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Grundzüge der Rechtsphilosophie und der Juristischen Methoden ...

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Professor Dr. Rolf Gröschner Sommersemester 2013<br />

<strong>Gr<strong>und</strong>züge</strong> <strong>der</strong> <strong>Rechtsphilosophie</strong> <strong>und</strong> <strong>der</strong> <strong>Juristischen</strong><br />

<strong>Methoden</strong>- <strong>und</strong> Argumentationslehre<br />

Texte zu § 2<br />

Zu den Begriffsbestimmungen in <strong>der</strong> Lehrbuchliteratur<br />

Coing, <strong>Rechtsphilosophie</strong>, S. 4: „drei Gr<strong>und</strong>fragen <strong>der</strong> <strong>Rechtsphilosophie</strong> [. . .]: die Fragen<br />

nach den Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>der</strong> Gerechtigkeit, nach dem Wesen des positiven Rechts <strong>und</strong><br />

nach <strong>der</strong> Eigenart juristischen Denkens“.<br />

Hofmann, Einführung, S. 1: „Alle über die Bedürfnisse <strong>der</strong> Rechtspraxis hinausgehenden<br />

Beschäftigungen mit dem Recht umkreisen zwei Fragen. Entwe<strong>der</strong> will man genauer<br />

wissen, was das Recht eigentlich, seinem Wesen nach ist, was Rechtssätze von an<strong>der</strong>en<br />

Sätzen unterscheidet. O<strong>der</strong> es werden jene Maßstäbe verhandelt, nach denen das von<br />

irgendwelchen Autoritäten gesetzte Recht seinen impliziten Anspruch erfüllt, recht, d.h.<br />

richtig <strong>und</strong> gerecht zu sein“.<br />

Horn, Einführung, S. 41: „Die Hauptfragestellung <strong>der</strong> <strong>Rechtsphilosophie</strong> ist die Frage<br />

nach <strong>der</strong> Gerechtigkeit. Es handelt sich um einen Ausschnitt <strong>der</strong> Fragen nach <strong>der</strong> Ethik<br />

o<strong>der</strong> Moral. Die Frage nach <strong>der</strong> Gerechtigkeit ist also die Frage nach einem ethisch (moralisch)<br />

richtigen Handeln in bezug auf Rechtsfragen“.<br />

Kaufmann u.a., Einführung, S. 5: „Die Zahl <strong>der</strong> möglichen philosophischen Frage- <strong>und</strong><br />

Problemstellungen ist [. . .] gr<strong>und</strong>sätzlich unbegrenzt, wiewohl alle Philosophie letzten<br />

Endes immer auf dasselbe Ziel gerichtet ist: das Ganze des Seins, das Ganze <strong>der</strong> Wahrheit,<br />

das Ganze des Rechts. Auch hierin unterscheidet sich die Philosophie wie<strong>der</strong>um<br />

von den Einzelwissenschaften, bei denen die Zahl <strong>der</strong> Probleme prinzipiell begrenzt ist“.<br />

Kaufmann, <strong>Rechtsphilosophie</strong>, S. 13: „<strong>Rechtsphilosophie</strong> beschäftigt sich damit, was<br />

Recht ist“.<br />

Kirste, Einführung, S. 17: „Der beson<strong>der</strong>e Zugang <strong>der</strong> <strong>Rechtsphilosophie</strong> ist […] das Philosophieren.<br />

Daß sie häufig an juristischen Fakultäten betrieben wird, steht dem nicht<br />

entgegen“.<br />

Naucke/Harzer, Gr<strong>und</strong>begriffe, S. 9: „<strong>Rechtsphilosophie</strong> will eine Lehre vom richtigen<br />

Recht entwickeln, im Unterschied zur Lehre vom positiven (gegebenen, gesetzten)<br />

Recht“.<br />

Seelmann, <strong>Rechtsphilosophie</strong>, S. 1: „<strong>Rechtsphilosophie</strong> befaßt sich heute zumeist mit zwei<br />

Fragestellungen: einmal versucht sie zu klären, worum es sich bei ‚Recht‘ eigentlich handelt,<br />

wie dieses Phänomen näher zu bestimmen ist [. . .]. Zum an<strong>der</strong>en geht sie <strong>der</strong> Frage<br />

nach, ob es irgendwelche Kriterien des Richtigen gibt, die nicht schon einer von einem<br />

staatlichen Gesetzgeber erlassenen Norm o<strong>der</strong> richterlicher Entscheidungspraxis entnommen<br />

werden können, ob sich also sinnvoll von ‚vorpositivem‘ o<strong>der</strong> ‚überpositivem‘<br />

Recht sprechen läßt“.<br />

Smid, Einführung, S. 19: „<strong>Rechtsphilosophie</strong> als Teil <strong>der</strong> praktischen Philosophie verfolgt<br />

[. . .] das Ziel einer wissenschaftlichen Auseinan<strong>der</strong>setzung mit dem Gegenstand ‚Recht‘,<br />

die sich nicht in den immanenten Grenzen <strong>der</strong> Rechtswissenschaft bewegt, son<strong>der</strong>n den<br />

methodischen Anweisungen <strong>der</strong> eigenen Wissenschaft – <strong>der</strong> Philosophie – folgt. Hier<br />

liegt die eigentliche Schwierigkeit für Juristen, <strong>Rechtsphilosophie</strong> ernsthaft (wissenschaftlich)<br />

zu betreiben“.<br />

Zippelius, <strong>Rechtsphilosophie</strong>, Vorwort: „Von ihren Anfängen an versucht die <strong>Rechtsphilosophie</strong>,<br />

die Fragen nach dem Begriff des Rechts <strong>und</strong> nach <strong>der</strong> Gerechtigkeit mit rationalen<br />

Mitteln zu erschließen, <strong>und</strong> erfährt immer erneut, daß am Ende ein Rest bleibt, <strong>der</strong><br />

so unberechenbar ist, wie das Leben selbst“.

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