Vortrag Nr. 5 Effektive Räumungsvollstreckung nach ... - Pantaenius
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WEG<br />
Miete<br />
Verbesserung nur bei<br />
Wohnraummiete<br />
• Bei § 940a Abs. 2 ZPO handelt es sich um eine auf<br />
Wohnraum zugeschnittene Spezialvorschrift, die<br />
nicht analog auf sonstige Mietverhältnisse<br />
anzuwenden ist.<br />
• Bei Zwischenvermietung ist entscheidend das<br />
Mietverhältnis zwischen dem Hautvermieter und dem<br />
Zwischenmieter, wenn aus diesem Mietverhältnis und den<br />
im Verhältnis dieser Beteiligten ergangenen rechtskräftigen<br />
Entscheidungen der Anspruch auf Räumung auch<br />
gegenüber dem Nutzer/Untermieter abgeleitet wird.<br />
• LG Köln, Beschluss vom 12.6.2013, 1 T 147/13; so auch<br />
Schmidt-Futterer/Streyl § 940a Rn. 57<br />
11. Juli 2013 Folie 11 Dr. Olaf Riecke