Förderbroschüre NVR – Richtlinien, Gesonderte Regelungen ...
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Weitere Informationen zur Investitionsförderung durch den ZV <strong>NVR</strong><br />
Priorisierungsverfahren<br />
Priorisierungsverfahren<br />
des ZV <strong>NVR</strong> für Investitionsvorhaben des ÖPNV und SPNV zur Aufnahme in den<br />
Maßnahmenkatalog des <strong>NVR</strong> gemäß § 12 ÖPNVG NRW<br />
1. Grundlagen<br />
Gemäß § 12 Abs. 5 ÖPNVG NRW haben die Zweckverbände einen jährlichen Katalog der<br />
aus der pauschalierten Investitionsförderung zu fördernden Maßnahmen durch Beschluss<br />
der Zweckverbandsversammlung festzulegen.<br />
Grundlage des Maßnahmenkatalogs sind alle von den Vorhabenträgern bei dem jeweiligen<br />
Zweckverband angemeldeten Investitionsvorhaben des ÖPNV, die nicht im besonderen<br />
Landesinteresse gem. § 13 ÖPNVG NRW sind und die die Vorgaben des Landes (§ 12<br />
ÖPNVG, Verwaltungsvorschriften zu § 12 ÖPNVG) und des Zweckverbandes (eigene<br />
Förderregelungen) erfüllen. Zur Auswahl der Maßnahmen, die in den Katalog aufgenommen<br />
werden sollen, führt der Zweckverband Nahverkehr Rheinland ein Priorisierungsverfahren<br />
durch. Dazu hat die Verbandsversammlung des ZV <strong>NVR</strong> am 14. März 2008 beschlossen,<br />
das bisher bei der Bezirksregierung Köln für die Fortschreibung des ÖPNV-<br />
Landesprogramms angewandte Priorisierungsverfahren auch für die Aufstellung des<br />
Maßnahmenkatalogs beim ZV <strong>NVR</strong> anzuwenden. Die Methodik wurde bei der<br />
Bezirksregierung in Abstimmung mit dem Regionalrat entwickelt und wird seit 2004 mit<br />
durchweg positiven Erfahrungen angewandt.<br />
Im Einzelfall ist die Wirtschaftlichkeit und verkehrliche Dringlichkeit eines Vorhabens durch<br />
eine mit dem ZV <strong>NVR</strong> abzustimmende Bewertungsmethodik nachzuweisen. Darüber hinaus<br />
ist bei Schienenstrecken mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens<br />
25 Millionen EUR eine Standardisierte Bewertung durchzuführen.<br />
Ergebnis des Priorisierungsverfahrens ist eine Rangfolge der angemeldeten Vorhaben<br />
innerhalb verschiedener Förderkategorien. Das Priorisierungsverfahren wurde bisher nach<br />
der Feststellung der grundsätzlichen Förderfähigkeit eines Vorhabens nach dem folgenden<br />
Schema durchgeführt:<br />
Einzelfälle<br />
Besondere Nachweise zur<br />
• Wirtschaftlichkeit: Nutzen-Kosten-Analyse,<br />
Nutzwertanalyse, Betriebskostenanalyse<br />
o. a.<br />
• verkehrlichen Dringlichkeit: Nachfrageerhebung,<br />
-ermittlung, Betriebsablaufsimulation,<br />
o.a.<br />
Schienenstreckenvorhaben<br />
mit zwf. Ausgaben >= 25 Mio. EUR<br />
• zwf. Ausgaben >= 25 Mio. EUR:<br />
Standardisierte Bewertung von<br />
Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen<br />
Personennahverkehrs und<br />
Folgekostenrechnung<br />
Priorisierungsvorschlag des <strong>NVR</strong><br />
an die Zweckverbands-Versammlung<br />
Auswahl hoch eingestufter Vorhaben aus den<br />
verschiedenen Vorhabengruppen unter<br />
Berücksichtigung der verfügbaren Mittel, der<br />
regionalen Verteilung und ggf. einer mit der ZV-<br />
Versammlung abzustimmenden<br />
Schwerpunktsetzung<br />
Politische Beratung und Beschlussfassung in<br />
der Zweckverbandsversammlung über<br />
den Vorschlag zur Neuaufnahme von Vorhaben in<br />
den Maßnahmenkatalog gem. § 12 ÖPNVG<br />
Stand 28.06.2013 zurück zum Inhaltsverzeichnis Seite 103