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Peiner Land - Gemeinde Vechelde

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ILEK PEINER LAND<br />

4.4 Finanzierung<br />

Zur Umsetzung des ILEK <strong>Peiner</strong> <strong>Land</strong> können Fördermittel der Europäischen Union (EU),<br />

des Bundes und des <strong>Land</strong>es genutzt werden. Aufgrund der großen thematischen Bandbreite<br />

der Handlungsfelder und Ziele wird ein großes Spektrum verschiedener Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten<br />

zum Einsatz kommen. Ein Teil der Projekte haben handlungsfeld-<br />

beziehungsweise themenübergreifende Inhalte, daher kann eine Kombination der<br />

Fördermöglichkeiten, zum Beispiel für unterschiedliche Teilprojekte, sinnvoll sein.<br />

Der Europäische <strong>Land</strong>wirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER),<br />

der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Europäische Sozialfonds<br />

(ESF) sind die drei großen Fonds zur Förderung in der Europäischen Union. In Niedersachsen<br />

wird die ELER-Verordnung auf <strong>Land</strong>esebene durch das Förderprogramm PROFIL<br />

– Programm zur Förderung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen 2007 bis 2013<br />

umgesetzt. Im Bereich von ELER und PROFIL können mit dem ILEK erhöhte Fördersätze<br />

erzielt werden. Eine wichtige Richtlinie ist die ZILE-Richtlinie (Richtlinie für Zuwendungen<br />

im ländlichen Raum), die Bestandteil von PROFIL ist und eine Reihe von Fördertatbeständen<br />

des ILEK abdeckt.<br />

4.4.1 ELER, EFRE und ESF im Überblick<br />

ELER: PROFIL<br />

Zuständig:<br />

Ministerium für Ernährung, <strong>Land</strong>wirtschaft Verbraucherschutz<br />

und <strong>Land</strong>entwicklung<br />

Ziele/ Schwerpunkte: - Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der <strong>Land</strong>- und<br />

Forstwirtschaft<br />

- Verbesserung der Umwelt und der <strong>Land</strong>schaft<br />

- Lebensqualität und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft<br />

Informationen im Internet:<br />

http://www.ml.niedersachsen.de<br />

Ansprechpartner für das <strong>Peiner</strong> <strong>Land</strong> GLL Braunschweig, zuständig für die Maßnahmen 125,<br />

311, 313, 321, 322, 323-D, 431<br />

LWK, zuständig für die Maßnahmen 111, 114, 121, 122,<br />

123, 213, 214, 221, 223, 225, 226, 227, 331-A<br />

NLWKN, zuständig für die Maßnahmen 126, 323-A, 323-B,<br />

323-C, 331-B<br />

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