Vortrag Nr. 5 Effektive Räumungsvollstreckung nach ... - Pantaenius
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Miete<br />
Herausgabepflicht<br />
• Auf Verlangen des Schuldners sind die dem<br />
Vermieterpfandrecht nicht unterliegenden Sachen<br />
herauszugeben. Kommt der Gläubiger/Vermieter<br />
diesen Pflichten nicht <strong>nach</strong>, macht er sich <strong>nach</strong><br />
näherer Maßgabe des § 280 Abs. 1 BGB und des<br />
§ 823 Abs. 1 BGB schadensersatzpflichtig.<br />
Folie 41<br />
• Der Schuldner kann auf Herausgabe der unpfändbaren<br />
beweglichen Sachen klagen und zur<br />
einstweiligen Regelung der Besitzverhältnisse<br />
vorläufigen Rechtsschutz <strong>nach</strong> §§ 935 ff. ZPO in<br />
Anspruch nehmen.<br />
• Dies regelt jetzt auch § 885a Abs.5 ZPO für den<br />
beschränkten Vollstreckungsauftrag!<br />
11. Juli 2013<br />
Folie 41<br />
Dr. Olaf Riecke