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Vortrag Nr. 5 Effektive Räumungsvollstreckung nach ... - Pantaenius

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Miete<br />

Herausgabepflicht<br />

• Auf Verlangen des Schuldners sind die dem<br />

Vermieterpfandrecht nicht unterliegenden Sachen<br />

herauszugeben. Kommt der Gläubiger/Vermieter<br />

diesen Pflichten nicht <strong>nach</strong>, macht er sich <strong>nach</strong><br />

näherer Maßgabe des § 280 Abs. 1 BGB und des<br />

§ 823 Abs. 1 BGB schadensersatzpflichtig.<br />

Folie 41<br />

• Der Schuldner kann auf Herausgabe der unpfändbaren<br />

beweglichen Sachen klagen und zur<br />

einstweiligen Regelung der Besitzverhältnisse<br />

vorläufigen Rechtsschutz <strong>nach</strong> §§ 935 ff. ZPO in<br />

Anspruch nehmen.<br />

• Dies regelt jetzt auch § 885a Abs.5 ZPO für den<br />

beschränkten Vollstreckungsauftrag!<br />

11. Juli 2013<br />

Folie 41<br />

Dr. Olaf Riecke

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