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Förderbroschüre NVR – Richtlinien, Gesonderte Regelungen ...

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Richtlinie des Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland (ZV <strong>NVR</strong>)<br />

für die Weiterleitung von Zuwendungen gemäß § 12 ÖPNVG NRW<br />

zur Förderung von Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr<br />

im Gebiet des Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland<br />

(ÖPNV-Invest-RL ZV <strong>NVR</strong>)<br />

vom 4. Dezember 2008 i. d. F. vom 28.06.2013<br />

1 Grundlagen<br />

1.1 Rechtsgrundlagen und Zuwendungszweck<br />

1.2 Fördergegenstände<br />

1.3 Zuwendungsempfänger<br />

1.4 Zuwendungsvoraussetzungen<br />

1.5 Sonstige Zuwendungsbestimmungen<br />

1.6 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung, Zweckbindung<br />

1.7 Maßnahmenkatalog (Förderprogramm)<br />

2 Verfahren<br />

2.1 Anmeldung und Antrag<br />

2.2 Prüfung der Anmelde- und Antragsunterlagen<br />

2.3 Priorisierung und Einplanung<br />

2.4 Einplanungsmitteilung und Verweildauer im Programm<br />

2.5 Bewilligung der Zuwendung<br />

2.6 Besondere <strong>Regelungen</strong><br />

2.7 Auszahlung der Zuwendungen und Mittelausgleich<br />

2.8 Nachweis und Prüfung der Verwendung<br />

2.9 Überwachung der Verwendung<br />

2.10 Rückforderung von Zuwendungen<br />

2.11 Ausnahmen von dieser Richtlinie<br />

3 Inkrafttreten, Geltungsdauer<br />

Stand 28.06.2013 zurück zum Inhaltsverzeichnis Seite 7

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