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Vortrag Nr. 5 Effektive Räumungsvollstreckung nach ... - Pantaenius

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WEG<br />

Miete<br />

Pointiert abweichende Rechtsprechung<br />

AG Hamburg – St. Georg, ZMR 2007, 280:<br />

• Die Räumung kann trotzdem stattfinden, wenn die<br />

Untermietung offensichtlich vorgeschoben ist.<br />

• Mit dieser Auslegung hätten Vermieter auch noch ganz gut<br />

leben können, wenn der BGH nicht dem Ganzen mit der<br />

Entscheidung vom 14.8.2008, ZMR 2009, 21 einen Riegel<br />

vorgeschoben hätte.<br />

• Der BGH ist der Ansicht, dass die Räumung selbst dann nicht<br />

durchgeführt werden dürfe, „wenn der Verdacht besteht,<br />

dem Dritten sei der Besitz nur eingeräumt worden, um die<br />

Zwangsräumung zu vereiteln“.<br />

11. Juli 2013 Folie 51 Dr. Olaf Riecke

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