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Pandemieplan-Kanton Bern (pdf, 605KB)

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8.3.3 Schreiben des <strong>Kanton</strong>sarztamtes vom 9. Mai 2006 betreffend<br />

Medizinische Schutzmassnahmen des zur Bekämpfung der klassischen<br />

Geflügelpest eingesetzten Personals bei Wildvögeln - im <strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong><br />

Sehr geehrte Damen und Herren<br />

Die Wildhüter und die Flurpolizei der Stadt <strong>Bern</strong> sind die beauftragten Personen für die<br />

Seuchenbekämpfung bei Wildvögeln. Beim Jagdinspektorat werden alle beauftragten Personen<br />

mit vollständigen Personalien registriert. Die bei einem Einsatz eingesetzten Personen<br />

werden in jedem Fall erfasst.<br />

Für die Wildhüter und die Flurpolizei der Stadt <strong>Bern</strong> gelten die Schutzmassnahmen gemäss<br />

den geltenden Weisungen des Jagdinspektorats (Einweghandschuhe verwenden und anschliessend<br />

Hände mit Seife waschen).<br />

Das Jagdinspektorat sorgt für die medizinischen Schutzmassnahmen des eingesetzten Personals<br />

gemäss den beigelegten Empfehlungen.<br />

Die medizinischen Schutzmassnahmen umfassen Folgendes:<br />

1. Die Grippe-Impfung wird im Herbst empfohlen, um eine gleichzeitige Infektion mit einem<br />

humanen Influenza-Virus und dem Geflügelpestvirus zu vermeiden.<br />

2. Nach Kontakt 3 mit einem toten oder lebenden Wildvogel mit laborbestätigter Influenza<br />

A(H5)- Infektion soll die exponierte Person ihren Gesundheitszustand während<br />

7 Tagen aufmerksam verfolgen und dabei die Körpertemperatur einmal pro Tag<br />

messen und allenfalls ihre behandelnde Ärztin/ihren behandelnden Arzt aufsuchen,<br />

wie im beigelegten Merkblatt des <strong>Kanton</strong>sarztamtes beschrieben.<br />

3. Nach Kontakt 1 mit einem toten oder lebenden Wildvogel mit laborbestätigter Influenza<br />

A(H5)-Infektion ist zum eigenen Schutz eine post-expositionelle Prophylaxe empfohlen<br />

(d.h. 1 Kapsel Tamiflu® von 75 mg täglich für 10 Tage). Zu diesem Zweck<br />

sucht die exponierte Person ihre behandelnde Ärztin/ihren behandelnden Arzt auf, da<br />

Tamiflu® rezeptpflichtig ist und die Einnahme gemäss ärztlicher Verschreibung zu<br />

erfolgen hat. Für diesen ärztlichen Besuch nimmt sie das Merkblatt des <strong>Kanton</strong>sarztamtes<br />

mit. Die Kosten gehen zu Lasten des Arbeitgebers.<br />

Mit freundlichen Grüssen<br />

GESUNDHEITS- UND<br />

FUERSORGEDIREKTION<br />

Der <strong>Kanton</strong>sarzt:<br />

Beilagen:<br />

• Post-expositionelle Prophylaxe (PEP) beim Influenzavirus A (H5N1) (provisorisch) in Ergänzung<br />

zu den Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit und des Bundesamtes für Veterinärwesen<br />

zum Schutz des zur Bekämpfung der klassischen Geflügelpest eingesetzten<br />

Personals vom 27. September 2005 / Stand 15. März 2006<br />

• Merkblatt des <strong>Kanton</strong>sarztamtes für das zur Bekämpfung der klassischen Geflügelpest eingesetzte<br />

Personal, Vorgehen nach Kontakt mit einem toten oder lebenden Wildvogel mit<br />

laborbestätigter Influenza A(H5)-Infektion / Stand 21. April 2006 (d und f)<br />

3<br />

Als Kontakt gilt die Berührung<br />

<strong>Pandemieplan</strong> Gesundheitswesen BE www.be.ch/pandemie April 2008<br />

Teil III : Themen Seite 227

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