07.06.2014 Aufrufe

herunterladen - Raiffeisen Leasing GmbH

herunterladen - Raiffeisen Leasing GmbH

herunterladen - Raiffeisen Leasing GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Strafbedingungen im öffentlich-rechtlichen Sektor<br />

§ 304 StGB Bestechlichkeit<br />

Amtsträger Amtsträger sind gemäß § 74 Abs. 1 StGB Zif. 4a:<br />

lit. a. Mitglieder österreichischer verfassungsgemäßer Vertretungskörper in Ausübung ihrer Mandatsfunktionen,<br />

Schiedsrichter<br />

lit. b. Personen, die sonst für den Bund, Bundesländer, Gemeinden, Sozialversicherungsträger<br />

(inkl. Hauptverband), einen anderen Staat/internationale Organisation Aufgaben der Gesetzgebung/Verwaltung/Justiz<br />

als deren Organe oder Dienstnehmer wahrnehmen,<br />

lit. c. Personen, die sonst für Körperschaften gemäß Zif. 4b. in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte<br />

vornehmen,<br />

behördlich bestellter<br />

„lit. d. Personen, die als Organ oder Dienstnehmer eines Rechtsträgers unter Kontrolle des Rechnungshofes oder<br />

Sachverständiger<br />

gleichartiger Kontrolleinrichtungen der Bundesländer oder internationaler und ausländischer Institutionen, weit<br />

überwiegend Leistungen für die Verwaltung der Körperschaften gemäß Zif. 4b. erbringen;“<br />

Strafbare Handlung<br />

„Forderung/Annahme/Sich versprechen lassen eines Vorteils für sich oder einen Dritten iZm mit einer<br />

pflichtwidrigen Amtshandlung oder der Erstattung eines unrichtigen Befundes/Gutachtens;“<br />

Straflosigkeit<br />

„Tätige Reue gemäß § 307c StGB“;<br />

§ 305 StGB Vorteilsannahme<br />

Strafbare Handlung<br />

Straflosigkeit<br />

Annahme/Sich-versprechen-lassen eines Vorteils für sich oder einen Dritten iZm mit einer pflichtgemäßen<br />

Amtshandlung entgegen einem dienst- oder organisationsrechtlichen Verbot<br />

sowie<br />

„Forderung eines solchen Vorteils iZm mit einer pflichtgemäßen Amtshandlung ohne bestehende dienst- oder<br />

organisationsrechtliche ausdrückliche Erlaubnis durch einen Amtsträger nach § 74 Abs. 1 Zif. 4a lit. b-lit. d oder<br />

einen Schiedsrichter;“<br />

Tätige Reue gemäß § 307c StGB<br />

§ 306 StGB Vorbereitung der Bestechlichkeit oder der Vorteilsannahme<br />

Strafbare Handlung<br />

Forderung/Annahme/Sich-versprechen-lassen eines Vorteils für sich oder einen Dritten durch einen Amtsträger<br />

oder Schiedsrichter eines EU-Staates/Gemeinschaftsbeamten zwecks Anbahnung eines künftigen pflichtwidrigen<br />

Amtsgeschäftes oder<br />

Forderung eines solchen Vorteils zwecks Anbahnung eines künftigen pflichtgemäßen Amtsgeschäftes ohne<br />

bestehende dienst- oder organisationsrechtliche ausdrückliche Erlaubnis durch einen Amtsträger nach<br />

„§ 74 Abs. 1 Zif. 4a lit. b–lit. d oder Schiedsrichter;“<br />

Straflosigkeit<br />

„Tätige Reue gemäß § 307c StGB“;<br />

§ 307 StGB Bestechung<br />

Strafbare Handlung<br />

Straflosigkeit<br />

§ 307a StGB Vorteilszuwendung<br />

Strafbare Handlung<br />

Straflosigkeit<br />

„Anbieten, Versprechen oder Gewähren eines Vorteils an einen Amtsträger/Schiedsrichter/Sachverständigen<br />

oder einen Dritten iZm einem pflichtwidrigen Amtsgeschäft oder einem unrichtigen Befund oder Gutachten;“<br />

„Tätige Reue gemäß § 307c StGB“;<br />

„Anbieten, Versprechen oder Gewähren eines Vorteils an einen Amtsträger nach § 74 Abs. 1 Zif. 4a lit. b–lit. d<br />

oder Schiedsrichter oder einen Dritten iZm einem pflichtgemäßen Amtsgeschäft entgegen einem dienst- oder<br />

organisationsrechtlichen Verbot“;<br />

Tätige Reue gemäß § 307c StGB<br />

§ 307b StGB Vorbereitung der Bestechung<br />

Strafbare Handlung<br />

„Anbieten, Versprechen oder Gewähren eines Vorteils an einen Amtsträger oder Schiedsrichter eines EU-Staates<br />

oder einen Gemeinschaftsbeamten oder einen Dritten zwecks Anbahnung eines künftigen pflichtwidrigen<br />

Amtsgeschäftes“;<br />

Straflosigkeit<br />

Tätige Reue gemäß § 307c StGB<br />

§ 307c StGB Tätige Reue<br />

Straflos trotz Handlungen<br />

nach §§ 304 bis 307b StGB<br />

Wer freiwillig und bevor die Behörde von seinem Verschulden erfahren hat die Ausführung aufgibt<br />

(bzw. verhindert, wenn mehrere beteiligt sind) und<br />

„jedenfalls einen angenommenen Vorteil/entsprechenden Geldbetrag im Zuge der Selbstanzeige bei der<br />

Behörde erlegt, bleibt straffrei“;<br />

„Unter diesen Voraussetzungen bleibt der Täter auch straffrei, wenn die Ausführung ohne sein Zutun unterbleibt,<br />

er sich aber in Unkenntnis dessen freiwillig und ernsthaft bemüht, die Ausführung zu verhindern“;<br />

§ 307b StGB Verbotene Intervention<br />

Strafbare Handlung<br />

„Forderung/Annahme/Sich-versprechen-lassen eines Vorteils für sich oder einen Dritten für eine wissentliche<br />

Einflussnahme (auch mittelbar) darauf, dass ein Amtsträger oder Schiedsrichter eine Dienstverrichtung<br />

pflichtwidrig vornimmt“;<br />

NUMMER 1| FEBRUAR 2010 7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!