Förderbroschüre NVR – Richtlinien, Gesonderte Regelungen ...
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ÖPNV-Invest-RL (<strong>–</strong> RBL/EFM <strong>–</strong>) ZV <strong>NVR</strong> - ANLAGE G-4<br />
RBL-/ITCS-Maßnahmen<br />
<strong>Gesonderte</strong> <strong>Regelungen</strong><br />
Fördervoraussetzungen und Abgrenzung der zuwendungsfähigen Ausgaben<br />
bei Förderung von Investitionen in<br />
Rechnergesteuerte Betriebsleitsysteme (RBL / ITCS)<br />
1 Fördervoraussetzungen<br />
1.1 Nachweis des dringenden verkehrlichen Erfordernisses<br />
1.1.1 Wesentliche Mängel im Betriebsablauf sind zu nennen.<br />
Beurteilungskriterien hierfür sind Fahrzeit, Verspätungen, Voreilungen,<br />
Anschlusssicherung und Kundeninformationen.<br />
1.1.2 Sollten weitere Kriterien von Bedeutung sein, sind sie in die Analyse<br />
einzubeziehen. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat darzustellen,<br />
inwieweit ein RBL / ITCS die aufgezeigten Mängel beseitigt.<br />
1.2 Wirtschaftlichkeit<br />
1.2.1 Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung ist nachzuweisen, dass die<br />
Verbesserung der Verkehrsqualität mit konventionellen Mitteln, wie z. B.<br />
Sprechfunk, Busspuren, verkehrslenkenden Maßnahmen, LSA-<br />
Beeinflussung durch Induktivschleifen, nicht kostengünstiger erreicht<br />
werden kann. Der Umfang des zu fördernden Vorhabens muss dem<br />
tatsächlichen Bedarf angepasst sein.<br />
1.2.2 Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung ist insbesondere der ggf.<br />
geplante Aufbau eines eigenen Funksystems bzw. die Nicht-Eignung<br />
öffentlicher Mobilfunkdienste zu begründen.<br />
1.2.3 Der Nachweis der Wirtschaftlichkeit erfordert die Festlegung von<br />
Mindestanforderungen an Betrieb, Einsatzgebiet und System.<br />
1.3 Mindestanforderungen an das System<br />
1.3.1 Bei Antragstellung muss ein umfassendes und in sich abgeschlossenes<br />
Gesamtkonzept vorliegen. Eine Realisierung in mehreren Phasen ist<br />
möglich.<br />
1.3.2 Um eine betriebsübergreifende Kommunikation zwischen den RBL-/ITCS-<br />
Systemen verschiedener Verkehrsunternehmen zu ermöglichen, sind die<br />
hierfür relevanten Datenstrukturen und Schnittstellen gemäß den<br />
verfügbaren einschlägigen Standards (aktuelle VDV-Schriften) zu gestalten<br />
und darüber hinaus offen zu legen und anderen Verkehrsunternehmen und<br />
den Aufgabenträgern des ÖPNV bei berechtigtem Interesse kostenlos zur<br />
Verfügung zu stellen.<br />
1.3.3 Es ist sicherzustellen, dass über die betreffenden Schnittstellen eine für alle<br />
in einem Kooperationsraum tätigen Verkehrsunternehmen einheitliche<br />
Datenbasis für eine betriebsübergreifende Kommunikationsplattform für<br />
eine durchgängige Sprach- und Datenübertragung, die<br />
Anschlusssicherung, die dynamische Fahrgastinformation und die<br />
Kopplung der ggf. unterschiedlichen RBL-Systeme der einzelnen<br />
Verkehrsunternehmen geschaffen werden kann. Die betreffenden Daten<br />
sind ebenfalls anderen Verkehrsunternehmen und den Aufgabenträgern<br />
des ÖPNV bei berechtigtem Interesse kostenlos zur Verfügung zu stellen.<br />
Hierzu sind von den Baulastträgern bzw. Verkehrsunternehmen<br />
Abstimmungsnachweise und Kompatibilitätserklärungen beizubringen.<br />
1.3.4 Sich später ergebende Mehraufwendungen infolge Nicht-Einhaltung der<br />
vorstehenden Bedingungen werden nicht gefördert.<br />
Stand 28.06.2013 zurück zum Inhaltsverzeichnis Seite 47