Pandemieplan-Kanton Bern (pdf, 605KB)
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Wer muss informiert werden<br />
• Es müssen alle Mitarbeitenden informiert werden. Die empfohlenen Massnahmen gelten<br />
auch für deren Familienangehörige.<br />
• Es müssen alle Bewohnerinnen und Bewohner informiert werden. Die empfohlenen<br />
Massnahmen gelten auch für deren Angehörige und Besuchende.<br />
Inhalt der Mitteilungen<br />
Personal, Bewohnerinnen und Bewohner sollen informiert werden über:<br />
• die Auswirkungen einer Grippepandemie<br />
• die Massnahmen, die für das persönliche Verhalten und für die betrieblichen Abläufe<br />
gelten<br />
• Gesetzliche Rechte und Pflichten<br />
• die Auskunftsstellen bzw. relevanten Telefonnummern innerhalb des Betriebs<br />
• Veränderungen und Entwicklungen im Verlauf der Grippepandemie<br />
Auch Lieferanten, Angehörige und Freiwillige müssen über allfällige sie betreffende<br />
Veränderungen informiert werden.<br />
Zeitpunkt der Kommunikation<br />
Wann intern über die Vorbereitungen auf eine mögliche Grippepandemie kommuniziert<br />
werden soll, bleibt der Unternehmensleitung überlassen. Es kann jedoch vorteilhaft sein,<br />
Personal, Bewohnerinnen und Bewohnern frühzeitig zu erklären, was im Fall einer<br />
Grippepandemie geplant ist und wie man sich vor einer Infektion mit dem Grippevirus<br />
schützen kann.<br />
Formular: Fremdsprachen<br />
Analysieren Sie, ob Sie unter Bewohnern, Angehörigen, Besuchenden und Personal<br />
Fremdsprachige haben, die nur schlecht deutsch verstehen:<br />
Personal<br />
d f Andere, welche?<br />
Bewohner<br />
Angehörige<br />
Besuchende<br />
<strong>Pandemieplan</strong> Gesundheitswesen BE www.be.ch/pandemie April 2008<br />
Teil III : Themen Seite 222