstunde Ortsvorsteher (nach Voranmeldung)<br />
02. Oktober 2013, 18:00 Uhr,<br />
Festveranstaltung „725 Jahre Langebrück“, Bürgerhaus<br />
03. Oktober 2013, 11:00 Uhr, Bürgerfest, Bürgerhaus<br />
05. Oktober 2013, 10:00 Uhr,<br />
Ortsbegehung des Ortschaftsrates<br />
07. Oktober 2013, 18:30 Uhr, Sitzung des Ortschaftsrates<br />
Ihr<br />
Christian Hartmann MdL<br />
Ortsvorsteher Ortschaft Langebrück<br />
4. Langebrücker<br />
Gespräch:<br />
Sachsen in Europa<br />
Gestaltung oder Verwaltung<br />
von Landespolitik?<br />
mit Ministerialrat a.D. Harald Noeske, M.A., und dem<br />
Langebrücker Ortsvorsteher Christian Hartmann<br />
im Bürgerhaus Langebrück,<br />
Hauptstraße 4, 01465 Langebrück<br />
am 23. Oktober 2013, 19 Uhr<br />
(Einlass ab 18.30 Uhr)<br />
Zum 725. Jubiläum der Gemeinde<br />
Langebrück wollen wir<br />
uns als Bürgerschaft mit langer<br />
Tradition Zeit nehmen, gemeinsam<br />
über Tag und Tellerrandzu<br />
blicken. Dazu begrüßt Ortsvorsteher<br />
Christian Hartmann zu<br />
den "Langebrücker Gesprächen" Persönlichkeiten aus<br />
Politik und Wissenschaft, um mit uns über Zeitfragen aus<br />
Politik und Gesellschaft zu diskutieren. Was wird uns in<br />
den nächsten Jahren beschäftigen? Welche Probleme gilt<br />
es zu bewältigen? Was dürfen wir hoffen? - Zu diesen und<br />
weiteren Fragen freuen wir uns auf interessante Beiträge<br />
und rege Diskussionen.<br />
Harald Noeske, geb. in Potsdam-<br />
Golm, hat Politikwissenschaft,<br />
Geschichte und Philosophie in<br />
Hamburg und Freiburg studiert<br />
und Erfahrung aus 40 Jahren im<br />
Ministerialdienst: zunächst im<br />
Kultus- bzw. im Wissenschaftsministerium<br />
in Baden-Württemberg.<br />
1991 kommt Noeske nach<br />
Sachsen ins Staatsministerium<br />
für Wissenschaft und Kunst; später, bis zu seinem Ruhestand,<br />
war er Referatsleiter für Bildungspolitik in der Sächsischen<br />
Staatskanzlei. Noeske war lange Lehrbeauftragter<br />
an der TU Dresden und ist Autor des Bestsellers "Regieren<br />
in Sachsen". Er ist verheiratet und hat fünf Kinder.<br />
Information zur Laubentsorgung<br />
Hiermit weisen wir daraufhin, dass das Laub von den Reinigungsflächen,<br />
laut Straßenreinigungssatzung durch die<br />
Anlieger zu entfernen und auch zu entsorgen ist.<br />
Das Laub wird nicht durch Mitarbeiter des Bauhofes abgeholt,<br />
dies betrifft auch die gesamte Dresdner Straße.<br />
Laub von Straßenbäumen und mit der Moniermotte befallenes<br />
Laub von Rosskastanien kann kostenlos jeden 2. und<br />
4. Sonnabend im Monat, in der Zeit von 10.00 bis 12.00<br />
Uhr, in der Ortschaft Langebrück, auf dem Gelände des<br />
Bauhofs, Lessingstraße 11A abgegeben werden.<br />
Alle anderen Grünabfälle sind auch weiterhin gebührenpflichtig.<br />
Auszug aus der Straßenreinigungssatzung der<br />
Landeshauptstadt Dresden<br />
(5) Reinigungsflächen sind alle zu den Straßen, Wegen<br />
und Plätzen gehörenden Flächen. Die Reinigungspflicht<br />
für die Anlieger umfasst gemäß Anlage die<br />
am Grundstück angrenzenden bzw. dem Grundstück<br />
zugekehrten Reinigungsflächen. Das sind:<br />
die Gehwege, die Radwege, die Baumscheiben,<br />
das Schnittgerinne, die Gräben und Mulden (zur<br />
Straßenentwässerung),die öffentlichen Zugänge<br />
zu den Grundstücken, die Haltestellenbuchten, die<br />
Parkbuchten, die Fahrbahnen bis zur Fahrbahnmitte<br />
(wenn die Fahrbahn nicht geteilt ist), die Fahrbahnen<br />
in der gesamten Breite (wenn die Fahrbahn in der<br />
Mitte durch einen Trennstreifen geteilt ist), die Trenn-,<br />
Seiten- und Randstreifen, die Böschungen, die Stützmauern<br />
sowie die sonstigen Flächen. Dabei spielt die