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Vortrag Nr. 5 Effektive Räumungsvollstreckung nach ... - Pantaenius

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WEG<br />

Miete<br />

Abmilderung<br />

• Allein die Vorlage eines Untermietvertrages stellt<br />

kein dem Drittgewahrsam gleich stehendes<br />

Ereignis dar;<br />

• wenn der Gerichtsvollzieher vor Ort keine<br />

Anhaltspunkte für eine tatsächliche Nutzung<br />

durch den "Untermieter" findet, kann er die<br />

Wohnung räumen.<br />

• LG Hamburg vom 7.12.2011, 316 T 72/11, ZMR<br />

2012, 916<br />

11. Juli 2013 Folie 7 Dr. Olaf Riecke

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