Vortrag Nr. 5 Effektive Räumungsvollstreckung nach ... - Pantaenius
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WEG<br />
Miete<br />
Abmilderung<br />
• Allein die Vorlage eines Untermietvertrages stellt<br />
kein dem Drittgewahrsam gleich stehendes<br />
Ereignis dar;<br />
• wenn der Gerichtsvollzieher vor Ort keine<br />
Anhaltspunkte für eine tatsächliche Nutzung<br />
durch den "Untermieter" findet, kann er die<br />
Wohnung räumen.<br />
• LG Hamburg vom 7.12.2011, 316 T 72/11, ZMR<br />
2012, 916<br />
11. Juli 2013 Folie 7 Dr. Olaf Riecke