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Pandemieplan-Kanton Bern (pdf, 605KB)

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8.3.8 Merkblatt für das zur Bekämpfung der klassischen Geflügelpest<br />

eingesetzte Personal : Vorgehen nach einem Einsatz gegen Geflügelpest<br />

bei Zuchtgeflügel - im <strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong><br />

Welches Risiko besteht für Sie?<br />

Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie sich bei Einhaltung der vom Bundesamt für Veterinärwesen<br />

vorgeschriebenen Schutzmassnahmen bei der Geflügelpestbekämpfung bei Zuchtgeflügel<br />

mit laborbestätigter Influenza A(H5)-Infektion angesteckt haben, ist sehr gering. Sollte es<br />

trotzdem zu einer Ansteckung gekommen sein, muss allerdings mit der Möglichkeit einer<br />

schweren Erkrankung gerechnet werden.<br />

Was müssen Sie tun?<br />

Wichtig ist striktes Beachten und Einhalten der nachstehenden Massnahmen:<br />

• Vor einem Einsatz in einer möglicherweise befallenen Geflügelhaltung wird empfohlen,<br />

das Medikament Tamiflu R (1 Kapsel täglich) während der ganzen Einsatzdauer und zusätzlich<br />

noch 3 Tage danach einzunehmen. Ihre behandelnde Ärztin/Ihr behandelnder<br />

Arzt hat Ihnen das Medikament Tamiflu R verschrieben. Nehmen Sie es konsequent und<br />

vorschriftsgemäss ein. Auf keinen Fall setzen Sie das Medikament ohne Rücksprache<br />

mit Ihrer/Ihrem behandelnden Ärztin/Arzt ab. Bei Auftreten allfälliger Beschwerden, die<br />

Sie für Medikamentennebenwirkungen halten, nehmen Sie mit Ihrer/Ihrem behandelnden<br />

Ärztin/Arzt telefonisch Kontakt auf.<br />

• Während 7 Tagen nach einem Einsatz gegen Geflügelpest bei Zuchtgeflügel mit laborbestätigter<br />

Influenza A(H5)-Infektion messen Sie Ihre Körpertemperatur täglich und bei<br />

jedem Unwohlsein oder Fiebergefühl.<br />

• Bei Halsweh, Husten, Atemnot, Schmerzen beim Atmen, Durchfall oder einer Körpertemperatur<br />

über 38°C nehmen Sie sofort telefonisch mit Ihrer/Ihrem behandelnden Ärztin/Arzt<br />

Kontakt auf. Ist diese/dieser nicht erreichbar, rufen Sie seine Stellvertreterin/seinen<br />

Stellvertreter an (siehe unten). Sollte diese/dieser auch nicht erreichbar<br />

sein, kontaktieren Sie den ärztlichen Notfalldienst unter Hinweis auf Ihre besondere<br />

Lage. Das direkte Aufsuchen der Notfallstation eines Spitals ohne vorgängige telefonische<br />

Kontaktaufnahme muss unbedingt vermieden werden.<br />

Kontaktadressen (durch die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt auszufüllen):<br />

1. Die/der behandelnde Ärztin/Arzt:____________________________________________________<br />

Telefon: _______________________________________________________________________<br />

2. Stellvertreterin/Stellvertreter: _______________________________________________________<br />

Telefon: _______________________________________________________________________<br />

3. Ärztlicher Notfalldienst: ___________________________________________________________<br />

Telefon: _______________________________________________________________________<br />

<strong>Pandemieplan</strong> Gesundheitswesen BE www.be.ch/pandemie April 2008<br />

Teil III : Themen Seite 232

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