31.10.2012 Aufrufe

pressespiegel ernst-may-gesellschaft e.v.

pressespiegel ernst-may-gesellschaft e.v.

pressespiegel ernst-may-gesellschaft e.v.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Haus grenzt. Einen Tag später verhängte auch das Verwaltungsgericht einen Beschluss, der<br />

einen Abbruch der Doppelhaushälfte untersagt.<br />

Der Denkmalschutz spielt indes nur bei der zweiten Verfügung eine untergeordnete Rolle.<br />

Rechtsanwalt Lutz Eiding argumentiert in erster Linie in Fragen des Bebauungsplans. Christoph<br />

Mohr vom Hessischen Landesamt für Denkmalpflege hält jedoch nach wie vor an seiner Entscheidung<br />

fest, das Haus unter Denkmalschutz zu stellen, weil der zweigeschossige Flachbau<br />

von Ernst Mays engem Vertrauten, Carl Herrmann Rudloff, gebaut wurde. Zwei Tage nach<br />

Mohrs Entscheidung am 12. August, erteilte die Bauaufsicht der Stadt ungeachtet dessen die<br />

Bau- und Abrissgenehmigung.<br />

Dass das Haus inzwischen so weit beschädigt sei, dass sich der Denkmalschutz erübrigt hat,<br />

wie vom Anwalt des Bauherrn Axel Dignaß kolportiert, dementiert Mohr nach seinem gestrigen<br />

Ortstermin. Äußerlich seien nur eine Brüstung und zwei Fenster kaputt. Auch das innere<br />

des Hauses sei keineswegs "irreparabel zerstört." Die Obere Denkmalschutzbehörde, also das<br />

Landesamt für Denkmalpflege, hat laut Mohr eine Weisung an die Untere Behörde, also das<br />

städtische Denkmalamt, geschickt, dem Abriss auch in denkmalpflegerischer Hinsicht den<br />

Riegel vorzuschieben. "Die Stadt muss jetzt tätig werden." Auch die SPD kritisierte die "Schlafmützigkeit"<br />

des Amtes. Bericht: Sebastian Amaral Anders<br />

Frankfurter Neue Presse, Donnerstag, 4. September 2008<br />

Neue Zwangspause im Höhenblick<br />

Ginnheim. Vorerst haben es die Nachbarn geschafft: Der Abriss des Hauses Nummer 54 im<br />

Höhenblick ist gestoppt. Das Landgericht hat die Arbeiten gestern per einstweiliger Verfügung<br />

untersagt. Ein Triumph der Abriss-Gegner, der gestern erneut zu Gerangel auf der Baustelle<br />

geführt hat. Wie schon am Dienstag musste die Polizei in den Streit zwischen Bauarbeitern<br />

und Nachbarn eingreifen.<br />

Anlass für die richterliche Entscheidung ist allerdings nicht das Plädoyer für den Denkmalschutz,<br />

mit dem einige Ginnheimer versuchen, das etwa 70 Jahre alte Haus zu retten (wir berichteten),<br />

sondern ist die Angst der Nachbarn aus der Hausnummer 56, ihr Haus könne durch<br />

den Abriss Schaden nehmen. Denn die Nummern 54 und 56 sind ein Doppelhaus, dessen eine<br />

Hälfte die neuen Eigentümer nun abreißen und durch einen Neubau ersetzen wollen. Wie<br />

berichtet, haben sie – zum Ärger der Nachbarn – dafür die entsprechenden Genehmigungen.<br />

Die Bewohner des Nachbarhauses haben nun beim Gericht den Baustopp erwirkt, weil sie<br />

durch den Abriss statische Schäden an ihrer Haushälfte, die eine gemeinsame Trennwand mit<br />

der Nummer 54 hat, befürchten. Zu Unrecht, wie Hans Beeg, Rechtsanwalt der Bauherren,<br />

betont. «Es besteht eine gewisse statische Gefahr. Aber das wussten Bauherr und Architektin<br />

von vornherein. Deshalb liegen ein von der Bauaufsicht genehmigtes Abbruchkonzept und<br />

eine geprüfte Statik vor», erklärt der Anwalt. Es werde Stück für Stück abgerissen. Die Unterlagen<br />

habe man den Nachbarn längst übergeben wollen, doch die hätten sich lieber ans Gericht<br />

gewandt.<br />

Beeg wird nun im Namen der Bauherren Widerspruch gegen den verfügten Baustopp einlegen.<br />

In einigen Wochen sollte dann gerichtlich festgestellt sein, ob das Nachbarhaus in Gefahr<br />

ist oder nicht. «Ich gehe davon aus, dass das Gericht klarstellt, dass dem Nachbarhaus<br />

nichts passiert.» Er hoffe aber, dass die Nachbarn und ihr Anwalt, die nun doch das Abbruchkonzept<br />

in Empfang genommen haben, schon früher einlenken.<br />

Zum «Fall Höhenblick» hat sich gestern auch die SPD-Fraktion im Römer zu Wort gemeldet und<br />

die Denkmalschützer in Stadt und Land als “schlafmützig“ bezeichnet. “Es kann nicht sein,<br />

dass dem Landesdenkmalschützer immer erst in letzter Minute einfällt, dass ein Gebäude<br />

denkmalwürdig ist“, schimpfte Fraktionschef Klaus Oesterling mit Blick auf das jüngste Schreiben<br />

aus dem Landesdenkmal amt. Kritik übte Oesterling auch an der Stadt. Indem sie ihr<br />

Denkmalamt dem Planungs- und nicht dem Kulturdezernat zugeordnet habe, sei dieses viel<br />

stärker dem Druck der Investoreninteressen ausgeliefert. Bericht: Inga Janovic<br />

2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!