Vortrag Nr. 5 Effektive Räumungsvollstreckung nach ... - Pantaenius
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WEG<br />
Miete<br />
Räumungshindernis:<br />
Drittgewahrsam<br />
• Die Räumungsvollstreckung darf nicht betrieben<br />
werden, wenn ein Dritter, der weder im Vollstreckungstitel<br />
noch in der diesem beigefügten<br />
Vollstreckungsklausel namentlich bezeichnet ist,<br />
(auch) im Besitz der Mietsache ist.<br />
BGH vom 14.8.2008, I ZB 39/08, ZMR 2009, 21<br />
Copyright<br />
11. Juli 2013 Folie 5 Dr. Olaf Riecke<br />
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