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Vortrag Nr. 5 Effektive Räumungsvollstreckung nach ... - Pantaenius

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WEG<br />

Miete<br />

Vermietereigener Abtransport<br />

Hier kann dem Gerichtsvollzieher der Abtransport<br />

und damit die Verantwortung durch die Berliner<br />

Räumung oder den gemäß § 885a ZPO n.F.<br />

beschränkten Vollstreckungsauftrag abgenommen<br />

werden.<br />

Der Gläubiger / Vermieter übernimmt dann nämlich<br />

selbst das Risiko und die Haftung (§ 278 BGB) für<br />

die von ihm ausgewählten Helfer <strong>nach</strong> Ausübung<br />

und bei Realisierung des Vermieterpfandrechts.<br />

11. Juli 2013 Folie 43 Dr. Olaf Riecke

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