Vortrag Nr. 5 Effektive Räumungsvollstreckung nach ... - Pantaenius
Vortrag Nr. 5 Effektive Räumungsvollstreckung nach ... - Pantaenius
Vortrag Nr. 5 Effektive Räumungsvollstreckung nach ... - Pantaenius
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
WEG<br />
Miete<br />
§ 885a ZPO n.F.<br />
Beschränkter Vollstreckungsauftrag<br />
• „(1) Der Vollstreckungsauftrag kann auf die Maßnahmen <strong>nach</strong><br />
§ 885 Absatz 1 beschränkt werden.“<br />
• Damit würde quasi die Berliner Räumung legalisiert!<br />
• Das Vermieterpfandrecht müsste gar nicht ausgeübt werden.<br />
Die einzelnen Pflichten des Gläubigers/Vermieters regelt dann<br />
§ 885a Abs. 2-4 ZPO n.F.<br />
• Er haftet dann nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.<br />
• Unpfändbare Sachen sollte der Vermieter - auch wenn ihm im<br />
Gegensatz zum Gerichtsvollzieher (vgl. § 885 Abs.5 ZPO) ein<br />
Zurückbehaltungsrecht zukommen mag (Hinz ZMR 2012, 164) -<br />
sofort herausgeben.<br />
11. Juli 2013 Folie 13 Dr. Olaf Riecke<br />
13