27.04.2014 Aufrufe

download - Langebrück

download - Langebrück

download - Langebrück

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 4 -<br />

Beschluss OR LB 143/2012 (Mittelübertragung/ Errichtung<br />

Mobilfunkmast Flurstücke 309 f, 309g und 309 h<br />

der Gemarkung Langebrück)<br />

Die finanziellen Mittel wurden durch das Amt für Stadtgrün<br />

und Abfallwirtschaft in einem investiven Projekt zur<br />

Finanzierung des Ankaufs 2012 gebunden. Aufgrund von<br />

Verzögerungen beim Ankauf der Flurstücke wurden die<br />

Mittel durch das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft<br />

zur Übertragung in den Haushalt des Jahres 2013 beantragt.<br />

Die Kämmerei folgte dem Übertragungsantrag<br />

und stellte den Mittelübertrag als Teil einer Gesamtübertragungsvorlage<br />

zur Beschlussfassung für den Stadtrat<br />

zusammen. Die Mittel waren für den Flurstückserwerb<br />

einer Sport- und Freizeitfläche vorgesehen. Aufgrund von<br />

Verhandlungen mit der Deutschen Funkturm GmbH war<br />

die Umsetzung in 2012 nicht möglich<br />

Beschluss OR LB 137/2012 (Entwässerungssituation<br />

des Oberflächenwassers im Bereich Albert-Richter-<br />

Straße/ J.-Weinheimer-Straße einschl. Dresdner Heide)<br />

Der Beigeordneten für Wirtschaft informiert, dass von den<br />

im April 2013 vorgeschlagenen Lösungsvarianten gegenwärtig<br />

die technische Realisierbarkeit einer Gewässeranbindung<br />

an den Regenwasserkanal in der Albert-Richter-<br />

Straße geprüft wird. Dazu wurde eine Medienabfrage<br />

durchgeführt und eine Vermessung beauftragt.<br />

Beschluss OR LB 01/2013 (Verkehrsbauvorhaben<br />

Hauptstraße/ Prüfung der rechtlichen Vorgaben zur<br />

Umsetzung des Stadtratsbeschlusses SR/010/2010<br />

zur Vorlage V0212/09)<br />

Antwort des Rechtsamtes vom 10.06.2013: Kernpunkt des<br />

Stadtratsbeschlusses ist die Ziffer 4: „Das Bauvorhaben<br />

soll nach Maßgabe des Haushaltsplanes der Landeshauptstadt<br />

Dresden voraussichtlich in Abschnitten ab 2011<br />

umgesetzt werden.“ Nach unserer Auffassung enthält<br />

dieser Beschlusspunkt keine verbindlichen rechtlichen<br />

Vorgaben, die Ermessensspielräume eröffnen könnten. Der<br />

Beschlusspunkt enthält vielmehr eine Absichtserklärung<br />

des Stadtrates, die bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen<br />

(Haushaltsplan) erfüllt werden könnte. Da der Stadtrat<br />

das angestrebte Bauvorhaben finanziell nicht untersetzt<br />

hat und diese Entscheidung allein in seiner Kompetenz<br />

liegt, fehlt es an einer entscheidenden Bedingung für die<br />

Umsetzung des Beschlusses V0212/09. Sofern vorhandene<br />

Mittel durch das fachlich zuständige Straßen- und<br />

Tiefbauamt in Abarbeitung einer Prioritätenliste anderweitig<br />

eingesetzt werden, geschieht dies im Rahmen der<br />

laufenden Verwaltung. Rechtsansprüche können sich aus<br />

der Prioritätenliste bzw. aus der Nicht-Aufnahme nicht<br />

ergeben. Dies gilt insbesondere, weil auch in der Anlage<br />

5 zur Eingliederungsvereinbarung zwischen der Gemeinde<br />

Langebrück und der Landeshauptstadt Dresden das Verkehrsbauvorhaben<br />

nicht geregelt ist. Es bestehen somit<br />

auch aus vertraglicher Sicht keine Vorgaben, die durch<br />

die Nichtumsetzung des Beschlusses V0212/09 verletzt<br />

werden könnten.<br />

Termine des Ortschaftsrates/<br />

Ortsvorstehers im Oktober 2013<br />

01. Oktober 2013, 10:00 Uhr,<br />

Bürgersprechstunde Ortsvorsteher (nach Voranmeldung)<br />

02. Oktober 2013, 18:00 Uhr,<br />

Festveranstaltung „725 Jahre Langebrück“, Bürgerhaus<br />

03. Oktober 2013, 11:00 Uhr, Bürgerfest, Bürgerhaus<br />

05. Oktober 2013, 10:00 Uhr,<br />

Ortsbegehung des Ortschaftsrates<br />

07. Oktober 2013, 18:30 Uhr, Sitzung des Ortschaftsrates<br />

Ihr<br />

Christian Hartmann MdL<br />

Ortsvorsteher Ortschaft Langebrück<br />

4. Langebrücker<br />

Gespräch:<br />

Sachsen in Europa<br />

Gestaltung oder Verwaltung<br />

von Landespolitik?<br />

mit Ministerialrat a.D. Harald Noeske, M.A., und dem<br />

Langebrücker Ortsvorsteher Christian Hartmann<br />

im Bürgerhaus Langebrück,<br />

Hauptstraße 4, 01465 Langebrück<br />

am 23. Oktober 2013, 19 Uhr<br />

(Einlass ab 18.30 Uhr)<br />

Zum 725. Jubiläum der Gemeinde<br />

Langebrück wollen wir<br />

uns als Bürgerschaft mit langer<br />

Tradition Zeit nehmen, gemeinsam<br />

über Tag und Tellerrandzu<br />

blicken. Dazu begrüßt Ortsvorsteher<br />

Christian Hartmann zu<br />

den "Langebrücker Gesprächen" Persönlichkeiten aus<br />

Politik und Wissenschaft, um mit uns über Zeitfragen aus<br />

Politik und Gesellschaft zu diskutieren. Was wird uns in<br />

den nächsten Jahren beschäftigen? Welche Probleme gilt<br />

es zu bewältigen? Was dürfen wir hoffen? - Zu diesen und<br />

weiteren Fragen freuen wir uns auf interessante Beiträge<br />

und rege Diskussionen.<br />

Harald Noeske, geb. in Potsdam-<br />

Golm, hat Politikwissenschaft,<br />

Geschichte und Philosophie in<br />

Hamburg und Freiburg studiert<br />

und Erfahrung aus 40 Jahren im<br />

Ministerialdienst: zunächst im<br />

Kultus- bzw. im Wissenschaftsministerium<br />

in Baden-Württemberg.<br />

1991 kommt Noeske nach<br />

Sachsen ins Staatsministerium<br />

für Wissenschaft und Kunst; später, bis zu seinem Ruhestand,<br />

war er Referatsleiter für Bildungspolitik in der Sächsischen<br />

Staatskanzlei. Noeske war lange Lehrbeauftragter<br />

an der TU Dresden und ist Autor des Bestsellers "Regieren<br />

in Sachsen". Er ist verheiratet und hat fünf Kinder.<br />

Information zur Laubentsorgung<br />

Hiermit weisen wir daraufhin, dass das Laub von den Reinigungsflächen,<br />

laut Straßenreinigungssatzung durch die<br />

Anlieger zu entfernen und auch zu entsorgen ist.<br />

Das Laub wird nicht durch Mitarbeiter des Bauhofes abgeholt,<br />

dies betrifft auch die gesamte Dresdner Straße.<br />

Laub von Straßenbäumen und mit der Moniermotte befallenes<br />

Laub von Rosskastanien kann kostenlos jeden 2. und<br />

4. Sonnabend im Monat, in der Zeit von 10.00 bis 12.00<br />

Uhr, in der Ortschaft Langebrück, auf dem Gelände des<br />

Bauhofs, Lessingstraße 11A abgegeben werden.<br />

Alle anderen Grünabfälle sind auch weiterhin gebührenpflichtig.<br />

Auszug aus der Straßenreinigungssatzung der<br />

Landeshauptstadt Dresden<br />

(5) Reinigungsflächen sind alle zu den Straßen, Wegen<br />

und Plätzen gehörenden Flächen. Die Reinigungspflicht<br />

für die Anlieger umfasst gemäß Anlage die<br />

am Grundstück angrenzenden bzw. dem Grundstück<br />

zugekehrten Reinigungsflächen. Das sind:<br />

die Gehwege, die Radwege, die Baumscheiben,<br />

das Schnittgerinne, die Gräben und Mulden (zur<br />

Straßenentwässerung),die öffentlichen Zugänge<br />

zu den Grundstücken, die Haltestellenbuchten, die<br />

Parkbuchten, die Fahrbahnen bis zur Fahrbahnmitte<br />

(wenn die Fahrbahn nicht geteilt ist), die Fahrbahnen<br />

in der gesamten Breite (wenn die Fahrbahn in der<br />

Mitte durch einen Trennstreifen geteilt ist), die Trenn-,<br />

Seiten- und Randstreifen, die Böschungen, die Stützmauern<br />

sowie die sonstigen Flächen. Dabei spielt die

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!