Vortrag Nr. 5 Effektive Räumungsvollstreckung nach ... - Pantaenius
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WEG<br />
Miete<br />
Vermietereigener Abtransport<br />
Hier kann dem Gerichtsvollzieher der Abtransport<br />
und damit die Verantwortung durch die Berliner<br />
Räumung oder den gemäß § 885a ZPO n.F.<br />
beschränkten Vollstreckungsauftrag abgenommen<br />
werden.<br />
Der Gläubiger / Vermieter übernimmt dann nämlich<br />
selbst das Risiko und die Haftung (§ 278 BGB) für<br />
die von ihm ausgewählten Helfer <strong>nach</strong> Ausübung<br />
und bei Realisierung des Vermieterpfandrechts.<br />
11. Juli 2013 Folie 43 Dr. Olaf Riecke