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Pandemieplan-Kanton Bern (pdf, 605KB)

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8.3.4 Merkblatt für das zur Bekämpfung der klassischen Geflügelpest<br />

eingesetzte Personal : Vorgehen nach Kontakt 4 mit einem toten oder<br />

lebenden Wildvogel mit laborbestätigter Influenza A(H5)-Infektion – im<br />

<strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong> - Stand 21.4.06<br />

Welches Risiko besteht für Sie?<br />

Die Wahrscheinlichkeit ist gering, dass Sie sich bei Einhaltung der Weisungen des<br />

Jagdinspektorats des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong> im Kontakt 1 mit einem toten oder lebenden Wildvogel mit<br />

laborbestätigter Influenza A(H5 -Infektion angesteckt haben. Sollte es trotzdem zu einer Ansteckung<br />

gekommen sein, muss allerdings mit der Möglichkeit einer schweren Erkrankung<br />

gerechnet werden.<br />

Was müssen Sie tun?<br />

Wichtig ist striktes Beachten und Einhalten der nachstehenden Massnahmen:<br />

• Während 7 Tagen nach dem Kontakt 1 messen Sie Ihre Körpertemperatur täglich und bei<br />

jedem Unwohlsein oder Fiebergefühl.<br />

• Bei Halsweh, Husten, Atemnot, Schmerzen beim Atmen, Durchfall oder einer Körpertemperatur<br />

über 38°C nehmen Sie sofort telefonisch mit Ihrer/Ihrem behandelnden<br />

Ärztin/Arzt Kontakt auf. Ist diese/dieser nicht erreichbar, rufen Sie seine Stellvertreterin/seinen<br />

Stellvertreter an (siehe unten). Sollte diese/dieser auch nicht erreichbar<br />

sein, kontaktieren Sie den ärztlichen Notfalldienst unter Hinweis auf Ihre besondere<br />

Lage. Das direkte Aufsuchen der Notfallstation eines Spitals ohne vorgängige telefonische<br />

Kontaktaufnahme muss unbedingt vermieden werden.<br />

• Ihre behandelnde Ärztin/Ihr behandelnder Arzt hat Ihnen das Medikament Tamiflu R verschrieben<br />

(1 Kapsel täglich für 10 Tage). Nehmen Sie es konsequent und vorschriftsgemäss<br />

ein. Auf keinen Fall setzen Sie das Medikament ohne Rücksprache mit<br />

Ihrer/Ihrem behandelnden Ärztin/Arzt ab. Bei Auftreten allfälliger Beschwerden, die Sie<br />

für Medikamentennebenwirkungen halten, nehmen Sie mit Ihrer/Ihrem behandelnden<br />

Ärztin/Arzt telefonisch Kontakt auf.<br />

Kontaktadressen (durch die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt auszufüllen):<br />

1. Die/der behandelnde Ärztin/Arzt:____________________________________________________<br />

Telefon: _______________________________________________________________________<br />

2. Stellvertreterin/Stellvertreter: _______________________________________________________<br />

Telefon: _______________________________________________________________________<br />

3. Ärztlicher Notfalldienst: ___________________________________________________________<br />

Telefon: _______________________________________________________________________<br />

4<br />

Als Kontakt gilt die Berührung<br />

<strong>Pandemieplan</strong> Gesundheitswesen BE www.be.ch/pandemie April 2008<br />

Teil III : Themen Seite 228

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