29.04.2014 Aufrufe

Förderbroschüre NVR – Richtlinien, Gesonderte Regelungen ...

Förderbroschüre NVR – Richtlinien, Gesonderte Regelungen ...

Förderbroschüre NVR – Richtlinien, Gesonderte Regelungen ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

ÖPNV-Invest-RL (<strong>–</strong> RBL/EFM <strong>–</strong>) ZV <strong>NVR</strong> - ANLAGE G-4<br />

RBL-/ITCS-Maßnahmen<br />

<strong>Gesonderte</strong> <strong>Regelungen</strong><br />

Fördervoraussetzungen und Abgrenzung der zuwendungsfähigen Ausgaben<br />

bei Förderung von Investitionen in<br />

Rechnergesteuerte Betriebsleitsysteme (RBL / ITCS)<br />

1 Fördervoraussetzungen<br />

1.1 Nachweis des dringenden verkehrlichen Erfordernisses<br />

1.1.1 Wesentliche Mängel im Betriebsablauf sind zu nennen.<br />

Beurteilungskriterien hierfür sind Fahrzeit, Verspätungen, Voreilungen,<br />

Anschlusssicherung und Kundeninformationen.<br />

1.1.2 Sollten weitere Kriterien von Bedeutung sein, sind sie in die Analyse<br />

einzubeziehen. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat darzustellen,<br />

inwieweit ein RBL / ITCS die aufgezeigten Mängel beseitigt.<br />

1.2 Wirtschaftlichkeit<br />

1.2.1 Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung ist nachzuweisen, dass die<br />

Verbesserung der Verkehrsqualität mit konventionellen Mitteln, wie z. B.<br />

Sprechfunk, Busspuren, verkehrslenkenden Maßnahmen, LSA-<br />

Beeinflussung durch Induktivschleifen, nicht kostengünstiger erreicht<br />

werden kann. Der Umfang des zu fördernden Vorhabens muss dem<br />

tatsächlichen Bedarf angepasst sein.<br />

1.2.2 Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung ist insbesondere der ggf.<br />

geplante Aufbau eines eigenen Funksystems bzw. die Nicht-Eignung<br />

öffentlicher Mobilfunkdienste zu begründen.<br />

1.2.3 Der Nachweis der Wirtschaftlichkeit erfordert die Festlegung von<br />

Mindestanforderungen an Betrieb, Einsatzgebiet und System.<br />

1.3 Mindestanforderungen an das System<br />

1.3.1 Bei Antragstellung muss ein umfassendes und in sich abgeschlossenes<br />

Gesamtkonzept vorliegen. Eine Realisierung in mehreren Phasen ist<br />

möglich.<br />

1.3.2 Um eine betriebsübergreifende Kommunikation zwischen den RBL-/ITCS-<br />

Systemen verschiedener Verkehrsunternehmen zu ermöglichen, sind die<br />

hierfür relevanten Datenstrukturen und Schnittstellen gemäß den<br />

verfügbaren einschlägigen Standards (aktuelle VDV-Schriften) zu gestalten<br />

und darüber hinaus offen zu legen und anderen Verkehrsunternehmen und<br />

den Aufgabenträgern des ÖPNV bei berechtigtem Interesse kostenlos zur<br />

Verfügung zu stellen.<br />

1.3.3 Es ist sicherzustellen, dass über die betreffenden Schnittstellen eine für alle<br />

in einem Kooperationsraum tätigen Verkehrsunternehmen einheitliche<br />

Datenbasis für eine betriebsübergreifende Kommunikationsplattform für<br />

eine durchgängige Sprach- und Datenübertragung, die<br />

Anschlusssicherung, die dynamische Fahrgastinformation und die<br />

Kopplung der ggf. unterschiedlichen RBL-Systeme der einzelnen<br />

Verkehrsunternehmen geschaffen werden kann. Die betreffenden Daten<br />

sind ebenfalls anderen Verkehrsunternehmen und den Aufgabenträgern<br />

des ÖPNV bei berechtigtem Interesse kostenlos zur Verfügung zu stellen.<br />

Hierzu sind von den Baulastträgern bzw. Verkehrsunternehmen<br />

Abstimmungsnachweise und Kompatibilitätserklärungen beizubringen.<br />

1.3.4 Sich später ergebende Mehraufwendungen infolge Nicht-Einhaltung der<br />

vorstehenden Bedingungen werden nicht gefördert.<br />

Stand 28.06.2013 zurück zum Inhaltsverzeichnis Seite 47

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!