Vortrag Nr. 5 Effektive Räumungsvollstreckung nach ... - Pantaenius
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WEG<br />
Miete<br />
weiter<br />
• 4<br />
Der Gerichtsvollzieher be<strong>nach</strong>richtigt den Schuldner, dass<br />
er die verwertbaren Sachen, auch soweit sie unpfändbar<br />
sind, verkaufen und den Erlös <strong>nach</strong> Abzug der Unkosten<br />
hinterlegen und die unverwertbaren Sachen vernichten<br />
wird, wenn der Schuldner die Sachen nicht innerhalb einer<br />
Frist von zwei Monaten <strong>nach</strong> der Räumung herausverlangt<br />
oder sie zwar innerhalb der Frist herausverlangt, aber die<br />
aufgelaufenen Kosten nicht bezahlt…<br />
• Beachte: §§ 885/885a Abs.4 ZPO nF fordert eine Erklärung<br />
des Räumungsschuldners binnen eines Monats!<br />
11. Juli 2013 Folie 33 Dr. Olaf Riecke