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Strafbedingungen im öffentlich-rechtlichen Sektor<br />
§ 304 StGB Bestechlichkeit<br />
Amtsträger Amtsträger sind gemäß § 74 Abs. 1 StGB Zif. 4a:<br />
lit. a. Mitglieder österreichischer verfassungsgemäßer Vertretungskörper in Ausübung ihrer Mandatsfunktionen,<br />
Schiedsrichter<br />
lit. b. Personen, die sonst für den Bund, Bundesländer, Gemeinden, Sozialversicherungsträger<br />
(inkl. Hauptverband), einen anderen Staat/internationale Organisation Aufgaben der Gesetzgebung/Verwaltung/Justiz<br />
als deren Organe oder Dienstnehmer wahrnehmen,<br />
lit. c. Personen, die sonst für Körperschaften gemäß Zif. 4b. in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte<br />
vornehmen,<br />
behördlich bestellter<br />
„lit. d. Personen, die als Organ oder Dienstnehmer eines Rechtsträgers unter Kontrolle des Rechnungshofes oder<br />
Sachverständiger<br />
gleichartiger Kontrolleinrichtungen der Bundesländer oder internationaler und ausländischer Institutionen, weit<br />
überwiegend Leistungen für die Verwaltung der Körperschaften gemäß Zif. 4b. erbringen;“<br />
Strafbare Handlung<br />
„Forderung/Annahme/Sich versprechen lassen eines Vorteils für sich oder einen Dritten iZm mit einer<br />
pflichtwidrigen Amtshandlung oder der Erstattung eines unrichtigen Befundes/Gutachtens;“<br />
Straflosigkeit<br />
„Tätige Reue gemäß § 307c StGB“;<br />
§ 305 StGB Vorteilsannahme<br />
Strafbare Handlung<br />
Straflosigkeit<br />
Annahme/Sich-versprechen-lassen eines Vorteils für sich oder einen Dritten iZm mit einer pflichtgemäßen<br />
Amtshandlung entgegen einem dienst- oder organisationsrechtlichen Verbot<br />
sowie<br />
„Forderung eines solchen Vorteils iZm mit einer pflichtgemäßen Amtshandlung ohne bestehende dienst- oder<br />
organisationsrechtliche ausdrückliche Erlaubnis durch einen Amtsträger nach § 74 Abs. 1 Zif. 4a lit. b-lit. d oder<br />
einen Schiedsrichter;“<br />
Tätige Reue gemäß § 307c StGB<br />
§ 306 StGB Vorbereitung der Bestechlichkeit oder der Vorteilsannahme<br />
Strafbare Handlung<br />
Forderung/Annahme/Sich-versprechen-lassen eines Vorteils für sich oder einen Dritten durch einen Amtsträger<br />
oder Schiedsrichter eines EU-Staates/Gemeinschaftsbeamten zwecks Anbahnung eines künftigen pflichtwidrigen<br />
Amtsgeschäftes oder<br />
Forderung eines solchen Vorteils zwecks Anbahnung eines künftigen pflichtgemäßen Amtsgeschäftes ohne<br />
bestehende dienst- oder organisationsrechtliche ausdrückliche Erlaubnis durch einen Amtsträger nach<br />
„§ 74 Abs. 1 Zif. 4a lit. b–lit. d oder Schiedsrichter;“<br />
Straflosigkeit<br />
„Tätige Reue gemäß § 307c StGB“;<br />
§ 307 StGB Bestechung<br />
Strafbare Handlung<br />
Straflosigkeit<br />
§ 307a StGB Vorteilszuwendung<br />
Strafbare Handlung<br />
Straflosigkeit<br />
„Anbieten, Versprechen oder Gewähren eines Vorteils an einen Amtsträger/Schiedsrichter/Sachverständigen<br />
oder einen Dritten iZm einem pflichtwidrigen Amtsgeschäft oder einem unrichtigen Befund oder Gutachten;“<br />
„Tätige Reue gemäß § 307c StGB“;<br />
„Anbieten, Versprechen oder Gewähren eines Vorteils an einen Amtsträger nach § 74 Abs. 1 Zif. 4a lit. b–lit. d<br />
oder Schiedsrichter oder einen Dritten iZm einem pflichtgemäßen Amtsgeschäft entgegen einem dienst- oder<br />
organisationsrechtlichen Verbot“;<br />
Tätige Reue gemäß § 307c StGB<br />
§ 307b StGB Vorbereitung der Bestechung<br />
Strafbare Handlung<br />
„Anbieten, Versprechen oder Gewähren eines Vorteils an einen Amtsträger oder Schiedsrichter eines EU-Staates<br />
oder einen Gemeinschaftsbeamten oder einen Dritten zwecks Anbahnung eines künftigen pflichtwidrigen<br />
Amtsgeschäftes“;<br />
Straflosigkeit<br />
Tätige Reue gemäß § 307c StGB<br />
§ 307c StGB Tätige Reue<br />
Straflos trotz Handlungen<br />
nach §§ 304 bis 307b StGB<br />
Wer freiwillig und bevor die Behörde von seinem Verschulden erfahren hat die Ausführung aufgibt<br />
(bzw. verhindert, wenn mehrere beteiligt sind) und<br />
„jedenfalls einen angenommenen Vorteil/entsprechenden Geldbetrag im Zuge der Selbstanzeige bei der<br />
Behörde erlegt, bleibt straffrei“;<br />
„Unter diesen Voraussetzungen bleibt der Täter auch straffrei, wenn die Ausführung ohne sein Zutun unterbleibt,<br />
er sich aber in Unkenntnis dessen freiwillig und ernsthaft bemüht, die Ausführung zu verhindern“;<br />
§ 307b StGB Verbotene Intervention<br />
Strafbare Handlung<br />
„Forderung/Annahme/Sich-versprechen-lassen eines Vorteils für sich oder einen Dritten für eine wissentliche<br />
Einflussnahme (auch mittelbar) darauf, dass ein Amtsträger oder Schiedsrichter eine Dienstverrichtung<br />
pflichtwidrig vornimmt“;<br />
NUMMER 1| FEBRUAR 2010 7