Vortrag Nr. 5 Effektive Räumungsvollstreckung nach ... - Pantaenius
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WEG<br />
Miete<br />
Pointiert abweichende Rechtsprechung<br />
AG Hamburg – St. Georg, ZMR 2007, 280:<br />
• Die Räumung kann trotzdem stattfinden, wenn die<br />
Untermietung offensichtlich vorgeschoben ist.<br />
• Mit dieser Auslegung hätten Vermieter auch noch ganz gut<br />
leben können, wenn der BGH nicht dem Ganzen mit der<br />
Entscheidung vom 14.8.2008, ZMR 2009, 21 einen Riegel<br />
vorgeschoben hätte.<br />
• Der BGH ist der Ansicht, dass die Räumung selbst dann nicht<br />
durchgeführt werden dürfe, „wenn der Verdacht besteht,<br />
dem Dritten sei der Besitz nur eingeräumt worden, um die<br />
Zwangsräumung zu vereiteln“.<br />
11. Juli 2013 Folie 51 Dr. Olaf Riecke