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Förderbroschüre NVR – Richtlinien, Gesonderte Regelungen ...

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Weitere Informationen zur Investitionsförderung durch den ZV <strong>NVR</strong><br />

Priorisierungsverfahren<br />

Priorisierungsverfahren<br />

des ZV <strong>NVR</strong> für Investitionsvorhaben des ÖPNV und SPNV zur Aufnahme in den<br />

Maßnahmenkatalog des <strong>NVR</strong> gemäß § 12 ÖPNVG NRW<br />

1. Grundlagen<br />

Gemäß § 12 Abs. 5 ÖPNVG NRW haben die Zweckverbände einen jährlichen Katalog der<br />

aus der pauschalierten Investitionsförderung zu fördernden Maßnahmen durch Beschluss<br />

der Zweckverbandsversammlung festzulegen.<br />

Grundlage des Maßnahmenkatalogs sind alle von den Vorhabenträgern bei dem jeweiligen<br />

Zweckverband angemeldeten Investitionsvorhaben des ÖPNV, die nicht im besonderen<br />

Landesinteresse gem. § 13 ÖPNVG NRW sind und die die Vorgaben des Landes (§ 12<br />

ÖPNVG, Verwaltungsvorschriften zu § 12 ÖPNVG) und des Zweckverbandes (eigene<br />

Förderregelungen) erfüllen. Zur Auswahl der Maßnahmen, die in den Katalog aufgenommen<br />

werden sollen, führt der Zweckverband Nahverkehr Rheinland ein Priorisierungsverfahren<br />

durch. Dazu hat die Verbandsversammlung des ZV <strong>NVR</strong> am 14. März 2008 beschlossen,<br />

das bisher bei der Bezirksregierung Köln für die Fortschreibung des ÖPNV-<br />

Landesprogramms angewandte Priorisierungsverfahren auch für die Aufstellung des<br />

Maßnahmenkatalogs beim ZV <strong>NVR</strong> anzuwenden. Die Methodik wurde bei der<br />

Bezirksregierung in Abstimmung mit dem Regionalrat entwickelt und wird seit 2004 mit<br />

durchweg positiven Erfahrungen angewandt.<br />

Im Einzelfall ist die Wirtschaftlichkeit und verkehrliche Dringlichkeit eines Vorhabens durch<br />

eine mit dem ZV <strong>NVR</strong> abzustimmende Bewertungsmethodik nachzuweisen. Darüber hinaus<br />

ist bei Schienenstrecken mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens<br />

25 Millionen EUR eine Standardisierte Bewertung durchzuführen.<br />

Ergebnis des Priorisierungsverfahrens ist eine Rangfolge der angemeldeten Vorhaben<br />

innerhalb verschiedener Förderkategorien. Das Priorisierungsverfahren wurde bisher nach<br />

der Feststellung der grundsätzlichen Förderfähigkeit eines Vorhabens nach dem folgenden<br />

Schema durchgeführt:<br />

Einzelfälle<br />

Besondere Nachweise zur<br />

• Wirtschaftlichkeit: Nutzen-Kosten-Analyse,<br />

Nutzwertanalyse, Betriebskostenanalyse<br />

o. a.<br />

• verkehrlichen Dringlichkeit: Nachfrageerhebung,<br />

-ermittlung, Betriebsablaufsimulation,<br />

o.a.<br />

Schienenstreckenvorhaben<br />

mit zwf. Ausgaben >= 25 Mio. EUR<br />

• zwf. Ausgaben >= 25 Mio. EUR:<br />

Standardisierte Bewertung von<br />

Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen<br />

Personennahverkehrs und<br />

Folgekostenrechnung<br />

Priorisierungsvorschlag des <strong>NVR</strong><br />

an die Zweckverbands-Versammlung<br />

Auswahl hoch eingestufter Vorhaben aus den<br />

verschiedenen Vorhabengruppen unter<br />

Berücksichtigung der verfügbaren Mittel, der<br />

regionalen Verteilung und ggf. einer mit der ZV-<br />

Versammlung abzustimmenden<br />

Schwerpunktsetzung<br />

Politische Beratung und Beschlussfassung in<br />

der Zweckverbandsversammlung über<br />

den Vorschlag zur Neuaufnahme von Vorhaben in<br />

den Maßnahmenkatalog gem. § 12 ÖPNVG<br />

Stand 28.06.2013 zurück zum Inhaltsverzeichnis Seite 103

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