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Pandemieplan-Kanton Bern (pdf, 605KB)

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8.3.2.3.11 Hygiene und Putzpersonal<br />

Koordinieren Sie diese Analysen und Vorbereitungsarbeiten mit dem Hygienekonzept Ihres<br />

Heimes.<br />

Normale Reinigung<br />

Es genügt eine normale Reinigung der Oberflächen und der abwaschbaren Böden mit einem<br />

Detergens, d.h. einem Stoff oder einer Zubereitung, die Seifen und/oder andere Tenside<br />

enthält und für Wasch- und Reinigungsprozesse bestimmt ist.<br />

Die Reinigung der Arbeitsplätze soll bei Arbeitsende erfolgen. Arbeitsplätze, die von<br />

verschiedenen sich ablösenden Personen benützt werden, sollen bei Arbeits- resp.<br />

Schichtende jeder Person gereinigt werden.<br />

Die Reinigung der Zimmer der gesunden Bewohnerinnen und Bewohner kann im normalen<br />

Rhythmus erfolgen.<br />

Reinigungspersonal<br />

Bei einer Influenzapandemie hat das Reinigungspersonal ein erhöhtes Risiko, sich mit dem<br />

Grippevirus zu infizieren. Es muss deshalb durch folgende Massnahmen zusätzlich<br />

geschützt werden:<br />

• Tragen von Wegwerfhandschuhen<br />

• Tragen einer wegwerfbaren Überschürze<br />

• Tragen einer SUVA Schutzbrille (ausser Brillenträger)<br />

• Tragen einer Hygienemaske des Typs II bzw. IIR<br />

Das physische Schutzmaterial muss bei Arbeitsende am Arbeitsort, am besten in Kübel mit<br />

Deckeln, entsorgt werden. Die Handschuhe sollen als letztes ausgezogen werden<br />

(Ausziehen der Hygienemaske siehe Anhang 3). Nach Ausziehen der Handschuhe müssen<br />

die Hände umgehend mit Seife gewaschen, oder mit Händedesinfektionsmittel desinfiziert<br />

werden. Falls die Hände desinfiziert werden, diese vor der Desinfektion nicht waschen, da<br />

die Wirkung der Händedesinfektion durch das Händewaschen vermindert wird (korrekte<br />

Händedesinfektion siehe Anhang 1).<br />

Reinigungstücher und Wischbezüge<br />

Tücher und Wischbezüge für den mehrmaligen Gebrauch müssen nach jedem Gebrauch<br />

maschinell thermisch (Kochwäsche, mind. 60 °C oder mind. 40 °C plus Detergens)<br />

gewaschen und anschliessend getrocknet werden.<br />

Tücher und Bezüge müssen in ausreichender Stückzahl zur Verfügung stehen.<br />

Raumlüftung und Klimaanlage<br />

Räume sollen durch Öffnen sowohl der Fenster als auch der Türen regelmässig<br />

durchgelüftet werden.<br />

Lüftungsanlagen, welche mit Umluft arbeiten, sollten im Pandemiefall stillegelegt werden. Bei<br />

Anlagen, welche ausschliesslich mit Frischluft arbeiten, ist eine Stilllegung nicht erforderlich.<br />

<strong>Pandemieplan</strong> Gesundheitswesen BE www.be.ch/pandemie April 2008<br />

Teil III : Themen Seite 205

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