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Grundzüge der Rechtsphilosophie und der Juristischen Methoden ...

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Professor Dr. Rolf Gröschner Sommersemester 2013<br />

<strong>Gr<strong>und</strong>züge</strong> <strong>der</strong> <strong>Rechtsphilosophie</strong> <strong>und</strong> <strong>der</strong> <strong>Juristischen</strong><br />

<strong>Methoden</strong>- <strong>und</strong> Argumentationslehre<br />

§ 10 Klassiker <strong>der</strong> <strong>Juristischen</strong> <strong>Methoden</strong>lehre<br />

I. Drei ausgewählte Klassiker des 19. <strong>und</strong> 20. Jahrhun<strong>der</strong>ts<br />

1. Friedrich Carl von Savigny<br />

a) Savigny als Repräsentant <strong>der</strong> „Historischen Rechtsschule“<br />

b) Das „System des heutigen Römischen Rechts“<br />

c) Die Auslegungslehre in dessen erstem Band<br />

d) Der Streit zwischen „subjektiver“ <strong>und</strong> „objektiver“ Auslegungsmethode<br />

2. Rudolf von Jhering<br />

a) Jhering als Repräsentant <strong>der</strong> „Interessenjurisprudenz“<br />

b) Der „Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner<br />

Entwicklung“<br />

c) Die „Theorie <strong>der</strong> Technik“ in dessen zweitem Teil<br />

d) Das bleibende Verdienst <strong>der</strong> Interessenjurisprudenz<br />

3. Karl Engisch<br />

a) Die „Logischen Studien zur Gesetzesanwendung“<br />

b) Die Metapher vom „Hin- <strong>und</strong> Herwan<strong>der</strong>n des Blickes“<br />

c) Die bleibende Bedeutung dieses Bildes<br />

II. Das Klassische an den drei Klassikern<br />

1. Savigny als Klassiker <strong>der</strong> Auslegungslehre<br />

a) „<strong>Methoden</strong>“ <strong>der</strong> Auslegung<br />

b) „Regeln“ <strong>der</strong> Auslegung<br />

2. Jhering als Klassiker <strong>der</strong> teleologischen Auslegung<br />

a) „Der Zweck im Recht“<br />

b) „Sinn <strong>und</strong> Zweck“ einer Rechtsnorm<br />

3. Engisch als Klassiker <strong>der</strong> juristischen Hermeneutik<br />

a) Wort <strong>und</strong> Begriff <strong>der</strong> Hermeneutik<br />

b) Hans-Georg Gadamers „Wahrheit <strong>und</strong> Methode“<br />

c) Die exemplarische Bedeutung <strong>der</strong> juristischen Hermeneutik für eine<br />

allgemeine Theorie <strong>der</strong> Interpretation von Texten<br />

d) Der hermeneutische Vorrang <strong>der</strong> Frage

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