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Kostenanalyse und Leistungsentgelte in der ... - GV-Solas

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Kapitel 5<br />

5.1.2 Festlegung von <strong>Leistungsentgelte</strong>n <strong>und</strong> Tierhaltungskosten<br />

Wenn die Versuchstierhaltung <strong>und</strong> das übergeordnete Unternehmen zu<br />

den vorgenannten Gr<strong>und</strong>satzfragen Entscheidungen getroffen haben, existiert<br />

e<strong>in</strong> stabiler f<strong>in</strong>anzieller Rahmen für die Tierhaltung. Die Festlegung<br />

auf e<strong>in</strong>e bestimmte Kostenstruktur <strong>der</strong> Versuchstierhaltung setzt e<strong>in</strong>en<br />

iterativen Prozess <strong>in</strong> Gang, <strong>in</strong> dem immer wie<strong>der</strong> alle Variablen überprüft<br />

<strong>und</strong> nach neuen Möglichkeiten gesucht wird. Ausgehend von den Gesamtkosten<br />

<strong>der</strong> Versuchstierhaltung <strong>und</strong> den daraus abgeleiteten <strong>Leistungsentgelte</strong>n,<br />

sollten die E<strong>in</strong>nahmen ohne Berücksichtigung <strong>der</strong> Zuschüsse durch<br />

das Unternehmen die Betriebskosten ausgleichen. Wie vorher bereits erwähnt<br />

sollten diese Entgelte für alle betriebs<strong>in</strong>ternen Nutzer e<strong>in</strong>heitlichen<br />

se<strong>in</strong>.<br />

Die Festlegung von <strong>Leistungsentgelte</strong>n <strong>in</strong> <strong>der</strong> Versuchtierhaltung beruht<br />

auf e<strong>in</strong>er Reihe von Annahmen <strong>und</strong> Schätzungen. Größere Kostenfaktoren<br />

können sich mit e<strong>in</strong>er ger<strong>in</strong>gen Vorwarnzeit än<strong>der</strong>n <strong>und</strong> die erwartete Inanspruchnahme<br />

e<strong>in</strong>er Dienstleistung durch die Nutzer kann weit vom erwarteten<br />

Umfang abweichen. Es kann daher immer wie<strong>der</strong> vorkommen,<br />

dass die erwirtschafteten E<strong>in</strong>nahmen mehr o<strong>der</strong> weniger weit von den tatsächlich<br />

anfallenden Kosten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Betrachtungszeitraum abweichen.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich sollten die E<strong>in</strong>nahmen aus <strong>der</strong> <strong>in</strong>nerbetrieblichen Leistungsverrechnung<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Summe die Kosten für den Betrieb <strong>der</strong> Versuchstierhaltung<br />

nicht überschreiten. In jedem Jahr können Gew<strong>in</strong>ne o<strong>der</strong> Verluste<br />

auftreten, die <strong>in</strong>s Folgejahr fortgeschrieben werden können. Es sollte allerd<strong>in</strong>gs<br />

festgelegt werden, dass e<strong>in</strong> festgelegter f<strong>in</strong>anzieller Zuschuss des<br />

Unternehmens nicht als Verlust betrachtet werden darf <strong>und</strong> auf dieser Basis<br />

auch nicht <strong>in</strong>s Folgejahr fortgeschrieben werden kann. Sollte e<strong>in</strong> Gew<strong>in</strong>n<br />

o<strong>der</strong> Verlust auftreten, ist das Tierhaltungsmanagement verpflichtet,<br />

die geltenden Entgelte zu überprüfen <strong>und</strong> sie <strong>in</strong> geeigneter Weise nach<br />

oben o<strong>der</strong> unten anzupassen.<br />

Diese Differenzbeträge werden zur Anpassung <strong>der</strong> Entgeltordnung als Gew<strong>in</strong>n<br />

o<strong>der</strong> Verlust <strong>in</strong>s Folgejahr fortgeschrieben. Die <strong>Leistungsentgelte</strong><br />

sollten auf Basis geschätzter Kosten festgelegt werden (plus o<strong>der</strong> m<strong>in</strong>us<br />

<strong>der</strong> Fortschreibungen e<strong>in</strong>es früheren Jahres). Diese Anpassungen auf<br />

Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Gew<strong>in</strong>n- bzw. Verlustfortschreibungen können sich nicht unmittelbar<br />

auf das Folgejahr beziehen, da die Entgeltordnung für das Folgejahr<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel bereits festliegt bevor <strong>der</strong> genaue Umfang <strong>der</strong> notwendigen<br />

Anpassungen bekannt ist. Konsequenterweise wird man diese Anpassungen<br />

daher <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel im zweiten o<strong>der</strong> dritten Folgejahr vornehmen. So<br />

sollte die Versuchstierhaltung über die Zeit betrachtet nicht mehr <strong>in</strong> Rechnung<br />

stellen als an tatsächlichen Kosten entsteht. Das Kalkulationsblatt V<br />

demonstriert, wie sich Fortschreibungen auf die projizierten Kosten pro<br />

Leistungse<strong>in</strong>heit e<strong>in</strong>es künftigen Geschäftsjahres auswirken. Das Kalkulationsblatt<br />

V macht zugleich deutlich, wie <strong>der</strong> f<strong>in</strong>anzielle Zuschuss durch das<br />

Unternehmen mit e<strong>in</strong>gerechnet wird. Im diesem Beispiel hat sich das Un-<br />

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