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Vortrag Nr. 5 Effektive Räumungsvollstreckung nach ... - Pantaenius

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WEG<br />

Miete<br />

Verbesserung nur bei<br />

Wohnraummiete<br />

• Bei § 940a Abs. 2 ZPO handelt es sich um eine auf<br />

Wohnraum zugeschnittene Spezialvorschrift, die<br />

nicht analog auf sonstige Mietverhältnisse<br />

anzuwenden ist.<br />

• Bei Zwischenvermietung ist entscheidend das<br />

Mietverhältnis zwischen dem Hautvermieter und dem<br />

Zwischenmieter, wenn aus diesem Mietverhältnis und den<br />

im Verhältnis dieser Beteiligten ergangenen rechtskräftigen<br />

Entscheidungen der Anspruch auf Räumung auch<br />

gegenüber dem Nutzer/Untermieter abgeleitet wird.<br />

• LG Köln, Beschluss vom 12.6.2013, 1 T 147/13; so auch<br />

Schmidt-Futterer/Streyl § 940a Rn. 57<br />

11. Juli 2013 Folie 11 Dr. Olaf Riecke

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