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Haus grenzt. Einen Tag später verhängte auch das Verwaltungsgericht einen Beschluss, der<br />
einen Abbruch der Doppelhaushälfte untersagt.<br />
Der Denkmalschutz spielt indes nur bei der zweiten Verfügung eine untergeordnete Rolle.<br />
Rechtsanwalt Lutz Eiding argumentiert in erster Linie in Fragen des Bebauungsplans. Christoph<br />
Mohr vom Hessischen Landesamt für Denkmalpflege hält jedoch nach wie vor an seiner Entscheidung<br />
fest, das Haus unter Denkmalschutz zu stellen, weil der zweigeschossige Flachbau<br />
von Ernst Mays engem Vertrauten, Carl Herrmann Rudloff, gebaut wurde. Zwei Tage nach<br />
Mohrs Entscheidung am 12. August, erteilte die Bauaufsicht der Stadt ungeachtet dessen die<br />
Bau- und Abrissgenehmigung.<br />
Dass das Haus inzwischen so weit beschädigt sei, dass sich der Denkmalschutz erübrigt hat,<br />
wie vom Anwalt des Bauherrn Axel Dignaß kolportiert, dementiert Mohr nach seinem gestrigen<br />
Ortstermin. Äußerlich seien nur eine Brüstung und zwei Fenster kaputt. Auch das innere<br />
des Hauses sei keineswegs "irreparabel zerstört." Die Obere Denkmalschutzbehörde, also das<br />
Landesamt für Denkmalpflege, hat laut Mohr eine Weisung an die Untere Behörde, also das<br />
städtische Denkmalamt, geschickt, dem Abriss auch in denkmalpflegerischer Hinsicht den<br />
Riegel vorzuschieben. "Die Stadt muss jetzt tätig werden." Auch die SPD kritisierte die "Schlafmützigkeit"<br />
des Amtes. Bericht: Sebastian Amaral Anders<br />
Frankfurter Neue Presse, Donnerstag, 4. September 2008<br />
Neue Zwangspause im Höhenblick<br />
Ginnheim. Vorerst haben es die Nachbarn geschafft: Der Abriss des Hauses Nummer 54 im<br />
Höhenblick ist gestoppt. Das Landgericht hat die Arbeiten gestern per einstweiliger Verfügung<br />
untersagt. Ein Triumph der Abriss-Gegner, der gestern erneut zu Gerangel auf der Baustelle<br />
geführt hat. Wie schon am Dienstag musste die Polizei in den Streit zwischen Bauarbeitern<br />
und Nachbarn eingreifen.<br />
Anlass für die richterliche Entscheidung ist allerdings nicht das Plädoyer für den Denkmalschutz,<br />
mit dem einige Ginnheimer versuchen, das etwa 70 Jahre alte Haus zu retten (wir berichteten),<br />
sondern ist die Angst der Nachbarn aus der Hausnummer 56, ihr Haus könne durch<br />
den Abriss Schaden nehmen. Denn die Nummern 54 und 56 sind ein Doppelhaus, dessen eine<br />
Hälfte die neuen Eigentümer nun abreißen und durch einen Neubau ersetzen wollen. Wie<br />
berichtet, haben sie – zum Ärger der Nachbarn – dafür die entsprechenden Genehmigungen.<br />
Die Bewohner des Nachbarhauses haben nun beim Gericht den Baustopp erwirkt, weil sie<br />
durch den Abriss statische Schäden an ihrer Haushälfte, die eine gemeinsame Trennwand mit<br />
der Nummer 54 hat, befürchten. Zu Unrecht, wie Hans Beeg, Rechtsanwalt der Bauherren,<br />
betont. «Es besteht eine gewisse statische Gefahr. Aber das wussten Bauherr und Architektin<br />
von vornherein. Deshalb liegen ein von der Bauaufsicht genehmigtes Abbruchkonzept und<br />
eine geprüfte Statik vor», erklärt der Anwalt. Es werde Stück für Stück abgerissen. Die Unterlagen<br />
habe man den Nachbarn längst übergeben wollen, doch die hätten sich lieber ans Gericht<br />
gewandt.<br />
Beeg wird nun im Namen der Bauherren Widerspruch gegen den verfügten Baustopp einlegen.<br />
In einigen Wochen sollte dann gerichtlich festgestellt sein, ob das Nachbarhaus in Gefahr<br />
ist oder nicht. «Ich gehe davon aus, dass das Gericht klarstellt, dass dem Nachbarhaus<br />
nichts passiert.» Er hoffe aber, dass die Nachbarn und ihr Anwalt, die nun doch das Abbruchkonzept<br />
in Empfang genommen haben, schon früher einlenken.<br />
Zum «Fall Höhenblick» hat sich gestern auch die SPD-Fraktion im Römer zu Wort gemeldet und<br />
die Denkmalschützer in Stadt und Land als “schlafmützig“ bezeichnet. “Es kann nicht sein,<br />
dass dem Landesdenkmalschützer immer erst in letzter Minute einfällt, dass ein Gebäude<br />
denkmalwürdig ist“, schimpfte Fraktionschef Klaus Oesterling mit Blick auf das jüngste Schreiben<br />
aus dem Landesdenkmal amt. Kritik übte Oesterling auch an der Stadt. Indem sie ihr<br />
Denkmalamt dem Planungs- und nicht dem Kulturdezernat zugeordnet habe, sei dieses viel<br />
stärker dem Druck der Investoreninteressen ausgeliefert. Bericht: Inga Janovic<br />
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