13.05.2014 Aufrufe

Vortrag Nr. 5 Effektive Räumungsvollstreckung nach ... - Pantaenius

Vortrag Nr. 5 Effektive Räumungsvollstreckung nach ... - Pantaenius

Vortrag Nr. 5 Effektive Räumungsvollstreckung nach ... - Pantaenius

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

WEG<br />

Miete<br />

weiter<br />

• 4<br />

Der Gerichtsvollzieher be<strong>nach</strong>richtigt den Schuldner, dass<br />

er die verwertbaren Sachen, auch soweit sie unpfändbar<br />

sind, verkaufen und den Erlös <strong>nach</strong> Abzug der Unkosten<br />

hinterlegen und die unverwertbaren Sachen vernichten<br />

wird, wenn der Schuldner die Sachen nicht innerhalb einer<br />

Frist von zwei Monaten <strong>nach</strong> der Räumung herausverlangt<br />

oder sie zwar innerhalb der Frist herausverlangt, aber die<br />

aufgelaufenen Kosten nicht bezahlt…<br />

• Beachte: §§ 885/885a Abs.4 ZPO nF fordert eine Erklärung<br />

des Räumungsschuldners binnen eines Monats!<br />

11. Juli 2013 Folie 33 Dr. Olaf Riecke

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!