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Vortrag Nr. 5 Effektive Räumungsvollstreckung nach ... - Pantaenius

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WEG<br />

Miete<br />

Räumungshindernis:<br />

Drittgewahrsam<br />

• Die Räumungsvollstreckung darf nicht betrieben<br />

werden, wenn ein Dritter, der weder im Vollstreckungstitel<br />

noch in der diesem beigefügten<br />

Vollstreckungsklausel namentlich bezeichnet ist,<br />

(auch) im Besitz der Mietsache ist.<br />

BGH vom 14.8.2008, I ZB 39/08, ZMR 2009, 21<br />

Copyright<br />

11. Juli 2013 Folie 5 Dr. Olaf Riecke<br />

5

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